BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 602/05 vom 1. Februar 2006 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u. a. - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Februar 2006 beschlossen: Dem Nebenkl344ger wird Rechtsanwalt B. aus A. als Beistand bestellt. Gr374nde: Das Landgericht hat den Angeklagten unter anderem wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchtem Mord verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen setzte der Angeklagte am 14. November 2004 vor 2.00 Uhr morgens das Reihenhaus der Familie H. im Ortsteil B. der Gemeinde 334. in Brand, um s344mtliche Familienmitglieder zu t366ten. Der Nebenkl344ger Thorsten H. , der mit seiner vierj344hrigen Tochter im Obergeschoss des Hauses schlief, erwachte durch die Ru337- und Rauchgasentwicklung und konnte sich und die Tochter aus dem brennenden Haus retten. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Der Nebenkl344ger ist dem Aufhebungsbegehren des Angeklagten entgegengetreten und hat die Bewilligung von Prozesskosten-hilfe, die ihm f374r die erste Instanz bewilligt worden war, f374r die Revisionsinstanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. beantragt. 1 Dieser Antrag ist dem in 247 300 StPO zum Ausdruck gebrachten allge-meinen Rechtsgedanke zufolge als Antrag auf Bestellung eines Beistands nach 247 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO auszulegen. Die Bewilligung von Prozesskostenhil-fe gem344337 247 397 a Abs. 2 StPO kommt n344mlich nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen f374r die Bestellung eines Beistands nicht vorliegen (vgl. BGH NJW 1999, 2380; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 226 4 StR 82/05). Der An-trag ist in dieser Auslegung auch begr374ndet, weil sich die Nebenklagebefugnis des Nebenkl344gers aus 247 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO ergibt. Die beantragte Ent- 2 - 3 - scheidung w374rde sich zwar er374brigen, wenn bereits das Landgericht eine im Revisionsverfahren fortwirkende Beistandsbestellung vorgenommen h344tte. Das ist jedoch nicht der Fall; das Landgericht hat dem Nebenkl344ger vielmehr mit Beschluss vom 4. April 2005 nur Prozesskostenhilfe bewilligt. Bode Rothfu337 Fischer Roggenbuck Appl
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