BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 307/06 vom 21. Dezember 2006 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Dezember 2006 gem344337 247 356 a StPO beschlossen: Die Anh366rungsr374ge des Verurteilten gegen den Senatsbeschluss vom 27. September 2006 wird auf seine Kosten zur374ckgewiesen. Gr374nde: Das Landgericht hat den Angeklagten am 20. M344rz 2006 wegen sexuel-len Missbrauchs eines Kindes in 18 F344llen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Seine hiergegen gerichtete Revision hat der Senat durch Beschluss vom 27. September 2006 als unbegr374ndet ver-worfen. 1 Mit Schreiben vom 15. Oktober 2006 beantragt der Verurteilte seine nachtr344gliche Anh366rung, weil ihm rechtliches Geh366r zu dem Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts nicht gew344hrt worden sei. Insbesondere habe seine Verteidigerin ihre - wie er meint mangelhafte - Gegenerkl344rung zu dem Verwer-fungsantrag nicht zuvor mit ihm abgestimmt. 2 Die Voraussetzungen des 247 356 a StPO liegen nicht vor. Bei seiner Ent-scheidung hat der Senat keine Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Verurteilte nicht geh366rt worden ist. Der Verwerfungsantrag des Ge-neralbundesanwalts ist der Verteidigerin am 27. Juli 2006 zugestellt worden. Mit Schriftsatz vom 30. August 2006 hat diese eine Gegenerkl344rung abgegeben, die der Senat bei der Beschlussfassung ber374cksichtigt hat. Damit ist dem Gebot rechtlichen Geh366rs gen374gt; eine zus344tzliche Mitteilung an den Angeklagten war 3 - 3 - nicht notwendig. Rechtliches Geh366r im Revisionsverfahren wird einem Ange-klagten allein durch Vermittlung des Verteidigers gew344hrt. Im 334brigen r344umt der Verurteilte selbst ein, von seiner Verteidigerin be-reits am 2. September 2006 und damit lange vor der angefochtenen Senatsent-scheidung den Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts und die von der Verteidigerin dazu erarbeitete Stellungnahme vom 30. August 2006 erhalten zu haben. 4 Rissing-van Saan Bode Rothfu337 Fischer Appl
Full & Egal Universal Law Academy