BUNDESPATENTGERICHT 2 ZA (pat) 62/03 (zu 2 Ni 49/98) _______________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Patentnichtigkeitssache … BPatG 152 10.99 - 2 - … betreffend das deutsche Patent 41 02 047 hier: Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens 2 Ni 49/98 hat der 2. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 26. Februar 2004 durch die Richter Gutermuth, Dipl.-Phys. Ph.D./M.I.T. Cambridge Skribanowitz und Richterin Püschel beschlossen: Den Antragstellern wird Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsver-fahrens 2 Ni 49/98 gewährt. G r ü n d e I Die Antragsteller haben mit Schriftsatz vom 10. November 2003 Akteneinsicht be-antragt und hierbei auf eine durch den Beklagten wegen Verletzung durch die Mandantin A… erfolgte Inanspruchnahme hingewiesen. Der Nichtigkeitsbeklagte hat der Akteneinsicht widersprochen, der Antrag auf Akteneinsicht werde wegen einer Vergleichsvereinbarung zurückgenommen werden. Die Antragsteller haben den Akteneinsichtsantrag mit Schriftsatz vom 24. Dezember 2003 aufrechterhalten, weil nicht auf die Forderungen der Vergleichsvereinbarung vom 16. Mai 2003 verzichtet worden sei. - 3 - Die Nichtigkeitsklägerin hat der Akteneinsicht zugestimmt. II Den Antragstellern war gemäß § 99 Absatz 3 iVm § 31 PatG uneingeschränkt Ak-teneinsicht zu gewähren. Ein das Interesse der Antragsteller an der Akteneinsicht überwiegendes Interesse des Nichtigkeitsbeklagten ist für den Senat nicht ersichtlich. Gutermuth Skribanowitz Püschel Be
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