BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 63/14 vom 21. Juli 201 5 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Totschlags u.a. Der 2 . Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juli 201 5 beschlossen: Wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens werden die Gründ e des Urteils vom 6. Mai 2015 in Rn. 1 2. Satz wie folgt korrigiert: . B . hat in dem aus de m Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist es - wie auch die Revision des S . B . - unbegründe Fischer Krehl Eschelbach Ott Zeng
Full & Egal Universal Law Academy