BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 405/08 vom 5. Dezember 2008 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anh366rung des Beschwerdef374hrers am 5. Dezember 2008 gem344337 247 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gie337en vom 10. April 2008 wird mit der Ma337gabe als unbegr374ndet verworfen, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in den F344llen 1 bis 3 der Urteils-gr374nde entf344llt. 2. Der Beschwerdef374hrer tr344gt die Kosten seines Rechtsmittels sowie die der Nebenkl344gerin hierdurch entstandenen notwendigen Ausla-gen. Fischer Roggenbuck Appl Cierniak Schmitt
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