BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 289/07 vom 26. September 2007 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls u. a. - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anh366rung des Beschwerdef374hrers am 26. September 2007 gem344337 247247 154 Abs. 2, 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-richts Aachen vom 26. M344rz 2007 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall II 9 wegen Diebstahls verurteilt worden ist; im Umfang der Ein-stellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendi-gen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last, b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin ge344ndert, dass der Angeklagte des Diebstahls in 22 F344llen und des Computerbetrugs in 17 F344llen, wobei es in zwei F344llen beim Versuch verblieben ist, schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdef374hrer hat die verbleibenden Kosten seines Rechts-mittels zu tragen. Gr374nde: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Diebstahls in 23 F344llen und Computerbetrugs in 17 F344llen, wobei es in zwei F344llen beim Versuch verblieben ist, zu der Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. 1 - 3 - Auf Antrag des Generalbundesanwalts stellt der Senat das Verfahren im Fall II 9 gem344337 247 154 Abs. 2 StPO ein. Der Wegfall der f374r diesen Fall verh344ng-ten Einzelfreiheitsstrafe von sechs Monaten bleibt angesichts der Einsatzstrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe und den zahlreichen weiteren Einzelfreiheitsstra-fen von sechs Monaten und neun Monaten ohne Einfluss auf die H366he der Ge-samtfreiheitsstrafe von vier Jahren. 2 Im 334brigen hat die 334berpr374fung des Urteils auf Grund der Revisions-rechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (247 349 Abs. 2 StPO). 3 Der Schuldspruch war jedoch nach der Teileinstellung des Verfahrens wegen der Tat II 9 dahin zu 344ndern, dass von den 23 F344llen des Diebstahls ein Fall entf344llt. 4 Rissing-van Saan Bode Fischer Roggenbuck Appl
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