BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 298/10 vom 4. August 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen u. a. - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anh366rung der Beschwerdef374hrer am 4. August 2010 gem344337 247 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landge-richts K366ln vom 5. Februar 2010 werden mit der Ma337gabe als un-begr374ndet verworfen, dass sie wegen Misshandlung von Schutz-befohlenen und Verletzung der F374rsorge- und Erziehungspflicht verurteilt sind. Jeder Beschwerdef374hrer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gr374nde: Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Verletzung der F374rsorge- und Erziehungspflicht in zwei F344llen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Miss-handlung von Schutzbefohlenen, verurteilt und zwar die Angeklagte H. R. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, den Angeklagten F. R. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Hiergegen richten sich die Revisionen der Angeklagten. 1 Die Rechtsmittel f374hren aufgrund der Sachr374ge zu der aus der Be-schlussformel ersichtlichen Ab344nderung des Schuldspruchs. Die Qualifikation des 247 225 Abs. 3 Nr. 2 StGB (205 wenn der T344ter die schutzbefohlene Person in die Gefahr einer erheblichen Sch344digung der k366rperlichen oder seelischen Ent-wicklung bringt 205) verdr344ngt 247 171 StGB (205 und dadurch den Schutzbefohle- 2 - 3 - nen in die Gefahr bringt, in seiner k366rperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich gesch344digt zu werden 205) im Wege der Gesetzeskonkurrenz (vgl. BGH, StraFo 2010, 123). Im 334brigen hat die 334berpr374fung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Die verh344ngten Einzelstrafen sowie die aus-gesprochene Gesamtstrafe k366nnen bei beiden Angeklagten bestehen bleiben, weil das Landgericht die tateinheitliche Verwirklichung von zwei Straftatbest344n-den bei der Strafzumessung nicht zu ihren Lasten ber374cksichtigt hat. 3 Rissing-van Saan Fischer Schmitt Eschelbach Ott
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