BPatG 152 10.99 BUNDESPATENTGERICHT 30 W (pat) 179/01 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 300 79 650 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 13. Oktober 2003 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Buchetmann, die Richterin Winter und den Richter Schramm - 2 - beschlossen: Auf die Beschwerde wird der Beschluß der Markenstelle für Klasse 6 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 25. Juli 2001 aufgehoben, soweit die Anmeldung für die Waren "Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Brenn-stoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leucht-stoffe; Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumateria-lien aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Ka-bel, Drähte, Litzen, Seile, Stangen, Bänder und Lei-ter aus Metall (für nicht-elektrische Zwecke), (teil-weise) mit oder ohne Ummantelungen, insbesondere aus Kunststoff und/oder Lacken und/oder Umspin-nungen aus vorzugsweise Papier, Baumwolle, Glas-garn oder Glasseide; Schlosserwaren und Kleinei-senwaren; Behälter, Bottiche und Container aus Metall; Maschinen für die Metall-, Holz- und Kunststoffverar-beitung; Werkzeugmaschinen; Gießmaschinen; Werkzeughalter; Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Bohrmaschinen, Schleifmaschinen, Formmaschinen, Hobelmaschinen, Stanzmaschinen, Stanzmaschinen, Poliermaschinen; Pressen, insbesondere Tiefzieh-pressen; Druckmaschinen; Maschinen und Geräte zur Zuführung, Beförderung und (Zwischen-)Lage-rung von Gegenständen und Gütern; Motoren und - 3 - Kupplungen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Zu-behörmaschinen und –teile zu vorgenannten Waren, soweit in Klasse 7 enthalten; handbetätigte Werkzeuge und Geräte, soweit in Klasse 8 enthalten; wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, Wä-ge-, Mess-, Signal-, Zähl-, Registrier-, Überwa-chungs-, Prüf-, Schalt-, Steuer und Regelungsappa-rate und –instrumente sowie derartige Geräte und –anlagen; Funksprechgeräte; photographische, Film-, optische und (audiovisuelle) Unterrichtsappa-rate und -instrumente; Diaprojektoren; verfahrbare Behälter, Bottiche und Container; Hub-stapler; Transportkarren" zurückgewiesen worden ist. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. G r ü n d e I. Zur Eintragung in das Markenregister angemeldet ist unter 300 79 650 die Be-zeichnung CNC-PORTAL - 4 - für die Waren und Dienstleistungen "Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Brennstoffe (ein-schließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Me-tall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel, Drähte, Litzen, Seile, Stangen, Bänder und Leiter aus Metall (für nicht-elektrische Zwecke), (teilweise) mit oder ohne Ummantelungen, insbesondere aus Kunststoff und/oder Lacken und/oder Umspinnungen aus vor-zugsweise Papier, Baumwolle, Glasgarn oder Glasseide; Schlos-serwaren und Kleineisenwaren; Behälter, Bottiche und Container aus Metall; Maschinen für die Metall-, Holz- und Kunststoffverarbeitung; Werk-zeugmaschinen; Gießmaschinen; Werkzeughalter; Drehma-schinen, Fräsmaschinen, Bohrmaschinen, Schleifmaschinen, Formmaschinen, Hobelmaschinen, Stanzmaschinen, Polierma-schinen; Pressen, insbesondere Tiefziehpressen; Druckmaschi-nen; Maschinen und Geräte zur Zuführung, Beförderung und (Zwi-schen-)Lagerung von Gegenständen und Gütern; Motoren und Kupplungen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Zubehörmaschi-nen und –teile zu vorgenannten Waren, soweit in Klasse 7 ent-halten; Handbetätigte Werkzeuge und Geräte, soweit in Klasse 8 enthal-ten; Computerprogramme und Computerbetriebsprogramme; Software und Betriebssoftware; auf (maschinenlesbaren) Datenträgern ge - 5 - speicherte Programme für die Datenverarbeitung (Software), Da-ten und Datenbanken; Medien zum Speichern von Informationen, Daten, Signalen, Sprache, Text, Bildern und Tönen bzw. Melo-dien; maschinenlesbare Medien; Datenverarbeitungsgeräte, Com-puter und Computerperipheriegeräte; Geräte und Anlagen zur/zum Aufnahme, Empfang, Aufzeichnung, Übertragung, Be- und Verar-beitung, Umwandlung, Ausgabe und Wiedergabe von Informatio-nen, Daten, Signalen, Sprache, Text, Bildern und Tönen bzw. Melodien; elektrische, elektrotechnische und elektronische Appa-rate und Geräte, soweit in Klasse 9 enthalten; wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, Wäge-, Mess-, Signal-, Zähl-, Regist-rier-, Überwachungs-, Prüf-, Schalt-, Steuer- und Regelungsappa-rate und –instrumente sowie derartige –geräte und –anlagen; Ap-parate, Instrumente, Geräte und Anlagen für die Telekommunika-tion; Bildfunkgeräte; Funksprechgeräte; photographische, Film-, optische und (audiovisuelle) Unterrichtsapparate und –instru-mente; Diaprojektoren; Kameras, Sensoren und Sensorelektronik sowie Zubehörteile dazu, soweit in Klasse 9 enthalten; sensor-elektrische, sensorelektronische und sonsoroptische Elemente; Filmkameras; Photoapparate; Verfahrbare Behälter, Bottiche und Container; Hubstabler; Trans-portkarren; Druckereierzeugnisse; (periodisch erscheinende) Magazine, Zeit-schriften und Zeitungen; (gedruckte) Veröffentlichungen, Pros-pekte und Dokumentationsunterlagen sowie Druckvorlagen; (Nachrichten-) Rundschreiben, Mitteilungsblätter; Bücher, Hand-bücher und Manuals; Adressbücher und (Inhalts-)Verzeichnisse; Photographien, Poster, Plakate, Bilder (Drucke und Gemälde); Atlanten und Karten; Buchhüllen; EDV-Ausdrucke und Broschü-- 6 - ren; Computerprogramme, auf Papier oder Pappe bzw. Karton aufgezeichnet; graphische Reproduktionen und Darstellungen; graphische Drucke; Unternehmensberatung; Organisationsberatung; betriebswirt-schaftliche Beratung; Personalberatung; Marketing; Marktfor-schung und Marktanalyse; Meinungsforschung; Aufstellung von Statistiken; Vermittlung und Abschluss von Handelsgeschäften für andere; Vermittlung von Verträgen über Anschaffung und Veräu-sserung von Waren und über Dienstleistungen für andere; Wer-bung; Rundfunk-, Fernseh- und Kinowerbung; den Medienbereich betreffende Meinungsforschung und werbespezifische Beratung; Werbemittlung; Verteilung von Waren zu Werbezwecken; Pla-nung, Organisation und Durchführung von Schulungen, Fernkur-sen, Seminaren, Ausstellungen, Messen, Konferenzen und Film-, Fernseh- und Videovorstellungen sowie –veranstaltungen für wirt-schaftliche und Werbezwecke; Informationsdienste und Öffentlich-keitsarbeit (Public Relations); Vervielfältigung von Druckereier-zeugnissen, (periodisch erscheinenden) Magazinen, Zeitschriften und Zeitungen, (gedruckten) Veröffentlichungen, Prospekten und Dokumentationsunterlagen sowie Druckvorlagen; (Nachrichten-) Rundschreiben, Mitteilungsblättern; Büchern, Handbüchern und Manuals, Adressbüchern und (Inhalts-)Verzeichnissen, Kalendern, Atlanten, Karten und Photographien sowie entsprechenden elek-tronischen Medien einschließlich CD-ROMs; (elektronische) Kommunikationsdienstleistungen zur Nachrichten-, Informations-, Ton- und Bildübertragung, wie Bildschirmtextdien-ste, Fernschreibdienste, Fernsprechdienste, Fernsehdienste, Funkdienste, (Funk-)Telefondienste, Netzwerkdienste, Tele-grammdienste, Telefondienste, Telegraphendienste, Telekommu-- 7 - nikationsdienste, Telekopierdienste; Informationsdienstleistungen über den Rundfunk und durch elektronische Medien sowie Netze, wie dem Internet, WorldWideWeb (WWW) oder einem Intranet; elektronischer Briefdienst und elektronische Textübermittlung; Dienstleistungen des Rundfunks und Fernsehens, soweit in Klas-se 38 enthalten; (computergestützte) Übertragung von Nach-richten, Informationen und Bildern; Nachrichtenübermittlung; Kom-munikation unter Verwendung von Computern, Netzwerken und Satelliten; Telekommunikation, nämlich Betreiben einer Mailbox, Sammeln und Liefern von Nachrichten, Übermittlung von Mittei-lungen an Mailboxen in angeschlossenen Systemen/Bereichen; Bereitstellung eines Zuganges zu Online-Informationen und zu Kommunikationsdienstleistungen; (technische) Beratung auf dem Gebiet von Informationstechnologien, Computern und Kommuni-kation; Materialbearbeitung; Be- und Verarbeitung, Härtung sowie Ober-flächenveredelung von Metallen und/oder Legierungen; Ausbildung, Erziehung, Unterricht, Schulung und Weiterbildung; Publikationsdienstleistungen; Planung, Organisation und Durch-führung von Schulungen, Fernkursen, Seminaren, Ausstellungen, Messen, Konferenzen, Film-, Fernseh- und Videovorstellungen sowie –veranstaltungen; Informationsdienste und Öffentlichkeits-arbeit (Public Relations), soweit in Klasse 41 enthalten; Veröffent-lichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen, (periodisch erscheinenden) Magazinen, Zeitschriften und Zeitungen, (ge-druckten) Veröffentlichungen, Prospekten und Dokumentations-unterlagen sowie Druckvorlagen, (Nachrichten-) Rundschreiben, Mitteilungsblättern und Büchern, Handbüchern und Manuals, Ad-ressbüchern und (Inhalts-)Verzeichnissen, Kalendern, Atlanten, - 8 - Karten und Photographien sowie entsprechenden elektronischen Medien (einschließlich CD-ROMs); Dienstleistungen eines Programmierers; Entwicklung, Erstellung, Wartung und Aktualisierung von Programmen für die Datenverar-beitung (Software); Informationsdienstleistungen verschiedener Datenbanken, nämlich passiver und aktiver Abruf von Informatio-nen in Daten- und Textform; Dienstleistungen eines Chemikers; Dienstleistungen eines Ingenieurs; Dienstleistungen eines Physi-kers; Erstellen von technischen Gutachten; technische Beratung und gutachterliche Tätigkeit; Verwaltung und Verwertung von ge-werblichen Schutzrechten und Urheberrechten für andere; Reda-tion, Erstellung und Gestaltung von Druckereierzeugnissen, (peri-odisch erscheinenden) Magazinen, Zeitschriften und Zeitungen, (gedruckten) Veröffentlichungen, Prospekten und Dokumentati-onsunterlagen sowie Druckvorlagen, (Nachrichten-) Rundschrei-ben, Mitteilungsblättern und Büchern, Handbüchern und Manuals, Adressbüchern und (Inhalts-)Verzeichnissen, Kalendern, Atlanten, Karten und Photographien sowie entsprechenden elektronischen Medien (einschließlich CD-ROMs); Vermietung von Computer-Software; Vermietung von Datenverarbeitungsgeräten; Dienstlei-stungen eines Industriedesigners; Dienstleistungen eines (In-nen-)Architekten." Die Markenstelle für Klasse 6 des Deutschen Patent- und Markenamts hat durch Beschluß der Prüferin die Anmelderin insgesamt zurückgewiesen. Zur Begrün-dung ist im wesentlichen ausgeführt "CNC" stehe für "computerized numerical control". In Kombination mit "Portal" werde eine auf diese Weise gesteuerte Ma-schine, die zudem eine torartige Tragkonstruktion aufweise, bezeichnet. - 9 - Die Anmelderin hat Beschwerde erhoben. Sie stützt diese darauf, daß der Abkür-zung "CNC" eine Vielzahl von Bedeutungsinhalten zugeordnet werden könne und der von der Markenstelle angeführte Sinngehalt ausschließlich mit zusätzlichen Substantiven wie "Maschine" oder "Steuerung" gebräuchlich sei. Der Bestandteil "Portal" werde in dem von der Markenstelle erörterten Zusammenhang aus-schließlich als Präfix oder vorangestelltes Eigenschaftswort verwendet und finde sich daneben als Schlagwort zur Zusammenfassung bestimmter Themenkreise wieder. Das Anmeldezeichen stelle daher keine waren- oder dienstleistungsbe-schreibende Beschaffenheit- oder Bestimmungsangabe dar. Die Anmelderin beantragt, den Beschluß der Markenstelle aufzuheben. II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache hinsichtlich der im Tenor aufgeführten Waren Erfolg. In diesem Umfang kann nicht festgestellt werden, daß das Anmel-dezeichen eine beschreibende Sachangabe darstellt. Schutzhindernisse nach § 8 Abs 2 Nr 1 und Nr 2 MarkenG bestehen daher insoweit nicht. Die Markenstelle hat zutreffend den Zeichenbestandteil "CNC" als gängige Abkür-zung für "computerized numerical control" angesehen, die insbesondere in Zu-sammenhang mit Werkzeugmaschinen weit verbreitet ist. Demgegenüber ist es nicht zutreffend, im Bestandteil "Portal" einen Hinweis auf die Bauart der Maschinen in Gestalt einer torartigen Tragkonstruktion zu sehen. Zwar sind ausweislich der von der Markenstelle durchgeführten Recherche derar-tige Konstruktionen auch bei CNC-Maschinen gebräuchlich. Der Zusatz "Portal" findet sich aber – wie diese Rechercheergebnisse ebenfalls belegen – in dieser - 10 - Bedeutung nicht in Alleinstellung wieder. Unter "Portal" ist vielmehr eine Ein-stiegsseite in das Internet oder in ein bestimmtes Themengebiet im Internet, im allgemeinen eine aufbereitete Linksammlung, die zusätzlich mit informierenden und beratenden Beiträgen sowie Foren zum Erfahrungsaustausch versehen ist, zu verstehen (BPatG PAVIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 238/00 – Voice Portal; "9 W (pat) 245/01 - Serviceportal). Demgemäß weist das Anmeldezeichen beschreibend auf eine Startseite, die In-formationen und Angebote über CNC-gesteuerte Maschinen enthält, hin. Eine schutzbegründende Eigentümlichkeit liegt auch nicht darin, daß lediglich die "computergestützte numerische Steuerung" angeführt und das eigentliche Gerät nicht genannt wird. Vielmehr ist "CNC" auch in Alleinstellung ein verständlicher, für eine bestimmte Steuerungstechnik stehender Begriff. Das Gesamtzeichen vermag daher beschreibend auf ein virtuelles Kaufhaus für CNC-Produkte hinzuweisen. Dies erlaubt es aber nicht, der Anmeldung in Gänze den Schutz zu versagen. So kann ein entsprechender Sachhinweis auf eine be-stimmte Angebotsstätte nicht ohne weiteres als eine Bezeichnung besonderer Merkmale der in derartigen Betrieben veräußerten Waren angesehen werden (BGH GRUR 1999, 988 – HOUSE OF BLUES). Ein derartiger Hinweis kann vor-liegend nur hinsichtlich derjenigen Waren der Klasse 9, die zu dem Betrieb eines derartigen Internets-Portals eingesetzt werden können und in gleicher Weise für die schriftlichen Dokumentationen und Medien der Klasse 16 angenommen wer-den. Hinsichtlich der übrigen im Tenor aufgeführten Waren kann das Vorliegen ei-- 11 - ner derartigen beschreibenden Sachangabe nicht festgestellt werden. Hinsichtlich der angemeldeten Dienstleistungen der Klassen 35, 38, 40, 41, 42 liegt eine be-schreibende Sachangabe schon deshalb vor, da diese in Zusammenhang mit ei-nem derartigen Portal angeboten werden können. Dr. Buchetmann Winter Schramm Hu
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