ECLI:DE:BGH:2017:071217B2STR573.16.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 573/16 vom 7 . Dezember 201 7 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition u.a. - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7 . Dezember 201 7 beschlo s- sen: Der Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2017 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahin berichtigt, dass der erste Satz des ersten Absatzes der Gründe (Tz. 1) lautet: ter Freisprechung im Übrigen wegen vorsätzlichen unerlaubten Führens einer halba u- tomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer Schusswa f- fe, vorsätzlichem unerlaubten Besitz einer Schuss waffe, vorsätzl i- chem unerlaubten Besitz von Munition und Bedrohung zu einer Krehl Eschelbach Bartel Grube Schmidt
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