BUNDESGERICHTSHOFBESCHLUSS2 StR 290/01 vom11. Februar 2004in der Strafsachegegenwegenbewaffneten Sichverschaffens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. - 2 -Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Februar 2004 beschlos-sen:1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-richts Darmstadt vom 22. Januar 2001, soweit das Rechtsmittelnicht bereits durch den Beschluß des Senats vom 25. Juli 2001erledigt ist, im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe auf-gehoben.2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhand-lung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmit-tels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückver-wiesen.Gründe: Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen elf Taten unter Einbezie-hung von Einzelstrafen einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafevon sechs Jahren verurteilt, die Einziehung verschiedener Gegenstände ange-ordnet und eine Sperrfrist von vier Jahren für die Neuerteilung einer Fahrer-laubnis bestimmt. Auf die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Ange-klagten hat der Senat auf Antrag des Generalbundesanwalts am 25. Juli 2001gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO folgenden Beschluß erlassen:Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des LandgerichtsDarmstadt vom 22. Januar 2001 in den Fällen II 8 und 9 der Urteilsgrün- - 3 -de mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache insoweit an dasAmtsgericht - Schöffengericht - Friedberg verwiesen.Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 7. Januar 2004 - 2BvR 1704/01 - die Entscheidung des Senats aufgehoben, soweit es bei dervom Landgericht verhängten Gesamtstrafe geblieben ist. Der Senat hat nun-mehr die Gesamtfreiheitsstrafe aufgehoben und die Sache zur Bildung einerneuen Gesamtstrafe aus den verbleibenden rechtskräftig feststehenden Ein-zelstrafen an das Landgericht zurückverwiesen.Rissing-van Saan Detter Bode Rothfuß Fischer
Full & Egal Universal Law Academy