BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 497/10 vom 21. Dezember 2010 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Bet344ubungsmitteln in nicht geringer Menge Der Senatsbeschluss vom 18. November 2010 wird wegen eines Schreibversehens im Tenor dahingehend berichtigt, dass es anstelle "Urteil des Landgerichts Gera", "Urteil des Landgerichts Erfurt" hei337en muss. Rissing-van Saan Fischer Schmitt Eschelbach Ott
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