BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 493/11 vom 16. Mai 2012 in der Strafsache gegen wegen Anstiftung zur besonders schweren Brandstiftung u. a. Der 2. Strafsenat hat am 16. Mai 2012 beschlossen: Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2012 wir d an - gesichts eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt geändert: In Zeile 3 der Gründe muss es statt "versuchten Mordes" lauten "versuchten Betruges". Ernemann Fischer Appl Schmitt Krehl
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