BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 567/06 vom 17. Januar 2007 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Bet344ubungsmitteln in nicht geringer Menge - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anh366rung des Beschwerdef374hrers am 17. Januar 2007 ge-m344337 247247 154 a Abs. 2, 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1. Mit Zustimmung des Generalbundesanwalts wird der Vorwurf des tateinheitlichen unerlaubten Handeltreibens mit Bet344u-bungsmitteln in nicht geringer Menge von der Strafverfolgung ausgenommen. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-richts Frankfurt am Main vom 5. September 2006 im Schuld-spruch dahin ge344ndert, dass er der unerlaubten Einfuhr von Be-t344ubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen. 4. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gr374nde: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr von Be-t344ubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handel-treiben mit Bet344ubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Mit seiner Revision r374gt der Ange-klagte die Verletzung materiellen Rechts. 1 Der Senat hat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Bet344ubungsmitteln in nicht geringer Menge 2 - 3 - von der Strafverfolgung ausgenommen (247 154 a Abs. 2 StPO). Dies f374hrt zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen 304nderung des Schuldspruchs. Im 334brigen hat die Nachpr374fung des Urteils auf Grund der Revisions-rechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. 3 Die 304nderung des Schuldspruchs f374hrt nicht zur Aufhebung des Straf-ausspruchs. Die unter Zugrundelegung des Strafrahmens des 247 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG verh344ngte Strafe von vier Jahren und drei Monaten f374r die Einfuhr von 989,7 g Kokain ist angemessen im Sinne des 247 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO. 4 Rissing-van Saan Bode Rothfu337 Fischer Appl
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