ECLI:DE:BPatG:2022:100222B30Wpat549.20.0
BUNDESPATENTGERICHT
30 W (pat) 549/20
_______________________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Marke 30 2018 233 076
- 2 -
hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentge-
richts in der Sitzung vom 10. Februar 2022 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Rich-
ters Prof. Dr. Hacker sowie der Richterin Dr. Weitzel und des Richters Merzbach
beschlossen:
I. Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Mar-
kenstelle für Klasse 44 des Deutschen Patent- und Markenamts vom
15. Mai 2020 aufgehoben, soweit der Widerspruch aus der Marke
IR 1 309 945 in Bezug auf die von der angegriffenen Marke
30 2018 233 076 beanspruchten Waren und Dienstleistungen
„Klasse 03: Abdeckcremes; Abdeckmittel für das Gesicht; Abdeckmittel
für die Augen; Abdeckpuder für das Gesicht; Abdeckstifte; Abschminklo-
tionen; Abschminkmilch; Abschminkmittel; Abschminkmittel für die Au-
gen; Adstringenzien für kosmetische Zwecke; After-Sun-Cremes [für kos-
metische Zwecke]; After-Sun-Gele [Kosmetika]; AfterSun-Öle [Kosme-
tika]; Aftershave-Balsam; Aftershave-Cremes; Aftershave-Emulsionen;
Aftershave-Gele; Aftershave-Milch; Aftershave-Mittel; Aftershave- Präpa-
rate; Aftershavelotionen; Alaunsteine [Adstringenzien]; Alkoholische
Lösungsmittel als Reinigungsmittel; Aloe Vera-Gele für kosmetische Zwe-
cke; Aloe Vera-Mittel für kosmetische Zwecke; Aloeseifen; Ambra; Ambra
[Parfüm]; Amla-Öl für kosmetische Zwecke; Ammoniak für Reinigungs-
zwecke; Anti-Aging-Feuchtigkeitscremes; Anti-Aging-Feuchtigkeits-
cremes für kosmetische Zwecke; Anti-Aging-Hautpflegemittel; Anti-
Aging-Serum; Anti-Schuppenshampoos, nicht für medizinische Zwecke;
Antiagingcremes; Antifaltencremes; Antischuppen-Shampoos; Antitrans-
pirantien [schweißhemmende Toilettemittel]; Antitranspirantien [Toilette-
mittel]; Antitranspirantien für den persönlichen Gebrauch; Antitranspiran-
zien in Form von Sprays; Applikatoren für Schuhpolitur mit Inhalt; Aro-
mastoffe [ätherische Öle]; Aromastoffe für Duftstoffe; Aromastoffe für
- 3 -
Parfüms; Aromastoffe, pflanzliche [ätherische Öle]; Aromastoffe, pflanzli-
che, für Getränke [ätherischeÖle]; Aromatherapiepräparate; Aromatische
Badeöle; Aromaöle; Artifizielle Fingernägel; Artifizielle Wimpern; Atem-
auffrischer; Atemauffrischer für Tiere; Atemerfrischende Präparate für
den persönlichen Gebrauch; Atemerfrischende Streifen; Atemerfrischer
in der Form von Kaustäbe aus Birkenholzextrakten; Atemfrischepräparate
für den Mund, nicht für medizinische Zwecke; Atemfrischespray; Atem-
frischesprays; Auffrischer für den Atem; Auflagen zum Modellieren der
Fingernägel; Augen-Make-up; Augenabschminkmittel; Augenbrauenfar-
ben; Augenbrauenfarben in der Form von Stiften und Puder; Augen-
brauengel; Augenbrauenkosmetika; Augenbrauenmascara; Augen-
brauenpuder; Augenbrauenstifte; Augenbäder, nicht für medizinische
Zwecke; Augencremes; Augencremes, nicht für medizinische Zwecke;
Augengele; Augengelmasken; Augengelpads für kosmetische Zwecke;
Augenkompressen für kosmetische Zwecke; Augenkonturenstifte; Au-
genschminke; Augenschminkmittel; Augenstifte; Augenstyler;
Auskämmöle; Autoshampoos; Autowaschmittel; Avivageseifen; Babyba-
deschaum; Babycremes [nicht für medizinische Zwecke]; Baby-
körpermilch; Babylotionen; Babypuder; Babyreinigungstücher; Ba-
byschaumbäder; Babyschaumshampoo; Babyshampoo; Babyöle; Back-
aromen [ätherische Öle]; Bade- und Duschgele, nicht für medizinische
Zwecke; Bade- und Duschpräparate; Bade- und Duschzusätze; Bade-
cremes, nicht für medizinische Zwecke; Badeflocken; Badegele; Bade-
gele, nicht für medizinische Zwecke; Badekonzentrate [nicht für medizini-
sche Zwecke]; Badekristalle; Badekristalle, nicht für medizinische Zwe-
cke; Badelotionen; Badelotionen, nicht für medizinische Zwecke; Bade-
milch; Badeperlen; Badeperlen [nicht für medizinische Zwecke]; Badepul-
ver; Badepulver, nicht für medizinische Zwecke; Badesalze; Badesalze,
nicht für medizinische Zwecke; Badeschaum; Badeschaum [kosmetisch];
Badeschaum [nicht für medizinische Zwecke]; Badeschaum für
- 4 -
Schaumbäder; Badeseifen; Badezusatz für kosmetische Zwecke; Bade-
zusätze für Tiere; Badezusätze, ausgenommen für medizinische Zwecke;
Badezusätze, kosmetische; Badezusätze, nicht für medizinische Zwecke;
Badeöle; Badeöle für die Haarpflege; Badeöle für kosmetische Zwecke;
Badeöle, ausgenommen für medizinische Zwecke; Badeöle, nicht für me-
dizinische Zwecke; Balsame, ausgenommen für medizinische Zwecke;
Bartbalsam; Bartfärbemittel; Bartpflegemittel; Bartwichse; Bartöle; Basis-
cremes; Basma [Färbemittel für die Kosmetik]; Baumwolle für die Körper-
und Schönheitspflege; Baumwolle für kosmetische Zwecke; BB-Cremes;
Befeuchtete Zahnpulver; Behandlungsmittel für Haare aus Wachs; Ben-
zin zur Fleckentfernung; Bergamottöl; Bimsstein; Bimsstein für den
persönlichen Gebrauch; Bimssteine für die Körperpflege; Bimssteine zum
Glätten der Füße; Bio-Kosmetika; Biologische Waschmittel; Bleichcreme
für die Haut; Bleichcremes für die Haut; Bleichmittel; Bleichmittel für kos-
metische Zwecke; Bleichmittel zur Benutzung für das Haar; Bleich-
präparate für das Haar; Bleichpräparate für die Haare; Bleichpräparate
für die Haut; Blumenextrakte [Parfümeriewaren]; Body soufflès [Cremes
zur Körperpflege]; Bodybutter; Bodylotions [Mittel zur Körper- und
Schönheitspflege]; Bodysprays; Brilliantine; Bräunungscremes; Bräun-
ungscremes und -lotionen; Bräunungsgele; Bräunungsgele [Kosmetika];
Bräunungsgels; Bräunungslotionen; Bräunungsmilch; Bräunungsmilch
[Kosmetika]; Bräunungsmittel; Bräunungsmittel [Kosmetika]; Bräunungs-
schminke; Bräunungsöle; Bräunungsöle [Kosmetika]; Concealer [Kosme-
tika]; Concealer für Pickel und Hautunreinheiten; Conditioner für die Lip-
pen; Conditioners für das Haar; Cremereiniger, ausgenommen für medi-
zinische Zwecke; Cremereiniger, nicht für medizinische Zwecke; Creme-
rouge; Cremerouges; Cremes [nicht für medizinische Zwecke] zur Reini-
gung der Haut; Cremes für das Gesicht; Cremes für das Haar; Cremes
für die Aromatherapie; Cremes für die Gesichts- und Körperpflege;
Cremes für die Haarpflege; Cremes für die Haut; Cremes für die Hände;
Cremes für die Rasur; Cremes für hellen Teint [für kosmetische Zwecke];
- 5 -
Cremes gegen Sommersprossen; Cremes zum Auftragen auf das Ge-
sicht; Cremes zum Auftragen auf die Haut; Cremes zum Festigen der Fri-
sur; Cremes zum Rasieren; Cremes zur Anwendung vor der Rasur;
Cremes zur Aufhellung des Teints; Cremes zur Behandlung der Kopfhaut,
nicht für medizinische Zwecke; Cremes zur Benutzung im Gesicht;
Cremes zur Handpflege; Cremes zur Make-up-Entfernung; Cremes zur
Pflege der Hände; Cremes zur Reduzierung von Cellulite; Cremes zur
Straffung der Haut; Cremes zur Vorbeugung gegen Falten; Cremes zur
Zahnaufhellung; Cremes, nicht für medizinische Zwecke; Cremeseifen;
Cremeseifen zur Verwendung beim Waschen; Cremiger Gesichtspuder;
Dauerwellen- und Lockenpräparate; Dauerwellen-Kit für die Haare; Dau-
erwellenpräparate für das Haar; Decknagellack; Dekorative Kosmetika;
Dentalbleichgele; Deodorants; Deodorants [Parfümerieartikel]; Deodo-
rants für den persönlichen Gebrauch; Deodorants für den persönlichen
Gebrauch [Parfümeriewaren]; Deodorants für den persönlichen Ge-
brauch in Form von Sticks; Deodorants für die Füße; Deodorants für die
Körperpflege; Deodorants für Haustiere; Deodorants für Menschen; Deo-
dorants für Menschen oder für Tiere; Deodorants für Tiere; Deodorants
und Antitranspirantien; Deodorantsprays für Damen; Dermatologische
Cremes, ausgenommen für medizinische Zwecke; Desodorierende Sei-
fen; Desodorierte Reinigungsmittel für Katzentoiletten; Destillierte Öle für
die Schönheitspflege; Detergentien, außer zur Verwendung in Herstel-
lungsverfahren und für medizinische Zwecke; Detergenzien; Detergen-
zien, ausgenommen zur Verwendung in Herstellungsverfahren und für
medizinische Zwecke; Doppel- Augenlidbänder; Duft freisetzende Dochte
zur Raumluftverbesserung; Duftbadesalze; Duftbeutel [Duftstoffe]; Duft-
beutel für Augenkissen; Duftende Keramiksteine; Duftende Tannenzap-
fen; Duftende Wäschesprays; Duftholz; Duftkissen; Duftkugeln; Duftku-
geln [Duftstoffe]; Duftmischungen; Duftmittel zur Benutzung in Kraftfahr-
zeugen; Duftstoff-Nachfüllpackungen für elektrische Raumduftspender;
- 6 -
Duftstoff-Nachfüllungen für nicht-elektrische Raumduftspender; Duft-
stoffe; Duftstoffe für den persönlichen Gebrauch; Duftstoffe für die Ver-
wendung in der Industrie; Duftstoffe für die Wäsche; Duftstoffe für Räume;
Duftstoffpräparate; Duftsäckchen; Duftwachs; Duftwasser; Duftöle;
Duftöle zur Erzeugung von Aromen durch Erhitzen; Dusch- und Badegel;
Dusch- und Badeschaum; Duschcremes; Duschgele; Duschgele [Mittel
zur Körper- und Schönheitspflege]; Duschpräparate; Duschsalze, nicht
für medizinische Zwecke; Duschschaum; Duschschaum zur Verwendung
beim Duschen; Duschseife; Düfte für Kartonagen; Eau de Cologne; Eau
de Javel; Eau de Parfum; Eau de Toilette; Eau de Toilette mit Schlan-
genöl; Einwegtücher getränkt mit Reinigungspräparaten zur Anwendung
im Gesicht; Emollienzien; Emulgierte ätherische Öle; Entfernbare Tattoos
für Kosmetikzwecke; Entfernbare Tattoos für kosmetische Zwecke; Ent-
fernungsmittel für Gelnägel; Entfernungsmittel für Nagellack; Entfer-
nungspräparate für Nagellack; Entfettungssprays; Entfärbungsmittel für
Haare; Enthaarungs- und Rasiermittel; Enthaarungscremes; Enthaa-
rungslotionen; Enthaarungsmittel; Enthaarungswachs; Entspannungsmit-
tel für das Haar; Epilationswachse; Erfrischungsmittel für die Haut; Er-
zeugnisse zum Auftragen auf die Lippen [nicht für medizinische Zwecke];
Essenzen für die Hautpflege; Eukalyptusöl für kosmetische Zwecke; Ex-
trakte aus Blüten [Parfümeriewaren]; Eyeliner; Eyeliner [Kosmetika]; Eye-
linerstifte; Falsche Augenbrauen; Faltenabdeckmittel; Faltencremes; Far-
ben für das Gesicht; Farben für die Wangen; Farbkosmetika; Farbkosme-
tika für die Augen; Farbkosmetika für die Haut; Farbkosmetika für Kinder;
Farbstoffe für die Kosmetik; Fellpflegeprodukte für Tiere; Feste Parfüms;
Fester Puder für Puderdosen [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege];
Fette für kosmetische Zwecke; Feuchte Kosmetiktücher; Feuchte
Tüchlein getränkt mit Geschirrspülmittel; Feuchtigkeitsbalsam; Feuchtig-
keitsbalsam für die Haut; Feuchtigkeitscremes; Feuchtigkeitscremes für
die Haut; Feuchtigkeitscremes für kosmetische Zwecke; Feuchtigkeits-
cremes, -lotionen und -gele; Feuchtigkeitslotionen; Feuchtigkeitsmasken
- 7 -
für die Haut; Feuchtigkeitsmittel [Kosmetika] für den Körper; Feuchtig-
keitsmittel für das Haar [Schönheitspflegemittel]; Feuchtigkeitsmittel für
die Haut; Feuchtigkeitsmittel zur Verwendung nach dem Sonnenbaden;
Feuchtigkeitsmittel, nicht für medizinische Zwecke; Feuchtigkeitspflege-
mittel [Kosmetika]; Feuchtigkeitsspendende Masken; Feuchtigkeitsspen-
dende Milch; Feuchtreinigungstücher für hygienische Zwecke sowie für
die Körper- und Schönheitspflege; Feuchttücher für kosmetische Zwecke;
Fingernagelspitzen; Fluidcremes [Kosmetika]; Flüssige Badeseifen;
Flüssige Eyeliner; Flüssige Geschirrspülmittel; Flüssige Ge-
schirrspülmittel für Spülmaschinen; Flüssige Make-up- Grundierung
[Mizu-Oshiro]; Flüssige Parfums; Flüssige Schaumbäder; Flüssige Sei-
fen; Flüssige Seifen für Hände und Gesicht; Flüssige Waschmittel; Flüssi-
ges Rouge; Flüssigkeiten für die Trockenreinigung; Flüssigseife für
Fußbäder; Flüssigseife zum Geschirrspülen; Flüssigseifen; Flüssig-
waschmittel; Flüssigzahnputzmittel; Funktionelle Kosmetika; Fußbalsam,
nicht für medizinische Zwecke; Fußcremes, nicht für medizinische Zwe-
cke; Fußdeodorantsprays [Parfümeriewaren]; Fußkuren für die Haut-
pflege; Fußpeelingmittel; Fußpflegemittel, nicht für medizinische Zwecke;
Fußpuder, nicht für medizinische Zwecke; Färbemittel für Haare; Färbe-
mittel für Toilettezwecke; Färbepräparate für kosmetische Zwecke;
Gaultheriaöl; Gefüllte Kosmetiknecessaires; Gele für das Haar; Gele für
die Rasur; Gele für kosmetische Zwecke; Gele zum Duschen; Gele zum
Entfernen von Make-up; Gele zum Festigen der Frisur; Gele zur Anwen-
dung vor der Rasur; Gele zur Verwendung beim Duschen; Gele zur
Verzögerung der Alterung; Gelsprays als Stylinghilfe; Gemischte ätheri-
sche Öle; Geraniol [Duftstoff]; Geraniol als Duftstoff; Geraniol für kosme-
tische Zwecke; Geraniol-Duftstoffverbindungen; Geruchsauffrischer für
Tiere; Geruchsentferner für Haustiere; Geschirrspülmittel; Geschirrspül-
mittel für Spülmaschinen; Geschirrspülpräparate; Geschirrspülpulver;
Geschirrspültabs; Geschmacksverbesserungsmittel für Nahrungszwecke
[ätherische Öle]; Gesichts- und Körperbutter; Gesichts- und Körperöle;
- 8 -
Gesichts-Make-up; Gesichtsbutter; Gesichtscremes; Gesichtscremes für
kosmetische Zwecke; Gesichtscremes, nicht für medizinische Zwecke;
Gesichtsreinigungsmilch für die Schönheitspflege; Gesichtsreinigungs-
mittel [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Gesichtstücher, die mit
Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege getränkt sind; Gesichtswasser
[Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Haarbalsam für die Schön-
heitspflege; Hautaufhellungsmittel [Mittel zur Körper- und Schönheits-
pflege]; Kapseln für die Schönheitspflege zur Feststellung von Zahnstein
für den persönlichen Gebrauch; Klebemittel für künstliche Wimpern,
Haarteile und Nägel; Klebstoffe für künstliche Wimpern; Klebstoffe zum
Befestigen künstlicher Wimpern; Körperfarben [Mittel zur Körper- und
Schönheitspflege]; Künstliche Wimpern; Long-Lash- Wimperntuschen;
Lotionen für die Schönheitspflege; Lotionen zur Verbesserung der Spann-
kraft des Haars [Schönheitspflegemittel]; Massageöle für die Schönheits-
pflege; Mineralische Öle [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Mit
Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege getränkte Papierhandtücher;
Mittel für die Gewichtsabnahme [Mittel zur Körper- und Schönheits-
pflege], ausgenommen für medizinische Zwecke; Mittel zur Körper- und
Schönheitspflege; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für das Haar;
Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für das Sonnenbad; Mittel zur
Körper- und Schönheitspflege für den persönlichen Gebrauch; Mittel zur
Körper- und Schönheitspflege für die Behandlung von faltiger Haut; Mittel
zur Körper- und Schönheitspflege für die Haut; Mittel zur Körper- und
Schönheitspflege für nicht medizinische Zwecke; Mittel zur Körper- und
Schönheitspflege für Tiere; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege in
Form von Gelen; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege in Form von
Lidschatten; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege in Form von Lo-
tionen; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege in Form von Milch; Mittel
zur Körper- und Schönheitspflege in Form von Puder; Mittel zur Körper-
und Schönheitspflege in Form von Rouge; Mittel zur Körper- und Schön-
heitspflege in Form vonÖlen; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege zur
- 9 -
Behandlung von trockener Haut; Nagellackentferner [Mittel zur Körper-
und Schönheitspflege]; Nicht medizinische Kosmetika und Mittel für Kör-
per- und Schönheitspflege; Nicht medizinische Mittel für Körper- und
Schönheitspflege; Reinigungsmilch für die Körper- und Schönheitspflege;
Reinigungsmilch für Körper- und Schönheitspflege; Rosenöl für die Kör-
per- und Schönheitspflege; Schönheitsbalsame; Schönheitsmasken;
Schönheitsmasken [kosmetisch]; Schönheitsmasken für das Gesicht;
Schönheitsmilch; Schönheitspflegemittel; Schönheitspflegemittel für das
Gesicht; Schönheitspflegemittel in Form von Cremes; Schönheits-
präparate zur Anwendung auf dem Körper; Schönheitspräparate, nicht für
medizinische Zwecke; Schönheitsseife; Schönheitsseren; Seifen [Mittel
zur Körper- und Schönheitspflege]; Selbstbräunungscremes [Mittel zur
Körper- und Schönheitspflege]; Selbstbräunungslotionen [Mittel zur Kör-
per- und Schönheitspflege]; Selbstbräunungsmittel [Mittel zur Körper- und
Schönheitspflege]; Shampoos [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege];
Tonics [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Wimpern, künstliche;
Wimpernfarbe; Wimpernkosmetika; Wimperntusche [Mascara]; Äthe-
rische Elixiere; Ätherische Essenzen; Ätherische Essenzen und Öle;
Ätherische Zitronenöle; Ätherische Öle; Ätherische Öle als Duftstoffe für
Waschzwecke; Ätherische Öle als Lebensmittelaromastoffe; Ätherische
Öle aus Sandelholz; Ätherische Öle der Zitronatzitrone; Ätherische Öle
für den persönlichen Gebrauch; Ätherische Öle für die Aromatherapie;
Ätherische Öle für die Aromatisierung von Lebensmitteln; Ätherische Öle
für die Hautpflege; Ätherische Öle für Haushaltszwecke; Ätherische Öle
für industrielle Zwecke; Ätherische Öle für kosmetische Zwecke; Äthe-
rische Öle und aromatische Extrakte; Ätherische Öle von Zedernholz;
Ätherische Öle zur Nervenberuhigung; Ätherische Öle zur Verwendung
bei der Herstellung parfümierter Produkte; Ätherische Öle zur Ver-
wendung in Herstellungsverfahren; Ätherische Öle zur Verwendung in
Luftauffrischern; Öle aus Pfefferminzextrakten für die Körper- und Schön-
heitspflege; Öle für Körper- und Schönheitspflege;
- 10 -
Klasse 35: Online-Einzelhandelsdienstleistungen bezüglich Kosmetika
und Schönheitsprodukte;
Klasse 44: Auftragen von Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege auf
das Gesicht; Auftragen von Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege auf
den Körper; Auskünfte über Schönheitspflege; Beratung im Bereich der
Körper- und Schönheitspflege; Beratung über das Internet im Bereich
Körper- und Schönheitspflege; Beratungen auf dem Gebiet der Schön-
heitspflege; Beratungen in Bezug auf Hautpflege; Beratungen in Bezug
auf Kosmetika; Beratungen in Bezug auf kosmetische Anwendungen; Be-
ratungen in Bezug auf kosmetische Behandlung; Beratungen in Bezug
auf Schönheit; Beratungen in Bezug auf Schönheitspflege; Beratungs-
dienste im Bereich Haarpflege; Beratungsdienste in Bezug auf die
Schönheitspflege; Beratungsdienstleistungen im Bereich des Make-ups;
Betrieb von Hautpflegesalons; Betrieb von Schönheitssalons; Betrieb von
Waschräumen [Körperhygiene]; Betrieb von öffentlichen Badeeinrichtun-
gen für die persönliche Hygiene; Betrieb von öffentlichen Bädern für die
persönliche Hygiene; Betrieb öffentlicher Badeanstalten für die persönli-
che Hygiene; Betrieb öffentlicher Badeeinrichtungen für die persönliche
Hygiene; Bleaching der Zähne; Dienste eines Friseursalons; Dienst-
leistungen auf dem Gebiet der Hautpflege; Dienstleistungen bezüglich
Gesichtspflege; Dienstleistungen eines Bräunungssalons; Dienstleistun-
gen eines Bräunungsstudios; Dienstleistungen eines Friseur- und
Schönheitssalons; Dienstleistungen eines Friseursalons; Dienstleistun-
gen eines Friseursalons für Angehörige des Militärs; Dienstleistungen ei-
nes Friseursalons für Damen; Dienstleistungen eines Friseursalons für
Herren; Dienstleistungen eines Friseursalons für Kinder; Dienstleistungen
eines Frisiersalons; Dienstleistungen eines Herrenfriseurs; Dienstleistun-
gen eines Nagelstudios; Dienstleistungen eines Salons für Hairstyling;
Dienstleistungen eines Sonnenstudios; Dienstleistungen eines Visa-
- 11 -
gisten; Dienstleistungen in Bezug auf die künstliche Bräunung; Dienst-
leistungen in Bezug auf die Pflege von Füßen; Dienstleistungen von
Beautysalons; Dienstleistungen von Bräunungssalons und Solarien;
Dienstleistungen von Pflegesalons für Haustiere; Dienstleistungen von
Salons zur Schönheitspflege; Dienstleistungen von Schönheitssalons;
Dienstleistungen von Schönheitssalons für Haustiere; Dienstleistungen
von Solarien; Dienstleistungen von Tiersalons; Dienstleistungen von Vi-
sagisten; Dienstleistungen von öffentlichen Bädern für Zwecke der
Körperhygiene; Dienstleistungen zur Pflege der Kopfhaut; Durchführung
von Farbanalysen [Dienstleistungen von Schönheitssalons]; Durch-
führung von kosmetischen Behandlungen; Durchführung von Massagen;
Durchführung von Pediküren; Durchführung von Peeling-Behandlungen;
Durchführung von Thai-Massagen; Durchführung von Thalassotherapien;
Durchführung von Tiefengewebemassagen; Durchführung von traditio-
nellen japanischen Massagen; Enthaarungsdienstleistungen; Erstellen
von kosmetischen Analysen; Formen von Wimpern; Schönheitspflege;
Schönheitspflege für den Menschen; Schönheitspflege für Menschen;
Schönheitspflege für Tiere; Schönheitspflegedienste; Hygiene- und
Schönheitspflege für den Menschen; Permanent-Make-up-Dienste; Per-
manente Haarentfernungs- und -verringerungsdienstleistungen; Schön-
heitsbehandlungen für Wimpern; Schönheitspflege; Schönheitspflege für
die Füße; Schönheitspflege für Hunde; Schönheitspflege für Katzen;
Schönheitspflege für Menschen; Schönheitspflege für Tiere; Schön-
heitspflege von Kurbädern; Schönheitspflegeberatung; Wellen von Wim-
pern; Zurverfügungstellen von Informationen bezüglich Dienstleistungen
von Schönheitssalons“
zurückgewiesen worden ist.
- 12 -
II. Insoweit ist die angegriffene Marke 30 2018 233 076 wegen des
Widerspruchs aus der Marke IR 1 309 945 zu löschen.
III. Die weitergehende Beschwerde der Widersprechenden wird zurückge-
wiesen.
Gründe
I.
Gegen die am 2. November 2018 angemeldete und seit dem 11. Januar 2019 für
die Waren und Dienstleistungen
„Klasse 03: Abbeizmittel; Abbeizmittel für Fußböden; Abbeizmittel für Parkett-
wachs; Abdeckcremes; Abdeckmittel für das Gesicht; Abdeckmittel für die Au-
gen; Abdeckpuder für das Gesicht; Abdeckstifte; Abschminklotionen; Ab-
schminkmilch; Abschminkmittel; Abschminkmittel für die Augen; Adstringen-
zien für kosmetische Zwecke; After-Sun-Cremes [für kosmetische Zwecke];
After-Sun-Gele [Kosmetika]; AfterSun-Öle [Kosmetika]; Aftershave-Balsam;
Aftershave-Cremes; Aftershave-Emulsionen; Aftershave-Gele; Aftershave-
Milch; Aftershave-Mittel; Aftershave- Präparate; Aftershavelotionen; Alaun-
steine [Adstringenzien]; Alkoholische Lösungsmittel als Reinigungsmittel; Aloe
Vera-Gele für kosmetische Zwecke; Aloe Vera-Mittel für kosmetische Zwecke;
Aloeseifen; Ambra; Ambra [Parfüm]; Amla-Öl für kosmetische Zwecke; Ammo-
niak für Reinigungszwecke; Anti- Aging-Feuchtigkeitscremes; Anti-Aging-
Feuchtigkeitscremes für kosmetische Zwecke; Anti-Aging-Hautpflegemittel;
Anti-Aging-Serum; Anti-Rutsch-Flüssigkeiten für Fußböden; Anti-Rutsch-
Wachs für Fußböden; Anti-Schuppenshampoos, nicht für medizinische Zwe-
cke; Antiagingcremes; Antifaltencremes; Antischuppen-Shampoos; Antistatika
- 13 -
für Haushaltszwecke; Antistatikspray für Bekleidung; Antistatische Trock-
nertücher; Antitranspirantien [schweißhemmende Toilettemittel]; Antitranspi-
rantien [Toilettemittel]; Antitranspirantien für den persönlichen Gebrauch; An-
titranspiranzien in Form von Sprays; Applikatoren für Schuhpolitur mit Inhalt;
Aromastoffe [ätherische Öle]; Aromastoffe für Duftstoffe; Aromastoffe für
Haushaltszwecke; Aromastoffe für Parfüms; Aromastoffe, pflanzliche [ätheri-
sche Öle]; Aromastoffe, pflanzliche, für Getränke [ätherische Öle]; Aromathe-
rapiepräparate; Aromatische Badeöle; Aromaöle; Artifizielle Fingernägel; Arti-
fizielle Wimpern; Atemauffrischer; Atemauffrischer für Tiere; Atemerfrischende
Präparate für den persönlichen Gebrauch; Atemerfrischende Streifen; Atemer-
frischer in der Form von Kaustäbe aus Birkenholzextrakten; Atemfrischeprä-
parate für den Mund, nicht für medizinische Zwecke; Atemfrischespray; Atem-
frischesprays; Auffrischer für den Atem; Aufhellmittel für Stoffe; Auflagen zum
Modellieren der Fingernägel; Augen-Make-up; Augenabschminkmittel; Au-
genbrauenfarben; Augenbrauenfarben in der Form von Stiften und Puder; Au-
genbrauengel; Augenbrauenkosmetika; Augenbrauenmascara; Augen-
brauenpuder; Augenbrauenstifte; Augenbäder, nicht für medizinische Zwecke;
Augencremes; Augencremes, nicht für medizinische Zwecke; Augengele;
Augengelmasken; Augengelpads für kosmetische Zwecke; Augenkompressen
für kosmetische Zwecke; Augenkonturenstifte; Augenschminke; Augen-
schminkmittel; Augenstifte; Augenstyler; Aus Potpourris in Stoffbehältern be-
stehende Aromatherapiekissen; Auskämmöle; Autopoliermittel; Autopolituren;
Autoshampoos; Autowachs; Autowachs mit Lackversiegelungskomponente;
Autowaschmittel; Avivageseifen; Babybadeschaum; Babycremes [nicht für
medizinische Zwecke]; Babykörpermilch; Babylotionen; Babypuder; Babyreini-
gungstücher; Babyschaumbäder; Babyschaumshampoo; Babyshampoo;
Babyöle; Backaromen [ätherische Öle]; Bade- und Duschgele, nicht für me-
dizinische Zwecke; Bade- und Duschpräparate; Bade- und Duschzusätze;
Badecremes, nicht für medizinische Zwecke; Badeflocken; Badegele; Bade-
gele, nicht für medizinische Zwecke; Badekonzentrate [nicht für medizinische
- 14 -
Zwecke]; Badekristalle; Badekristalle, nicht für medizinische Zwecke; Bade-
lotionen; Badelotionen, nicht für medizinische Zwecke; Bademilch; Bade-
perlen; Badeperlen [nicht für medizinische Zwecke]; Badepulver; Badepulver,
nicht für medizinische Zwecke; Badesalze; Badesalze, nicht für medizinische
Zwecke; Badeschaum; Badeschaum [kosmetisch]; Badeschaum [nicht für me-
dizinische Zwecke]; Badeschaum für Schaumbäder; Badeseifen; Badezusatz
für kosmetische Zwecke; Badezusätze für Tiere; Badezusätze, ausgenommen
für medizinische Zwecke; Badezusätze, kosmetische; Badezusätze, nicht für
medizinische Zwecke; Badeöle; Badeöle für die Haarpflege; Badeöle für kos-
metische Zwecke; Badeöle, ausgenommen für medizinische Zwecke; Bade-
öle, nicht für medizinische Zwecke; Balsame, ausgenommen für medizinische
Zwecke; Bartbalsam; Bartfärbemittel; Bartpflegemittel; Bartwichse; Bartöle;
Basiscremes; Basma [Färbemittel für die Kosmetik]; Baumwolle für die Körper-
und Schönheitspflege; Baumwolle für kosmetische Zwecke; BB-Cremes;
Befeuchtete Zahnpulver; Behandlungsmittel für Haare aus Wachs; Benzin zur
Fleckentfernung; Bergamottöl; Bimsstein; Bimsstein für den persönlichen
Gebrauch; Bimssteine für die Körperpflege; Bimssteine zum Glätten der Füße;
Bio-Kosmetika; Biologische Waschmittel; Blattglanzmittel; Bleichcreme für die
Haut; Bleichcremes für die Haut; Bleichmittel; Bleichmittel für Haushalts-
zwecke; Bleichmittel für kosmetische Zwecke; Bleichmittel für Wäsche; Bleich-
mittel zum Entfernen von Flecken; Bleichmittel zum Gebrauch beim Wäsche-
waschen; Bleichmittel zur Benutzung für das Haar; Bleichpräparate für das
Haar; Bleichpräparate für die Haare; Bleichpräparate für die Haut; Bleichsalze;
Bleichsoda; Blumenextrakte [Parfümeriewaren]; Blütenwasser; Bodenbehand-
lungsmittel [Reinigungsmittel]; Bodenglanzmittel; Body soufflès [Cremes zur
Körperpflege]; Bodybutter; Bodylotions [Mittel zur Körper- und Schön-
heitspflege]; Bodysprays; Bohnermittel; Bohnerwachs; Brilliantine; Bräunungs-
cremes; Bräunungscremes und -lotionen; Bräunungsgele; Bräunungsgele
[Kosmetika]; Bräunungsgels; Bräunungslotionen; Bräunungsmilch; Bräu-
nungsmilch [Kosmetika]; Bräunungsmittel; Bräunungsmittel [Kosmetika];
Bräunungsschminke; Bräunungsöle; Bräunungsöle [Kosmetika]; Chemische
- 15 -
Farbaviviermittel für Haushaltszwecke [Wäscherei]; Chemische Reinigungs-
mittel für Haushaltszwecke; Chemische Waschmittel; Chrompolituren; Chrom-
reinigungsmittel; Concealer [Kosmetika]; Concealer für Pickel und Hautunrein-
heiten; Conditioner für die Lippen; Conditioners für das Haar; Cremereiniger,
ausgenommen für medizinische Zwecke; Cremereiniger, nicht für medizini-
sche Zwecke; Cremerouge; Cremerouges; Cremes [nicht für medizinische
Zwecke] zur Reinigung der Haut; Cremes für das Gesicht; Cremes für das
Haar; Cremes für die Aromatherapie; Cremes für die Gesichts- und Körper-
pflege; Cremes für die Haarpflege; Cremes für die Haut; Cremes für die
Hände; Cremes für die Rasur; Cremes für hellen Teint [für kosmetische Zwe-
cke]; Cremes gegen Sommersprossen; Cremes zum Auftragen auf das Ge-
sicht; Cremes zum Auftragen auf die Haut; Cremes zum Festigen der Frisur;
Cremes zum Rasieren; Cremes zur Anwendung vor der Rasur; Cremes zur
Aufhellung des Teints; Cremes zur Behandlung der Kopfhaut, nicht für medi-
zinische Zwecke; Cremes zur Benutzung im Gesicht; Cremes zur Handpflege;
Cremes zur Make-up-Entfernung; Cremes zur Pflege der Hände; Cremes zur
Reduzierung von Cellulite; Cremes zur Straffung der Haut; Cremes zur Vor-
beugung gegen Falten; Cremes zur Zahnaufhellung; Cremes, nicht für medi-
zinische Zwecke; Cremeseifen; Cremeseifen zur Verwendung beim Waschen;
Cremiger Gesichtspuder; Dauerwellen- und Lockenpräparate; Dauerwellen-
Kit für die Haare; Dauerwellenpräparate für das Haar; Decknagellack; Deko-
rative Kosmetika; Dentalbleichgele; Deodorants; Deodorants [Parfümeriearti-
kel]; Deodorants für den persönlichen Gebrauch; Deodorants für den persönli-
chen Gebrauch [Parfümeriewaren]; Deodorants für den persönlichen Ge-
brauch in Form von Sticks; Deodorants für die Füße; Deodorants für die
Körperpflege; Deodorants für Haustiere; Deodorants für Menschen; Deodo-
rants für Menschen oder für Tiere; Deodorants für Tiere; Deodorants und An-
titranspirantien; Deodorantsprays für Damen; Dermatologische Cremes, aus-
genommen für medizinische Zwecke; Desodorierende Seifen; Desodorierte
Reinigungsmittel für Katzentoiletten; Destillierte Öle für die Schönheitspflege;
- 16 -
Detergentien, außer zur Verwendung in Herstellungsverfahren und für medizi-
nische Zwecke; Detergenzien; Detergenzien aus Petroleum; Detergenzien,
ausgenommen zur Verwendung in Herstellungsverfahren und für medizini-
sche Zwecke; Diamantine [Schleifmittel]; Doppel- Augenlidbänder; Druckluft in
Dosen zur Reinigung und Entstaubung; Duft freisetzende Dochte zur Raum-
luftverbesserung; Duftbadesalze; Duftbeutel [Duftstoffe]; Duftbeutel für Augen-
kissen; Duftende Keramiksteine; Duftende Tannenzapfen; Duftende Wäsche-
sprays; Duftholz; Duftkissen; Duftkugeln; Duftkugeln [Duftstoffe]; Duftmischun-
gen; Duftmittel zur Benutzung in Kraftfahrzeugen; Duftstoff-Nachfüllpackun-
gen für elektrische Raumduftspender; Duftstoff-Nachfüllungen für nicht-elek-
trische Raumduftspender; Duftstoffe; Duftstoffe für den persönlichen Ge-
brauch; Duftstoffe für die Verwendung in der Industrie; Duftstoffe für die
Wäsche; Duftstoffe für Räume; Duftstoffpräparate; Duftsäckchen; Duftwachs;
Duftwasser; Duftöle; Duftöle zur Erzeugung von Aromen durch Erhitzen;
Dusch- und Badegel; Dusch- und Badeschaum; Duschcremes; Duschgele;
Duschgele [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Duschpräparate; Dusch-
salze, nicht für medizinische Zwecke; Duschschaum; Duschschaum zur Ver-
wendung beim Duschen; Duschseife; Düfte für Kartonagen; Eau de Cologne;
Eau de Javel; Eau de Parfum; Eau de Toilette; Eau de Toilette mit Schlan-
genöl; Einwegtücher getränkt mit Reinigungspräparaten zur Anwendung im
Gesicht; Emollienzien; Emulgierte ätherische Öle; Entfernbare Tattoos für
Kosmetikzwecke; Entfernbare Tattoos für kosmetische Zwecke; Entfernungs-
mittel für Anstrichfarben; Entfernungsmittel für Gelnägel; Entfernungsmittel für
Nagellack; Entfernungsmittel für Salzkristalle; Entfernungspräparate für Na-
gellack; Entfettungspräparate für Motoren; Entfettungssprays; Entfärbungsmit-
tel für Haare; Entfärbungsmittel für Haushaltszwecke; Enthaarungs- und Ra-
siermittel; Enthaarungscremes; Enthaarungslotionen; Enthaarungsmittel; Ent-
haarungswachs; Entkalkungsmittel für Haushaltszwecke; Entspannungsmittel
für das Haar; Epilationswachse; Erfrischungsmittel für die Haut; Erzeugnisse
zum Auftragen auf die Lippen [nicht für medizinische Zwecke]; Essenzen für
die Hautpflege; Eukalyptusöl für kosmetische Zwecke; Extrakte aus Blüten
- 17 -
[Parfümeriewaren]; Eyeliner; Eyeliner [Kosmetika]; Eyelinerstifte; Fahrzeugrei-
nigungsmittel; Falsche Augenbrauen; Faltenabdeckmittel; Faltencremes;
Farbaviviermittel, chemische, für Haushaltszwecke [Wäscherei]; Farben an-
ziehende Waschmittel; Farben für das Gesicht; Farben für die Wangen; Far-
benentfernungsmittel [für Anstrichfarben]; Farbenentfernungsmittel [von An-
strichfarben]; Farbentferner; Farbentfernungsmittel; Farbkosmetika; Farbkos-
metika für die Augen; Farbkosmetika für die Haut; Farbkosmetika für Kinder;
Farbstoffe für die Kosmetik; Fellpflegeprodukte für Tiere; Fensterreiniger;
Fensterreiniger [Poliermittel]; Fensterreinigungsmittel in Sprayform; Feste
Parfüms; Fester Puder für Puderdosen [Mittel zur Körper- und Schönheits-
pflege]; Fette für kosmetische Zwecke; Fettentfernungsmittel; Fettentfer-
nungsmittel auf der Basis von Lösungsmitteln; Fettentfernungsmittel für Haus-
haltszwecke; Fettentfernungsmittel, außer zur Verwendung in Herstellungs-
verfahren; Feuchte Kosmetiktücher; Feuchte Tüchlein getränkt mit Ge-
schirrspülmittel; Feuchtigkeitsbalsam; Feuchtigkeitsbalsam für die Haut;
Feuchtigkeitscremes; Feuchtigkeitscremes für die Haut; Feuchtigkeitscremes
für kosmetische Zwecke; Feuchtigkeitscremes, -lotionen und -gele; Feuchtig-
keitslotionen; Feuchtigkeitsmasken für die Haut; Feuchtigkeitsmittel [Kosme-
tika] für den Körper; Feuchtigkeitsmittel für das Haar [Schönheitspflegemittel];
Feuchtigkeitsmittel für die Haut; Feuchtigkeitsmittel zur Verwendung nach dem
Sonnenbaden; Feuchtigkeitsmittel, nicht für medizinische Zwecke; Feuchtig-
keitspflegemittel [Kosmetika]; Feuchtigkeitsspendende Masken; Feuchtig-
keitsspendende Milch; Feuchtreinigungstücher für hygienische Zwecke sowie
für die Körper- und Schönheitspflege; Feuchttücher für kosmetische Zwecke;
Fingernagelspitzen; Firnisentfernungsmittel; Fleckenentferner; Fleckenentfer-
nungsmittel; Fleckenentfernungsmittel für Haustiere; Fleckenreiniger;
Fleckenreinigungspräparate; Fleckentfernungsmittel; Fleckentfernungspräpa-
rate zur Verwendung auf Haushaltswaren; Flexible Schleifmittel; Fluidcremes
[Kosmetika]; Flüssige Badeseifen; Flüssige Eyeliner; Flüssige Fußboden-
polituren; Flüssige Geschirrspülmittel; Flüssige Geschirrspülmittel für Spülma-
schinen; Flüssige Make-up- Grundierung [Mizu-Oshiro]; Flüssige Parfums;
- 18 -
Flüssige Schaumbäder; Flüssige Seifen; Flüssige Seifen für Hände und
Gesicht; Flüssige Waschmittel; Flüssiges Rouge; Flüssigkeiten für die
Trockenreinigung; Flüssigseife für Fußbäder; Flüssigseife zum Geschirr-
spülen; Flüssigseifen; Flüssigwaschmittel; Flüssigzahnputzmittel; Funktionelle
Kosmetika; Fußbalsam, nicht für medizinische Zwecke; Fußbodenpoliermittel;
Fußbodenpolituren; Fußbodenreinigungsmittel; Fußcremes, nicht für medi-
zinische Zwecke; Fußdeodorantsprays [Parfümeriewaren]; Fußkuren für die
Hautpflege; Fußpeelingmittel; Fußpflegemittel, nicht für medizinische Zwecke;
Fußpuder, nicht für medizinische Zwecke; Färbemittel für die Wäsche;
Färbemittel für Haare; Färbemittel für Toilettezwecke; Färbepräparate für kos-
metische Zwecke; Gaultheriaöl; Gefüllte Kosmetiknecessaires; Gele für das
Haar; Gele für die Rasur; Gele für kosmetische Zwecke; Gele zum Duschen;
Gele zum Entfernen von Make-up; Gele zum Festigen der Frisur; Gele zur
Anwendung vor der Rasur; Gele zur Verwendung beim Duschen; Gele zur
Verzögerung der Alterung; Gelsprays als Stylinghilfe; Gemischte ätherische
Öle; Geraniol [Duftstoff]; Geraniol als Duftstoff; Geraniol für kosmetische Zwe-
cke; Geraniol-Duftstoffverbindungen; Geruchsauffrischer für Tiere; Geruchs-
entferner für Haustiere; Geschirrspülmittel; Geschirrspülmittel für Spülma-
schinen; Geschirrspülpräparate; Geschirrspülpulver; Geschirrspültabs; Ge-
schmacksverbesserungsmittel für Nahrungszwecke [ätherische Öle]; Ge-
sichts- und Körperbutter; Gesichts- und Körperöle; Gesichts-Make-up; Ge-
sichtsbutter; Gesichtscremes; Gesichtscremes für kosmetische Zwecke; Ge-
sichtscremes, nicht für medizinische Zwecke; Gesichtsreinigungsmilch für die
Schönheitspflege; Gesichtsreinigungsmittel [Mittel zur Körper- und Schön-
heitspflege]; Gesichtstücher, die mit Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege
getränkt sind; Gesichtswasser [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege];
Haarbalsam für die Schönheitspflege; Hautaufhellungsmittel [Mittel zur
Körper- und Schönheitspflege]; Kapseln für die Schönheitspflege zur Fest-
stellung von Zahnstein für den persönlichen Gebrauch; Klebemittel für kün-
stliche Wimpern, Haarteile und Nägel; Klebstoffe für künstliche Wimpern; Kleb-
stoffe zum Befestigen künstlicher Wimpern; Körperfarben [Mittel zur Körper-
- 19 -
und Schönheitspflege]; Künstliche Wimpern; Long-Lash-Wimperntuschen;
Lotionen für die Schönheitspflege; Lotionen zur Verbesserung der Spannkraft
des Haars [Schönheitspflegemittel]; Massageöle für die Schönheitspflege;
Mineralische Öle [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Mit Mitteln zur
Körper- und Schönheitspflege getränkte Papierhandtücher; Mittel für die
Gewichtsabnahme [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege], ausgenommen
für medizinische Zwecke; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Mittel zur
Körper- und Schönheitspflege für das Haar; Mittel zur Körper- und
Schönheitspflege für das Sonnenbad; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege
für den persönlichen Gebrauch; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für
die Behandlung von faltiger Haut; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für
die Haut; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für nicht medizinische Zwe-
cke; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für Tiere; Mittel zur Körper- und
Schönheitspflege in Form von Gelen; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege
in Form von Lidschatten; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege in Form von
Lotionen; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege in Form von Milch; Mittel zur
Körper- und Schönheitspflege in Form von Puder; Mittel zur Körper- und
Schönheitspflege in Form von Rouge; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege
in Form von Ölen; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege zur Behandlung
von trockener Haut; Nagellackentferner [Mittel zur Körper- und Schönheits-
pflege]; Nicht medizinische Kosmetika und Mittel für Körper- und Schönheits-
pflege; Nicht medizinische Mittel für Körper- und Schönheitspflege; Reini-
gungsmilch für die Körper- und Schönheitspflege; Reinigungsmilch für Körper-
und Schönheitspflege; Rosenöl für die Körper- und Schönheitspflege;
Schönheitsbalsame; Schönheitsmasken; Schönheitsmasken [kosmetisch];
Schönheitsmasken für das Gesicht; Schönheitsmilch; Schönheitspflegemittel;
Schönheitspflegemittel für das Gesicht; Schönheitspflegemittel in Form von
Cremes; Schönheitspräparate zur Anwendung auf dem Körper; Schönheits-
präparate, nicht für medizinische Zwecke; Schönheitsseife; Schönheitsseren;
Seifen [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Selbstbräunungscremes
[Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Selbstbräunungslotionen [Mittel zur
- 20 -
Körper- und Schönheitspflege]; Selbstbräunungsmittel [Mittel zur Körper- und
Schönheitspflege]; Shampoos [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege];
Tonics [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Wimpern, künstliche; Wim-
pernfarbe; Wimpernkosmetika; Wimperntusche [Mascara]; Ätherische
Elixiere; Ätherische Essenzen; Ätherische Essenzen und Öle; Ätherische
Zitronenöle; Ätherische Öle; Ätherische Öle als Duftstoffe für Waschzwecke;
Ätherische Öle als Lebensmittelaromastoffe; Ätherische Öle aus Sandelholz;
Ätherische Öle der Zitronatzitrone; Ätherische Öle für den persönlichen Ge-
brauch; Ätherische Öle für die Aromatherapie; Ätherische Öle für die Aromati-
sierung von Lebensmitteln; Ätherische Öle für die Hautpflege; Ätherische Öle
für Haushaltszwecke; Ätherische Öle für industrielle Zwecke; Ätherische Öle
für kosmetische Zwecke; ÄtherischeÖle und aromatische Extrakte; Ätherische
Öle von Zedernholz; ÄtherischeÖle zur Nervenberuhigung; ÄtherischeÖle zur
Verwendung bei der Herstellung parfümierter Produkte; Ätherische Öle zur
Verwendung in Herstellungsverfahren; ÄtherischeÖle zur Verwendung in Luft-
auffrischern; Ätzende Reinigungsmittel; Öle aus Pfefferminzextrakten für die
Körper- und Schönheitspflege; Öle für Körper- und Schönheitspflege
Klasse 35: Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Geräte für Schönheits-
zwecke für Menschen; Erteilung von Auskünften und Beratung für Verbraucher
in Handels- und Geschäftsangelegenheiten im Bereich Mittel zur Körper- und
Schönheitspflege; Erteilung von Auskünften und Beratung für Verbraucher in
Handels- und Geschäftsangelegenheiten im Bereich Schönheitsprodukte;
Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Schönheitsgeräte für Menschen;
Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Schönheitsgeräte für Tiere; Markt-
forschung in Bezug auf Kosmetika, Parfümeriewaren und Beautyprodukte; On-
line-Einzelhandelsdienstleistungen bezüglich Kosmetika und Schönheitspro-
dukte
Klasse 44: Abgabe von Empfehlungen bezüglich Ernährung und Diäten; Air-
brush-Tanning-Dienste; Airbrush-Tanning-Dienste für den menschlichen
Körper; Akupunktur; Akupunkturdienstleistungen; Altenpflegeheimdienste;
- 21 -
Ambulante medizinische Betreuung; Ambulante medizinische Versorgung;
Ambulante und stationäre Pflegedienste; An Einzelpersonen und Gruppen er-
brachte psychologische Dienstleistungen; Anbau von Pflanzen in Gewächs-
häusern; Anbau von Trauben für die Weinproduktion; Anbauberatung in Bezug
auf den Gartenbau; Anbauberatung in Bezug auf Landwirtschaft; Anpassen
von Brillen; Anpassen von Hörhilfen; Anpassen von Kontaktlinsen; Anpassen
von künstlichen Gliedmaßen; Anpassen von optischen Linsen; Anpassen von
Orthesen; Anpassen von orthopädischen Hilfsmitteln; Anpassen von
Prothesen; Anpassen von prothetischen Hilfsmittel; Anpflanzung von Flora;
Arbeitspsychologische Dienstleistungen; Aromatherapie-Dienste; Audiologie-
dienstleistungen; Audiologische Tests; Aufbewahrung von Stammzellen; Auf-
bringen von Brandzeichen auf Tiere; Aufforstung; Aufforstungsdienste; Auf-
tragen von Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege auf das Gesicht; Auftra-
gen von Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege auf den Körper; Aufzucht-
dienste in Zwingern; Augenbanken; Ausbringen von Saatgut; Ausgabe von
Pharmazeutika; Auskunft und Beratung in Verbindung mit Gartenarbeiten;
Auskünfte auf dem Gebiet der Medizin; Auskünfte bezüglich Blutspende;
Auskünfte bezüglich medizinischer Probleme; Auskünfte für Patienten in
Bezug auf dem Gebiet der Medikamentendosierung; Auskünfte in Bezug auf
Arzneimittel; Auskünfte in Bezug auf das Abnehmen; Auskünfte in Bezug auf
die Behandlung von degenerativen Erkrankungen; Auskünfte in Bezug auf die
Gestaltung von Gärten; Auskünfte in Bezug auf die Gesundheitspflege;
Auskünfte in Bezug auf die Landwirtschaft; Auskünfte in Bezug auf die Pflan-
zenwelt; Auskünfte in Bezug auf die Pflege von Haustieren; Auskünfte in Be-
zug auf die Pflege von Vögeln; Auskünfte in Bezug auf die Psychologie;
Auskünfte in Bezug auf Ernährung; Auskünfte in Bezug auf gesundheitliche
Probleme; Auskünfte in Bezug auf Kontaktlinsen; Auskünfte in Bezug auf Mas-
sagen; Auskünfte in Bezug auf medizinische Dienstleistungen; Auskünfte in
Bezug auf Tierpflege; Auskünfte in Bezug auf veterinärmedizinische Pharma-
zeutika; Auskünfte in Bezug auf Vögel; Auskünfte und Beratung in Bezug auf
- 22 -
die Gesundheit; Auskünfte zu Arzneimitteln; Auskünfte zu Ernährungsinforma-
tionen über Lebensmittel; Auskünfte zu pharmazeutischen Erzeugnissen;
Auskünfte über ambulante Pflegebehandlung; Auskünfte über ambulante Pfle-
gedienste; Auskünfte über die Anwendung von chemischen Erzeugnissen im
Bereich der Forstwirtschaft; Auskünfte über die Anwendung von chemischen
Erzeugnissen im Bereich der Gartenwirtschaft; Auskünfte über die Anwendung
von chemischen Erzeugnissen im Bereich der Landwirtschaft; Auskünfte über
die Anwendung von Düngemitteln im Bereich der Forstwirtschaft; Auskünfte
über die Anwendung von Düngemitteln im Bereich der Gartenwirtschaft;
Auskünfte über die Anwendung von Düngemitteln im Bereich der Landwirt-
schaft; Auskünfte über die Anwendung von Dünger im Bereich der Forstwirt-
schaft; Auskünfte über die Anwendung von Dünger im Bereich der Gartenwirt-
schaft; Auskünfte über die Anwendung von Dünger im Bereich der Landwirt-
schaft; Auskünfte über Gesundheitsfragen am Telefon; Auskünfte über
Impfungen für Auslandsreisende; Auskünfte über Neuerungen und aktuelle
Themen im Bereich Medizin; Auskünfte über Schönheitspflege; Auskünfte
über Verhaltensänderungen; Aussaat für die Landwirtschaft aus der Luft; Aus-
streuen von Chemikalien im Bereich der Gartenwirtschaft; Aussäen von Feld-
früchten; Aussäen von Saatgut; Auswertung bezüglich der Fitness im Rahmen
medizinischer Tests; Auswertung von elektrokardiografischen Signalen; Aus-
wilderung und Artenschutz von Wildtieren; Autogene Therapiedienste; Auto-
genes Training; Ayurveda- Therapiedienstleistungen; Baumchirurgie; Baum-
pflanzung; Baumpflanzungen zur Zweck des Kohlendioxidausgleichs; Baum-
schuldienstleistungen; Behandlung von Allergien; Behandlung von Verrenkun-
gen, Verstauchungen, Knochenbrüchen oder ähnlichen Beschwerden [Judo-
seifuku]; Behandlung zur Gewichtskontrolle; Behandlungen zur Gewichtsredu-
zierung; Bekämpfung von Flohbefall in der Landwirtschaft; Bekämpfung von
Termiten in der Landwirtschaft; Beobachtung von Patienten; Beratung auf dem
Gebiet des Gesundheitswesens; Beratung bezüglich der artgerechten Fütte-
rung und Zucht von Fischen, Garnelen und anderen Meerestieren aus der
Zucht; Beratung bezüglich ganzheitlicher Psychologie; Beratung bezüglich
- 23 -
Hörtests; Beratung im Bereich der Körper- und Schönheitspflege; Beratung im
Bereich Landschaftsgestaltung; Beratung in Bezug auf das Gebären; Beratung
in Bezug auf das Pflanzen von Bäumen; Beratung in Bezug auf die Entbin-
dung; Beratung in Bezug auf die Kultivierung von Pflanzen; Beratung in Bezug
auf Diäten; Beratung in Bezug auf Ergotherapie; Beratung zu medizinischen
Instrumenten; Beratung über chirurgische Instrumente; Beratung über das In-
ternet im Bereich Körper- und Schönheitspflege; Beratung über Zahnarztin-
strumente; Beratungen auf dem Gebiet der Medizin; Beratungen auf dem Ge-
biet der medizinischen Gesundheitspflege; Beratungen auf dem Gebiet der
Schönheitspflege; Beratungen bezüglich Ernährung; Beratungen bezüglich
Gartenarbeiten; Beratungen bezüglich Tierpharmazie; Beratungen hinsichtlich
Ernährung; Beratungen in Bezug auf Allergien; Beratungen in Bezug auf das
Abnehmen; Beratungen in Bezug auf das Füttern von Tieren; Beratungen in
Bezug auf das Gesundheitswesen; Beratungen in Bezug auf das persönliche
Wohlbefinden älterer Menschen [Gesundheit]; Beratungen in Bezug auf das
Verlegen von Rasen; Beratungen in Bezug auf degenerative Erkrankungen;
Beratungen in Bezug auf den Biorhythmus; Beratungen in Bezug auf den Was-
sergartenbau; Beratungen in Bezug auf die Auswahl von Rasen; Beratungen
in Bezug auf die Chirurgie; Beratungen in Bezug auf die Ernährung; Beratun-
gen in Bezug auf die Gesundheitsversorgung; Beratungen in Bezug auf die
Landwirtschaft; Beratungen in Bezug auf die medizinischen Bedürfnisse älte-
rer Menschen; Beratungen in Bezug auf die Pflege von Fischen; Beratungen
in Bezug auf die psychologische Behandlung körperlicher Gebrechen; Bera-
tungen in Bezug auf die psychologische Linderung von körperlichen Leiden;
Beratungen in Bezug auf Diäten; Beratungen in Bezug auf Ernährung; Bera-
tungen in Bezug auf Ernährungsthemen; Beratungen in Bezug auf Gestaltung
von Rasen; Beratungen in Bezug auf Gesundheitspflege; Beratungen in Bezug
auf Hautpflege; Beratungen in Bezug auf Immunologie; Beratungen in Bezug
auf Kosmetika; Beratungen in Bezug auf kosmetische Anwendungen; Bera-
tungen in Bezug auf kosmetische Behandlung; Beratungen in Bezug auf me-
- 24 -
dizinische Dienstleistungen; Beratungen in Bezug auf orthopädische Implan-
tate; Beratungen in Bezug auf persönliches Verhalten in Bezug auf die Ge-
sundheit; Beratungen in Bezug auf prothetische Implantate; Beratungen in Be-
zug auf Schönheit; Beratungen in Bezug auf Schönheitspflege; Beratungen in
Bezug auf Tierzucht; Beratungen in Bezug auf veterinärmedizinische Dienst-
leistungen; Beratungen in Bezug auf Zahnmedizin; Beratungen in der Phar-
mazie; Beratungs- und Informationsdienste bezüglich pharmazeutischen Pro-
dukten; Beratungs- und Informationsdienste bezüglich pharmazeutischen Pro-
dukten über das Internet; Beratungs- und Informationsdienstleistungen zu
biopharmazeutischen Produkten; Beratungs- und Informationsdienstleistun-
gen zu medizinischen Produkten; Beratungsdienste bezüglich der Verwen-
dung von Düngemitteln in der Land-, Garten- und Forstwirtschaft; Beratungs-
dienste bezüglich der Verwendung von Dünger in der Land-, Garten- und
Forstwirtschaft; Beratungsdienste bezüglich der Verwendung von land- und
gartenwirtschaftlichen Düngemitteln; Beratungsdienste bezüglich Gewichts-
kontrolle; Beratungsdienste bezüglich Land-, Garten- und Forstwirtschaft; Be-
ratungsdienste bezüglich Unkrautvernichtung sowie Schädlings- und Unge-
ziefervernichtung in der Land-, Garten- und Forstwirtschaft; Beratungsdienste
hinsichtlich Diäten; Beratungsdienste im Bereich Haarpflege; Beratungs-
dienste im Bereich Land-, Garten- und Forstwirtschaft; Beratungsdienste in
Bezug auf Arzneimittel; Beratungsdienste in Bezug auf die Ernährung; Bera-
tungsdienste in Bezug auf die Schönheitspflege; Beratungsdienste in Bezug
auf Diäten; Beratungsdienste in Bezug auf Gartenbau; Beratungsdienste in
Bezug auf Gesundheit; Beratungsdienste in Bezug auf Gewichtsabnahme; Be-
ratungsdienste in Bezug auf medizinische Apparate und Instrumente; Bera-
tungsdienste zum Einsatz von nicht chemischen Behandlungen für Nachhal-
tigkeit in der Landwirtschaft und im Gartenbau; Beratungsdienstleistungen im
Bereich des Make-ups; Bereitstellung von Auskünften in Bezug auf Ernährung;
Bereitstellung von Informationen zu Türkischen Bädern; Bereitstellung von In-
frarotsaunen; Bereitstellung von medizinischer Unterstützung bei der Überwa-
- 25 -
chung der Medikamentenausgabe an Patienten; Bereitstellung von psycholo-
gischer Behandlung; Bereitstellung von Saunen; Bereitstellung von Ther-
malbädern; Bereitstellung von transportablen Toiletten für Veranstaltungen;
Bereitstellung von türkischen Bädern; Bereitstellung von öffentlichen Bädern
zu Gesundheitszwecken; Beschlagen von Pferden und Hufpflege; Be-
schäftigungstherapie; Bestandsaufnahme von Wildtieren; Betreiben öffentli-
cher Badeeinrichtungen für persönliche Hygienezwecke; Betreiben öffentli-
cher Bäderfür persönliche Hygienezwecke; Betrieb eines Friseursalons; Be-
trieb von Badehäusern; Betrieb von Einrichtungen für die geistige Rehabilita-
tion; Betrieb von Einrichtungen für die körperliche Rehabilitation; Betrieb von
Einrichtungen mit Heißwasserwannen; Betrieb von Hautpflegesalons; Betrieb
von Kliniken; Betrieb von Kureinrichtungen; Betrieb von medizinischen
Heilbädern; Betrieb von Schönheitssalons; Betrieb von Tiersalons; Betrieb von
Waschräumen [Körperhygiene]; Betrieb von öffentlichen Badeeinrichtungen
für die persönliche Hygiene; Betrieb von öffentlichen Bädern; Betrieb von
öffentlichen Bädern für die persönliche Hygiene; Betrieb von öffentlichen Toi-
letten; Betrieb öffentlicher Badeanstalten für die persönliche Hygiene; Betrieb
öffentlicher Badeeinrichtungen für die persönliche Hygiene; Betrieb öffentli-
cher Bäder für Gesundheitszwecke; Bienenzuchtdienstleistungen; Bleaching
der Zähne; Blutbankdienstleistungen; Blutspendedienste; Brillenanpassung;
Chelat-Therapiedienste; Chiropraktikerdienste; Chiropraktikerdienstleistun-
gen; Chirurgische Behandlungsdienstleistungen; Chirurgische Diagnose-
dienstleistungen; Chirurgische Dienstleistungen; Datenabrufdienstleistungen
bezüglich medizinischer Informationen; Deckdienstleistungen; Deckdienst-
leistungen für Tiere; Decken von Rindern; Dermatologische Dienstleistungen
für die Behandlung von Hautleiden; Dienste eines Chiropraktikers; Dienste ei-
nes Friseursalons; Dienste eines Psychotherapeuten; Dienste eines Zahn-
arztes; Dienste im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft; Dienste von
Pflegeheimen; Dienstleistungen auf dem Gebiet der Alternativmedizin; Dienst-
leistungen auf dem Gebiet der Hautpflege; Dienstleistungen auf dem Gebiet
- 26 -
der Hautstraffung mittels Laser; Dienstleistungen auf dem Gebiet der Haut-
verjüngung mittels Laser; Dienstleistungen auf dem Gebiet der Tiermedizin
und der Landwirtschaft; Dienstleistungen bezüglich Gesichtspflege; Dienst-
leistungen einer Blutbank; Dienstleistungen einer Gesundheitsklinik; Dienst-
leistungen einer Gewebebank für menschliche Gewebe; Dienstleistungen ei-
ner Hebamme; Dienstleistungen einer Nabelschnurblutbank; Dienstleistungen
einer Privatklinik; Dienstleistungen einer Samenbank; Dienstleistungen einer
Tierklinik; Dienstleistungen eines Airbrush-Tanning-Studios; Dienstleistungen
eines Arztes; Dienstleistungen eines Baumschulgärtners; Dienstleistungen ei-
nes Bräunungssalons; Dienstleistungen eines Bräunungsstudios; Dienst-
leistungen eines Chiropraktikers; Dienstleistungen eines Dentalhygienikers;
Dienstleistungen eines Diätassistenten; Dienstleistungen eines Ernährungs-
beraters; Dienstleistungen eines Floristen; Dienstleistungen eines Friseur- und
Schönheitssalons; Dienstleistungen eines Friseursalons; Dienstleistungen ei-
nes Friseursalons für Angehörige des Militärs; Dienstleistungen eines Friseur-
salons für Damen; Dienstleistungen eines Friseursalons für Herren; Dienst-
leistungen eines Friseursalons für Kinder; Dienstleistungen eines Frisiersa-
lons; Dienstleistungen eines Gartenbau- und Landschaftsarchitekten; Dienst-
leistungen eines Gartenbauarchitekten; Dienstleistungen eines Gynäkologen;
Dienstleistungen eines Hairstylingsalons; Dienstleistungen eines Herrenfri-
seurs; Dienstleistungen eines Hufschmiedes; Dienstleistungen eines Kno-
chensetzers; Dienstleistungen eines Krankenhauses; Dienstleistungen eines
Landschaftsarchitekten; Dienstleistungen eines Landschaftsgärtners betref-
fend Blumenarrangements in Innenräumen; Dienstleistungen eines Lo-
gopäden; Dienstleistungen eines Maskenbildners; Dienstleistungen eines me-
dizinischen Kurzentrums; Dienstleistungen eines Nagelstudios; Dienstleistun-
gen eines Optikers; Dienstleistungen eines Pathologen; Dienstleistungen ei-
nes Pathologen im Zusammenhang mit der Behandlung von Menschen;
Dienstleistungen eines Pferdegestüts; Dienstleistungen eines Psychiaters;
Dienstleistungen eines Psychologen; Dienstleistungen eines Salons für
- 27 -
Hairstyling; Dienstleistungen eines Salons zur Gewichtsreduzierung; Dienst-
leistungen eines Sanitoriums; Dienstleistungen eines Sanitäters; Dienst-
leistungen eines Sonnenstudios; Dienstleistungen eines Spray-Tanning- Stu-
dios; Dienstleistungen eines Tierarztes; Dienstleistungen eines Tätowierstu-
dios; Dienstleistungen eines Veterinärs; Dienstleistungen eines Visagisten;
Dienstleistungen eines Zahnarztes; Dienstleistungen eines Zahnarztes für
Tiere; Dienstleistungen für die Pferdezucht und das Decken von Pferden;
Dienstleistungen im Bereich der Forst-, Garten- und Landwirtschaft; Dienst-
leistungen im Bereich der Garten-, Land- und Forstwirtschaft; Dienstleistungen
im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft; Dienstleistungen im Be-
reich der psychischen Gesundheit; Dienstleistungen im Bereich der Telemedi-
zin; Dienstleistungen im Bereich Kieferorthopädie; Dienstleistungen im Be-
reich Landwirtschaft; Dienstleistungen im Bereich Naprapathie; Dienstleistun-
gen im Bereich Schweinezucht; Dienstleistungen im Gartenbau; Dienstleistun-
gen im Gesundheitsbereich; Dienstleistungen in Bezug auf das Bohren von
Saatgut; Dienstleistungen in Bezug auf das Einschläfern von Tieren bei Wild-
unfällen; Dienstleistungen in Bezug auf die Augenlaserchirurgie; Dienstleistun-
gen in Bezug auf die künstliche Bräunung; Dienstleistungen in Bezug auf die
Pflege der psychischen Verfassung; Dienstleistungen in Bezug auf die Pflege
von Füßen; Dienstleistungen in Bezug auf Gewichtsabnahmeprogramme;
Dienstleistungen in Bezug auf Gewichtsreduzierung; Dienstleistungen von
Altenpflegeheimen; Dienstleistungen von Aquakulturbetrieben; Dienstleistun-
gen von Baum- und Pflanzenschulen; Dienstleistungen von Baumschulen;
Dienstleistungen von Beautysalons; Dienstleistungen von Bräunungssalons
und Solarien; Dienstleistungen von Erholungsheimen; Dienstleistungen von
Gesundheitszentren; Dienstleistungen von Heilbädern oder Thermalbädern;
Dienstleistungen von Hospizen zur Pflege und Betreuung Sterbender; Dienst-
leistungen von Insektenzuchtbetrieben; Dienstleistungen von Kliniken; Dienst-
leistungen von Kliniken [Ambulanzen]; Dienstleistungen von Kliniken für
plastische und für kosmetische Chirurgie; Dienstleistungen von Kuranstalten
- 28 -
und Rehabilitationskliniken; Dienstleistungen von Landwirten; Dienstleistun-
gen von medizinisch-heilwissenschaftlichem Personal; Dienstleistungen von
medizinischen Kliniken und Gesundheitskliniken; Dienstleistungen von Pflege-
heimen; Dienstleistungen von Pflegesalons für Haustiere; Dienstleistungen
von Reitställen; Dienstleistungen von Rinderzuchtbetrieben; Dienstleistungen
von Röntgentechnikern; Dienstleistungen von Salons zur Schönheitspflege;
Dienstleistungen von Sanatorien; Dienstleistungen von Schönheitssalons;
Dienstleistungen von Schönheitssalons für Haustiere; Dienstleistungen von
Solarien; Dienstleistungen von Tierkliniken; Dienstleistungen von Tiersalons;
Dienstleistungen von türkischen Bädern; Dienstleistungen von Visagisten;
Dienstleistungen von Zahnkliniken; Dienstleistungen von öffentlichen Bädern
für Zwecke der Körperhygiene; Dienstleistungen zur Erstellung medizinischer
Berichte; Dienstleistungen zur Pflege der Kopfhaut; Dienstleistungen zur
Pflege der psychischen Verfassung; Dienstleistungen zur Pflege landwirt-
schaftlicher Flächen von Höfen; Dienstleistungen zur Planung und Überwa-
chung der Gewichtsreduktion; Dienstleistungen zur Verlängerung der Wim-
pern; Diätetische Beratungsdienste; Diätplanung und - überwachung; Diätpla-
nung zur Gewichtsreduktion; DNA-Tests für medizinische Zwecke; Drogen-,
Alkohol- und DNA-Tests für medizinische Zwecke; Drogenrehabilitation;
Durchführen psychologischer Beurteilungen und Untersuchungen; Durch-
führen von Aderlässen; Durchführen von Entzugsbehandlungen für Sucht-
kranke; Durchführen von Haarbehandlungen; Durchführen von medizinischen
Analysen durch ein medizinisches Labor bezüglich der Behandlung von
Personen; Durchführen von medizinischen Analysen zur Diagnose von Krebs;
Durchführen von Microneedling-Behandlungen; Durchführen von Schröpf-
therapien; Durchführen von Screenings bezüglich Risikofaktoren für kardio-
vaskuläre Erkrankungen; Durchführung medizinischer Tests; Durchführung
optometrischer Untersuchungen; Durchführung psychiatrischer Tests; Durch-
führung psychologischer Testverfahren; Durchführung von Alkoholtests für
medizinische Zwecke; Durchführung von Antirauchertherapien; Durchführung
von Augenmessungen; Durchführung von Blutdrucktests; Durchführung von
- 29 -
Blutuntersuchungen; Durchführung von Cellulite-Behandlungen; Durchfüh-
rung von Chemotherapiebehandlungen; Durchführung von Cholesterintests;
Durchführung von Darmspiegelungen; Durchführung von Drogenscreenings
bei Teilnehmern von Sportveranstaltungen in Bezug auf die Anwendung von
illegalen oder verbotenen leistungssteigernden Substanzen; Durchführung
von Drogenscreenings für medizinische Zwecke; Durchführung von
Drogenscreenings vor der Einstellung von Personal; Durchführung von
Drogenscreenings zur Feststellung von Drogenmissbrauch; Durchführung von
Drogentests zur Feststellung von Drogenmissbrauch; Durchführung von Elek-
trolysebehandlungen für kosmetische Zwecke; Durchführung von Farbanaly-
sen [Dienstleistungen von Schönheitssalons]; Durchführung von Fettabsau-
gung; Durchführung von Fitnesstests; Durchführung von Fußmassagen;
Durchführung von genetischen Untersuchungen an Tieren; Durchführung von
Gentests an Tieren; Durchführung von Gentests an Tieren zu Diagnose- oder
Behandlungszwecken; Durchführung von Gentests für medizinische Zwecke;
Durchführung von Hot Stone-Massagen; Durchführung von Hypnotherapie;
Durchführung von Hörtests; Durchführung von kosmetischen Behandlungen;
Durchführung von Krebsvorsorgeuntersuchungen; Durchführung von
Kräutertherapien; Durchführung von körperlichen Untersuchungen;
Durchführung von Leistungsfähigkeitstests für Tiere; Durchführung von Mam-
mografie-Tests; Durchführung von Massagen; Durchführung von Massagen
für Hunde; Durchführung von Massagen für Pferde; Durchführung von Massa-
gen für Sportler; Durchführung von Massagen und therapeutischen Shiatsu-
Massage; Durchführung von medizinischen Behandlungen; Durchführung von
medizinischen Screenings; Durchführung von medizinischen Tests im Zusam-
menhang mit der Diagnose und Behandlung von Krankheiten; Durchführung
von Moxa-Therapien; Durchführung von Pediküren; Durchführung von Pee-
ling-Behandlungen; Durchführung von Persönlichkeitsbewertungen [psychia-
trische Versorgung]; Durchführung von Persönlichkeitstests [psychiatrische
Versorgung]; Durchführung von psychologischen Tests; Durchführung von
psychologischen Testverfahren; Durchführung von psychologischen
- 30 -
Untersuchung; Durchführung von Raucherentwöhnungstherapien; Durch-
führung von Reflextherapien; Durchführung von Reflexzonenmassagen;
Durchführung von RNA- und DNA-Analysen für die Diagnose und Prognose
von Krebserkrankungen; Durchführung von Röntgenaufnahmen für medizini-
sche Zwecke; Durchführung von Schlafuntersuchungen für medizinische
Diagnose-und Behandlungszwecke; Durchführung von Schwangerschafts-
tests; Durchführung von Sehtests [Dienstleistungen von Optikern]; Durch-
führung von Serenuntersuchungen; Durchführung von Sprach- und Hörthera-
pien; Durchführung von Thai-Massagen; Durchführung von Thalassothera-
pien; Durchführung von Therapien gegen Schlafstörungen; Durchführung von
Tiefengewebemassagen; Durchführung von traditionellen japanischen Massa-
gen; Durchführung von Urinuntersuchungen; Durchführung von Vorsorge-
untersuchungen; Durchführung von Zellulitebehandlung; Durchführung von
ärztlichen Untersuchungen; Durchführungen von Raucherentwöhnungsbe-
handlungen; Düngemittelverteilung und Verteilung anderer chemischer Pro-
dukte für die Landwirtschaft [aus der Luft oder nicht]; Einpassen von Edel-
steinen in Gebisse; Einsetzen von künstlichen Gliedmaßen, Prothesen-
vorrichtungen und Prothesen; Einsetzen von subkutanen Mikrochips bei Haus-
tieren zum Zwecke der Nachverfolgung und der Identifikation; Einweben von
Haaren; Elektrotherapiedienste für die Physiotherapie; Entfernung von Besen-
reisern mittels Laser; Entfernung von Fußnagelpilz mittels Laser; Entfernung
von Krampfadern mittels Laser; Entfernung von Tätowierungen mittels Laser;
Entfernung von Zellulitis am Körper; Enthaarungsdienstleistungen;
Entlastungspflege; Entlastungspflege durch häusliche Pflegehilfe; Entla-
stungspflege in Form von Pflegehilfe; Entnahme und Konservierung von
menschlichem Blut; Entwicklung individueller Programme zur körperlichen Re-
habilitation; Entziehungskuren für Suchtkranke; Ergotherapie und berufliche
Rehabilitation; Ernten von Feldfrüchten für Dritte; Ernährungs- und Diätbera-
tung; Ernährungsberatung; Ernährungsberatungsdienste; Ernährungsbera-
tungsdienstleistungen; Ernährungsfachberatung; Erstellen von Informationen
- 31 -
über Vögel; Erstellen von kosmetischen Analysen; Erstellen von psycholo-
gischen Berichten; Erstellen von ärztlichen Berichten; Erstellung medizinischer
Gutachten in Bezug auf die Gesundheit; Erstellung psychologischer Profile;
Erstellung psychologischer Profile für medizinische Zwecke; Erstellung
psychologischer Tests für medizinische Zwecke; Erstellung psychometrischer
Tests für medizinische Zwecke; Erstellung von Auswertungen im Rahmen der
Gewichtskontrolle; Erstellung von Berichten in Bezug auf Angelegenheiten der
Gesundheitspflege; Erstellung von Berichten in Bezug auf medizinische
Fragen; Erstellung von Gutachten in Bezug auf die Bewertung von
Gesundheitsrisiken; Erstellung von Gutachten von der medizinischen Unter-
suchung von Einzelpersonen; Erstellung von Gutachten zur Beurteilung der
Gesundheit; Erstellung von Krankheitsdiagnosen; Erstellung von psychologi-
schen Gutachten; Erstellung von psychologischen Profilen für medizinische
Zwecke; Erteilen von Ernährungsinformationen über Lebensmittel zur Ge-
wichtsabnahme für medizinische Zwecke; Formen von Wimpern; Gesund-
heits- und Schönheitspflege; Gesundheits- und Schönheitspflege für den Men-
schen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen; Gesundheits- und
Schönheitspflege für Tiere; Gesundheits- und Schönheitspflegedienste; Hy-
giene- und Schönheitspflege für den Menschen; Permanent-Make-up-Dienste;
Permanente Haarentfernungs- und -verringerungsdienstleistungen; Plastische
Chirurgie und Schönheitschirurgie; Plastische und Schönheitschirurgie;
Schönheits- und plastische Chirurgie; Schönheitsbehandlungen für Wimpern;
Schönheitsoperation; Schönheitspflege; Schönheitspflege für die Füße;
Schönheitspflege für Hunde; Schönheitspflege für Katzen; Schönheitspflege
für Menschen; Schönheitspflege für Tiere; Schönheitspflege von Kurbädern;
Schönheitspflegeberatung; Vermietung von Maschinen und Geräten für
Schönheits- und Friseursalons; Wellen von Wimpern; Zurverfügungstellen von
Informationen bezüglich Dienstleistungen von Schönheitssalons; Ärztliche Be-
treuungsdienste; Ärztliche Dienste; Ärztliche Dienstleistungen; Ärztliche Ver-
sorgung“
- 32 -
eingetragene Wort-/Bildmarke 30 2018 233 076
ist Widerspruch erhoben worden aus dem am 19. Januar 2016 international unter
der Nummer 1 309 945 als Wort-/Bildmarke registrierten Zeichen
dessen Schutz für die Waren und Dienstleistungen
„Klasse 03: Soaps and gels, perfumery, colognes, toilet water, after-shave lo-
tions, deodorants for personal use, essential oils, hair lotions, preparations for
the cleaning, care and beautification of the skin, scalp and hair; toothpaste;
cosmetics/make-up, make-up preparations; make-up removing preparations,
nail polish, nail care preparations, shaving articles, toiletries, cleansing milk for
toilet purposes, shoe polish, shoe wax, lip gloss;
Klasse 09: Eyewear, including glasses, sunglasses, spectacle frames, ski
goggles, pouches and cases for eyeglasses; covers and cases for cameras,
mobile telephones, tablets, portable computers and communications and wire-
less communications equipment; bags and cases adapted for holding or car-
rying telephones, mobile telephones, communications and wireless communi-
cations equipment; electronic and computerized personal organizers; CDs;
DVDs; covers for DVD and CD; pocket calculators; headphones; telephone
handsets; loudspeakers; reading tablets and other devices for reading and
- 33 -
viewing text; mouse pads; computer software for social networking, down-
loading, publishing, displaying, posting, labelling, blogging, shopping, receipt
and transmission of data; software applications, including downloadable user
programs (apps) for installation on telephones, mobile telephones and com-
munications and wireless communication devices and devices for the trans-
mission of sound or images; downloadable music files, downloadable image
files, downloadable files, downloadable films, downloadable ringtones; leather
covers and bags for laptops, tablets and cell phones; spectacle chains and
cords;
Klasse 14: Jewellery coated with precious metals, jewellery coated with pre-
cious metal alloys, jewellery in precious metals; jewelry, jewellery cases, pre-
cious stones and semi- precious stones and their imitations; clocks, watches,
wrist watches, cases for watches and clocks, watch chains, key rings,
lanyards, tie clips, cuff links, earrings, diadems, shoe ornaments of precious
metal;
Klasse 16: Printed matter, pamphlets, stationery, post cards, photograph al-
bums, diaries, notebooks, calendars, artist materials, school supplies, pens,
pencils, pen cases, rubber erasers, rulers, stands for pens and pencils, glue,
paint brushes, posters, graphic prints, graphic reproductions, printed photo-
graphs, printed publications, stickers, books;
Klasse 18: Bags, handbags, evening bags, shoulder bags, beach bags, waist
bags, bags for sports, wallets, purses, credit card holders, briefcases, wheeled
shopping bags, rucksacks/backpacks, school bags, tote bags, trunks and tra-
veling bags, cosmetic and toiletry cases sold empty; umbrellas and parasols;
goods made of leather and imitation leather namely bags, key bags, wallets,
purses, credit card holders, rucksacks, briefcases.;
- 34 -
Klasse 25: Clothing, footwear, headgear for men, women and children and in-
fants; bonnets, hats, caps, headbands, ear muffs, bandanas, sweatbands,
scarves, shawls, wrist bands, gloves, mittens, jackets, coats, blazers, parkas,
rainwear, waterproof clothing, wind resistant jackets, overcoats, ponchos,
fleece tops, leisure clothing, athletic apparel, warm-up suits, sweatpants,
sweat shirt, sport coats, sports bras, clothing for dancing namely leotards and
ballet suits, swimwear, bathing suits, bikinis, swim trunks, shorts, shirts, golf
shirts, t-shirts, polo shirts, tops, knit wear, knit tops, woven tops, tank tops,
tunics, blouses, suits, pants, skirts, leggings, tights, jump suits, belts [clothing],
dresses, pullovers, cardigans, underwear, undergarment, robes, dressing
gowns, dresses, evening dresses, ties, bow ties, vests, jerseys, turtle- necks,
trousers, jeans, denim wear, dresses, wedding dresses, overalls, jumpers,
sleepwear, pyjamas, sleep masks, sarongs, bathrobes, shower caps, lingerie,
boxer shorts, belts made of leather [clothing], bodysuits, layettes, cloth bibs,
sleep masks; wedding clothing; masquerade costumes; footwear, footwear
made of wood, shoes, gym shoes, sneakers, running shoes, socks, stockings,
hosiery, boots, canvas shoes, rain boots, beach shoes, bathing shoes, san-
dals, slippers, shoe covers, galoshes, suspenders, soles for footwear; belt;.
Klasse 35: Advertising; business management; business administration; ad-
ministrative services; retail business services relating to, and the bringing to-
gether (excluding transport) of products made of leather, clothing, clothing
accessories, footwear and headgear for third parties in order to enable con-
sumers to view and buy these products; sales promotion; business mediation
in the purchase and sale of the following products: soaps and gels, perfumery,
colognes, toilet water, after-shave lotions, deodorants for personal use, essen-
tial oils, hair lotions, preparations for the cleaning, care and beautification of
the skin, scalp and hair, toothpaste, cosmetics/make-up, make-up prepara-
tions, make-up removing preparations, nail polish, nail care preparations,
shaving articles, toiletries, cleansing milk for toilet purposes, shoe polish, shoe
wax, lip gloss, eyewear, including glasses, sunglasses, spectacle frames, ski
- 35 -
goggles, pouches and cases for eyeglasses, covers and cases for cameras,
mobile telephones, tablets, portable computers and communications and wire-
less communications equipment, bags and cases adapted for holding or car-
rying telephones, mobile telephones, communications and wireless communi-
cations equipment, electronic and computerized personal organizers, CDs,
DVDs, covers for DVD and CD, pocket calculators, headphones, telephone
handsets, loudspeakers, reading tablets and other devices for reading and
viewing text, mouse pads, computer software for social networking, download-
ing, publishing, displaying, posting, labelling, blogging, shopping, receipt and
transmission of data, software applications, including downloadable user pro-
grams (apps) for installation on telephones, mobile telephones and communi-
cations and wireless communication devices and devices for the transmission
of sound or images, downloadable music files, downloadable image files,
downloadable files, downloadable films, downloadable ringtones, jewellery
coated with precious metals, jewellery coated with precious metal alloys,
jewellery in precious metals, jewelry, jewellery cases, precious stones and
semi- precious stones and their imitations, clocks, watches, wrist watches,
cases for watches and clocks, watch chains, key rings, lanyards, tie clips, hair
pins, cuff links, earrings, diadems, shoe ornaments of precious metal, printed
matter, pamphlets, stationery, post cards, photograph albums, diaries, note-
books, calendars, artist materials, school supplies, pens, pencils, pen cases,
rubber erasers, rulers, stands for pens and pencils, glue, paint brushes,
posters, graphic prints, graphic reproductions, printed photographs, printed
publications, stickers, books, bags, handbags, evening bags, shoulder bags,
beach bags, waist bags, bags for sports, bags for athletic items, wallets,
purses, credit card holders, briefcases, wheeled shopping bags, ruck-
sacks/backpacks, school bags, tote bags, trunks and traveling bags, cosmetic
and toiletry cases, laptop bags, tablet bags, umbrellas and parasols, goods
made of leather and imitation leather namely belts, bags, key bags, wallets,
purses, credit card holders, rucksacks, briefcases, covers and bags for lap-
tops, tablets and cell phones, clothing, footwear, headgear for men, women
- 36 -
and children and infants, bonnets, hats, caps, headbands, ear muffs, ban-
danas, sweatbands, scarves, shawls, wrist bands, gloves, mittens, jackets,
coats, blazers, parkas, rainwear, waterproof clothing, wind resistant jackets,
overcoats, ponchos, fleece tops, leisure clothing, athletic apparel, warm-up
suits, sweatpants, sweat shirt, sport coats, sports bras, clothing for dancing
namely leotards and ballet suits, swimwear, bathing suits, bikinis, swim trunks,
shorts, shirts, golf shirts, t-shirts, polo shirts, tops, knit wear, knit tops, woven
tops, tank tops, tunics, blouses, suits, pants, skirts, leggings, tights, jump suits,
belts [clothing], dresses, pullovers, cardigans, underwear, undergarment,
robes, dressing gowns, dresses, evening dresses, ties, bow ties, vests, jer-
seys, turtle- necks, trousers, jeans, denim wear, dresses, wedding dresses,
overalls, jumpers, sleepwear, pyjamas, sleep masks, sarongs, bathrobes,
shower caps, lingerie, boxer shorts, belts made of leather [clothing], bodysuits,
layettes, cloth bibs, sleep masks, wedding clothing, masquerade costumes,
footwear, footwear made of wood, shoes, gym shoes, sneakers, running
shoes, socks, stockings, hosiery, boots, canvas shoes, rain boots, beach
shoes, bathing shoes, sandals, slippers, shoe covers, galoshes, suspenders,
soles for footwear; mediation in the marketing of products in the context of the
services of wholesalers; administrative services in connection with preparing
and concluding of franchise and license agreements relating to the aforesaid
services; the aforesaid services also provided via electronic channels, inclu-
ding the internet; marketing, management of commercial affairs; retail services
with respect to the goods as follows: soaps and gels, perfumery, colognes,
toilet water, after-shave lotions, deodorants for personal use, essential oils,
hair lotions, cosmetic preparations for the cleaning, care and beautification of
the skin, scalp and hair; aforementioned services also by electronic means,
including internet; management of a customer loyalty program, including
development of customer loyalty; organization of promotional activities in order
to promote customer loyalty”
auf Deutschland erstreckt worden ist.
- 37 -
Die mit einer Beamtin des gehobenen Dienstes besetzte Markenstelle für Klasse 44
hat mit Beschluss vom 15. Mai 2020 den Widerspruch zurückgewiesen.
Ausgehend von einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Wid-
erspruchsmarke scheide eine Verwechslungsgefahr zwischen beiden Zeichen man-
gels hinreichender Zeichenähnlichkeit auch insoweit aus, als sie sich nach der
maßgeblichen Registerlage auf hochgradig ähnlichen Waren und Dienstleistungen
begegnen könnten.
Die Vergleichszeichen unterschieden sich aufgrund der farbigen Unterlegung sowie
der weiteren Wortbestandteile „BEAUTY REBELL“ der angegriffenen Marke in
klanglicher, (schrift-)bildlicher und begrifflicher Hinsicht deutlich voneinander. Dem
farblich unterlegten und grafisch gestalteten Markenbestandteil „BR“ der angegrif-
fenen Marke komme innerhalb der angegriffenen Marke keine den Gesamteindruck
prägende Stellung zu, da die weiteren Wortbestandteile „BEAUTY REBELL“ unter-
scheidungskräftig bzw. normal kennzeichnungskräftig seien und eine gesamtbe-
griffliche Verbindung der Buchstaben- und Wortfolge bestehe. Die grafisch gestal-
teten Buchstaben „BR“ würden vom Verkehr als Akronym der Wortkombination
„BEAUTY REBELL“ wahrgenommen, da sie deren Anfangsbuchstaben wiedergä-
ben. Zudem sei die Buchstabenfolge gegenüber den Wortbestandteilen nicht derart
hervorgehoben, dass eine Orientierung nur an der Abkürzung zu erwarten sei. Es
bestehe somit keine Gefahr von unmittelbaren Verwechslungen zwischen den Ver-
gleichsmarken.
Es sei auch nicht ersichtlich, dass die Marken gedanklich miteinander in Verbindung
gebracht würden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2, 2 Halbsatz MarkenG), da die Widersprechende
nicht mit einer Markenserie mit dem grafisch gestalteten Stammbestandteil „BR“ auf
dem Markt präsent sei.
- 38 -
Auch für eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne sei nichts ersichtlich. Zwar
nehme die angegriffene Marke die Widerspruchsmarke in identischer Weise auf,
jedoch seien die Wortelemente „BEAUTY REBELL“ weder ein Unternehmenskenn-
zeichen noch ein Serienzeichen der Inhaberin der jüngeren Marke. Ebenso sei eine
gesteigerte und zu einer selbständig kennzeichnenden Stellung innerhalb des an-
gegriffenen Zeichens führende Verkehrsbekanntheit der Widerspruchsmarke nicht
ersichtlich.
Für eine Ähnlichkeit der Marken aus anderen Gesichtspunkten bestünden ebenfalls
keine Anhaltspunkte.
Hiergegen hat die Widersprechende Beschwerde eingelegt, mit der sie geltend
macht, dass ausgehend von einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Wi-
derspruchsmarke sowie einer möglichen Begegnung der Vergleichszeichen auf teil-
weise identischen und ansonsten ähnlichen Waren und Dienstleistungen eine Ver-
wechslungsgefahr nicht ausgeschlossen werden könne.
Maßgebend dafür sei, dass dem sich von der Widerspruchsmarke nur in unerhebli-
cher Weise durch seine farbliche Unterlegung unterscheidenden Zeichenbestand-
teil innerhalb der angegriffenen Marke eine selbständig kennzeichnende
Stellung zukomme. Es handele sich um einen in sich geschlossenen Zeichenbe-
standteil, welcher räumlich von dem weiteren Zeichenbestandteil „BEAUTY
REBELL“ deutlich abgesetzt sei und sich zudem durch seine farbliche Unterlegung
von diesem abhebe. Zur Verselbständigung dieses Bestandteils trage ferner dessen
Ausgestaltung als Fantasiezeichen bei, während der weitere Bestandteil ,,BEAUTY
REBELL" in lateinischer Schrift gehalten sei. Eine gesamtbegriffliche Verbindung
der einzelnen Zeichenbestandteile sei nicht erkennbar.
Die Markenstelle habe zudem außer Betracht gelassen, dass die Inhaberin der an-
gegriffenen Marke das Zeichen mit ihrem Unternehmenskennzeichen ,,BEAUTY
REBELL" kombiniert habe.
- 39 -
Der angesprochene Verkehr erkenne daher in der angegriffenen Marke eine Kom-
bination aus zwei selbständig kennzeichnenden Elementen und messe dem Zei-
chenbestandteil somit eine selbständig kennzeichnende Stellung bei.
Entgegen der Auffassung der Markenstelle komme es dabei nicht auf eine gestei-
gerte Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens an, da auch ein unterdurchschnitt-
lich kennzeichnungskräftiger Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens eine
selbständig kennzeichnende Stellung haben könne.
Aufgrund der marginalen Unterschiede zwischen dem danach auf Seiten der ange-
griffenen Marke maßgeblichen zeichenbestandteil und der Widerspruchs-
marke bestehe somit eine hochgradige Zeichenähnlichkeit, so dass bei den ange-
sprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werde, die unter der an-
gegriffenen Marke vertriebenen Waren und Dienstleistungen stammten aus dem
Unternehmen der Widersprechenden oder aus einem wirtschaftlich verbundenen
Unternehmen.
Die Widersprechende beantragt sinngemäß,
den angefochtenen Beschluss der Markenstelle für Klasse 44 des Deutschen
Patent- und Markenamts vom 15. Mai 2020 aufzuheben und die Löschung der
Marke 30 2018 233 076 anzuordnen.
Die Inhaberin der angegriffenen Marke hat im Beschwerdeverfahren weder einen
Antrag gestellt noch sich zur Sache geäußert.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.
- 40 -
II.
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache teilweise Erfolg, da zwischen den Ver-
gleichszeichen in Bezug auf die im Tenor genannten Waren und Dienstleistungen
Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG besteht. Der ange-
fochtene Beschluss der Markenstelle für Klasse 44 des Deutschen Patent- und Mar-
kenamts vom 15. Mai 2020 ist daher (teilweise) aufzuheben, soweit der Wider-
spruch in Bezug auf diese Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen wurde, und
die teilweise Löschung der Marke für diese Waren und Dienstleistungen aufgrund
des Widerspruchs aus der Marke IR 1 309 945 anzuordnen.
Die weitergehende Beschwerde der Widersprechenden ist hingegen unbegründet,
da zwischen der angegriffenen Marke und der Widerspruchsmarke in Bezug auf die
übrigen von der angegriffenen Marke beanspruchten Waren und Dienstleistungen
keine Verwechslungsgefahr besteht, so dass die Markenstelle den Widerspruch in-
soweit im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen hat (§ 43 Abs. 2 Satz 2 MarkenG).
A. Im Laufe des Widerspruchsverfahrens haben sich die Vorschriften des Mar- ken-
gesetzes mit Wirkung vom 14. Januar 2019 geändert. Eine für die Beurteilung des
Streitfalls maßgebliche Änderung der Rechtslage folgt daraus nicht (vgl. BGH
WRP 2019, 1316 Rn. 11 – KNEIPP). Da die Anmeldung der angegriffenen Marke
zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 14. Januar 2019 eingereicht wurde, sind
bei hiergegen erhobenen Widersprüchen weiterhin die Vorschriften nach § 42
Abs. 1 und 2 MarkenG in der bis zum 14. Januar 2019 geltenden Fassung anzu-
wenden (§ 158 Abs. 3 MarkenG).
B. Die Frage, ob Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG vor-
liegt, ist unter Heranziehung aller relevanten Umstände des Einzelfalls umfassend
zu beurteilen. Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der
Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken
und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen,
- 41 -
dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch
einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kenn-
zeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st.
Rspr.; vgl. nur EuGH GRUR 2020, 52 Rn. 41-43 – Hansson [Roslagspunsch/
ROSLAGSÖL]; GRUR 2010, 1098 Rn. 44 – Calvin Klein/HABM; GRUR 2010, 933
Rn. 32 – Barbara Becker; BGH GRUR 2020, 870 Rn. 25 - Injekt/Injex; GRUR 2019,
1058 Rn. 17 - KNEIPP; GRUR 2018, 79 Rn. 7 - OXFORD/Oxford Club; WRP 2017,
1104 ff. – Medicon-Apotheke/Medico Apotheke; GRUR 2016, 382 Rn. 19
– BioGourmet; GRUR 2016, 283 Rn. 7 - BSA/DAS DEUTSCHE SPORTMANAGE-
MENTAKADEMIE). Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr
ist auf den durch die Marken hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei
insbesondere die unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu be-
rücksichtigen sind (vgl. EuGH, a. a. O. Rn. 48 – Hansson [Roslagspunsch/
ROSLAGSÖL]; BGH a. a. O. Rn. 25 – INJEKT/INJEX).
Nach diesen Grundsätzen ist eine markenrechtlich relevante Gefahr von Verwechs-
lungen zwischen zwischen der angegriffenen Marke und der Widerspruchsmarke in
dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zu besorgen.
1. Die Widerspruchsmarke verfügt von Hause aus über eine durchschnittliche Kenn-
zeichnungskraft. Anhaltspunkte für eine durch umfangreiche Benutzung gesteigerte
Kennzeichnungskraft sind weder vorgetragen noch ersichtlich.
2. Was die Zeichenähnlichkeit betrifft, unterscheiden sich beide Marken aufgrund
des weder zu übersehenden noch zu überhörenden zusätzlichen Zeichenbestand-
teils „BEAUTY REBELL“ der angegriffenen Marke in ihrer Gesamtheit bei einiger-
maßen gleichmäßiger Berücksichtigung sämtlicher Bestandteile sowohl im Klang-
als auch im Schriftbild so deutlich, dass eine die Gefahr von Verwechslungen be-
gründende Zeichenähnlichkeit nur dann in Betracht kommt, wenn auf Seiten der
angegriffenen Marke allein auf den sich von der Widerspruchsmarke nur geringfügig
in Breite und Höhe der Umrisscharakteristik sowie der Abwinkelung des rechten
- 42 -
unteren Schenkels unterscheidenden und ansonsten mit dieser völlig übereinstim-
menden Zeichenbestandteil der angegriffenen Marke abgestellt werden
kann. Dies wäre dann der Fall, wenn dieser Bestandteil entweder den Gesamtein-
druck der angegriffenen Marke prägt oder aber in dem angegriffenen Zeichen eine
selbständig kennzeichnende Stellung behält, die den Verkehr zu der Annahme ver-
anlasst, dass die fraglichen Waren und Dienstleistungen zumindest aus wirtschaft-
lich verbundenen Unternehmen stammen (vgl. BGH GRUR 2019, 1058 Nr. 38
- KNEIPP).
a. Ausgehend davon kann zwar nicht von einer die Gefahr unmittelbarer Verwechs-
lungen begründenden Prägung des Gesamteindrucks der angegriffenen Marke
durch den Zeichenbestandteil ausgegangen werden.
aa. So tritt die Wortfolge „BEAUTY REBELL“ im Gesamteindruck des angegriffenen
Zeichens insbesondere nicht deshalb zurück, weil der Verkehr darin in Zusammen-
hang mit den vorliegend relevanten Waren und Dienstleistungen, jedenfalls soweit
diese der Schönheitspflege dienen können bzw. einen Bezug dazu aufweisen, le-
diglich einen beschreibenden bzw. sachbezogenen/werblich-anpreisenden Hinweis
auf deren Beschaffenheit ohne jeden herkunftshinweisenden Charakter erkennen
und dementsprechend allein den Zeichenbestandteil als herkunftshinwei-
sende Kennzeichnung wahrnehmen wird.
Denn auch wenn man „BEAUTY REBELL“ als Kombination des deutschen Worts
„Rebell“ mit der Bedeutung „Aufständischer; (männliche) Person, die aufbegehrt,
sich widersetzt“ (vgl. DUDEN-online zu „Rebell“) mit dem eingedeutschten engli-
schen Wort „BEAUTY“ versteht und die Wortfolge auf Grundlage ihrer wortsinnge-
mäßen Bedeutungen mit „Schönheitsrebell“ übersetzt, vermittelt die Wortfolge auch
- 43 -
in Bezug auf Kosmetikprodukte keinen aus sich heraus auf Anhieb verständlichen
und prägnanten Aussagegehalt. Denn selbst wenn man davon ausgeht, dass der
Begriff „Rebell“ Assoziationen an ein sich von Konkurrenzprodukten abhebendes,
ungewöhnliches und gleichsam „gegen diese rebellierendes“ Produkt hervorruft, be-
darf es schon einiger interpretatorischer Überlegungen, um in der Wortfolge
„BEAUTY REBELL“ einen beschreibenden bzw. werblich-anpreisenden Hinweis auf
eine herausgehobene, d.h. sich von anderen Erzeugnissen abhebende, exklusive
Beschaffenheit und Qualität der so beworbenen Produkte zu erkennen (vgl. dazu
auch BPatG 27 W (pat) 123/11 v. 13. September 2012 – rebels club/Rebel). Eine
entsprechende Verwendung dieser Wortfolge im Werbesprachgebrauch lässt sich
auch nicht feststellen.
cc. Eine prägende Stellung von wird dem (Fach-)Verkehr auch nicht durch
die Position und/oder Größe dieses Zeichenstandteils innerhalb der angegriffenen
Marke nahegebracht (vgl. dazu BGH, GRUR 2019, 1058 Nr. 41 – KNEIPP). Auch
wenn es sich bei dem Zeichenbestandteil um ein aufgrund seiner graphi-
schen Gestaltung besonders prägnantes und hervortretendes Zeichenelement han-
delt, wird die unmittelbar daneben angeordnete und etwa gleich große Wortfolge
„BEAUTY REBELL“ bei Wahrnehmung des Zeichens nicht vernachlässigt.
b. Zu beachten ist jedoch, dass ein (älteres) Zeichen, das in identischer oder – wie
vorliegend – jedenfalls sehr ähnlicher Form (vgl. dazu BGH GRUR 2010, 833 Nr. 24
– Malteserkreuz II) als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke aufgenommen
wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behalten kann, ohne dass es die
Wahrnehmung der zusammengesetzten Kennzeichnung dominiert oder prägt. Bei
Identität oder Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteils mit ei-
nem Zeichen älteren Zeitrangs kann Verwechslungsgefahr gegeben sein, weil
dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wer-
- 44 -
den kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirt-
schaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH
GRUR 2005, 1042 Tz. 30 ff. – THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 Nr. 18
- Malteserkreuz; GRUR 2008, 258 Nr. 33 - INTERCONNECT/T-InterConnect). In-
soweit bedarf es aber der Feststellung besonderer Umstände, die es rechtfertigen,
in einem zusammengesetzten Zeichen einzelne oder mehrere Bestandteile als
selbstständig kennzeichnend anzusehen (BGH GRUR 2013, 833 Nr. 50 – Culinaria/
Villa Culinaria).
aa. Eine selbständig kennzeichnende Stellung des mit der Widerspruchsmarke weit-
gehend übereinstimmenden Zeichenbestandteil innerhalb des angegriffe-
nen Zeichens ergibt sich vorliegend entgegen der Auffassung der Widersprechen-
den allerdings nicht daraus, dass es sich bei dem Zeichenbestandteil
„BEAUTY REBELL“ (unwidersprochen) um die Firma bzw. das Firmenschlagwort
der Inhaberin der angegriffenen Marke handelt.
Zwar liegt ein besonderer Umstand, der es rechtfertigen kann, in einem zusammen-
gesetzten Zeichen einen Bestandteil als selbstständig kennzeichnend anzusehen,
dann vor, wenn eine ältere Marke von einem Dritten in einem zusammengesetzten
Zeichen benutzt wird, das die Unternehmensbezeichnung dieses Dritten enthält
(vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042 Rdnr. 29 f. – THOMSON LIFE; BGH GRUR 2013,
833 Nr. 51 - Culinaria/Villa Culinaria). Erforderlich ist insoweit jedoch eine gewisse
Bekanntheit, die die Feststellung erlaubt, dass die aus sich heraus mangels ent-
sprechender Zusätze nicht als Firmenkennzeichnung erkennbare Wortfolge
„BEAUTY REBELL“ vom Verkehr auch so verstanden wird. Vorliegend ist jedoch
eine Bekanntheit der Firmenkennzeichnung „BEAUTY REBELL“ weder dargetan
noch ersichtlich. Unter dieser Bezeichnung lässt sich lediglich ein von der Inhaberin
der angegriffenen Marke lokal betriebener Gewerbebetrieb nachweisen, für dessen
- 45 -
Bekanntheit außerhalb dieses eng begrenzten Gebietes keine Anhaltspunkte be-
stehen. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass relevante Teile der
Verkehrskreise im Bundesgebiet damit eine Firmenkennzeichnung verbinden.
bb. Auch eine zu einer selbständig kennzeichnenden Stellung des Zeichenbestand-
teils beitragende erhöhte Kennzeichnungskraft der weitgehend identischen
Widerspruchsmarke lässt sich nicht feststellen. Dazu ist weder etwas vorgetragen
noch ersichtlich.
cc. Eine selbständig kennzeichnende Stellung des Zeichenbestandteils
ergibt sich auch nicht daraus, dass der Verkehr die Wortfolge „BEAUTY REBELL“
als Erläuterung des vorangestellten Zeichenbestandteils auffasst mit der
Folge, dass er in der angegriffenen Marke naheliegend allein die mit der angegrif-
fenen Marke fast vollständige identische Widerspruchsmarke, nur ergänzt um den
erläuternden Wortbestandteil „BEAUTY REBELL“, erkennt (vgl. Ströbele/Hacker/
Thiering, Markengesetz, 13. Aufl., § 9 Rdnr. 503).
Dies würde voraussetzen, dass er den vorangestellten Zeichenbestandteil
auf Anhieb und ohne jede interpretatorische Überlegung als (untereinander ange-
ordnete) Buchstabenfolge bzw. -kombination „BR“ und damit als Akronym verste-
hen würde, welches durch den nachfolgenden Wortbestandteil „BEAUTY REBELL“
erläutert wird. Davon kann jedoch nicht ausgegangen werden.
Zwar ist der Verkehr gerade bei den Buchstaben „B“ und „R“ durchaus an grafische
Ausgestaltungen gewöhnt, bei denen unter Ausnutzung der – bei druckschriftlicher
Widergabe in Großbuchstaben – teilweise übereinstimmenden Umrisscharakteristik
diese miteinander verbunden werden (vgl. zB das bekannte Logo des Bayrischen
- 46 -
Rundfunks ), wenngleich in aller Regel nebeneinander und nicht – wie vor-
liegend – untereinander; ferner weisen die Anfangsbuchstaben von „BEAUTY
REBELL“ („B“ und „R“) die gleiche Umrisscharakteristik wie die in dem Zeichenbe-
standteil miteinander verbundenen Buchstaben auf. Jedoch gelangt man
zu einem Verständnis dieses Zeichenbestandteils als Kombination der beiden
Buchstaben „B“ und „R“ nur dann, wenn man die beiden untereinander angeordne-
ten (Groß-)Buchstaben gedanklich „ineinanderschiebt“. Es bedarf daher eines je-
denfalls nicht unerheblichen Erkenntnis- und Interpretationsaufwands, um dem Bild-
bestandteil der angegriffenen Marke die Buchstabenfolge „BR“ zu entnehmen und
die Wortbestandteile „BEAUTY REBELL“ als Erläuterung der Buchstabenfolge zu
erkennen.
dd. Allerdings kann sich eine selbständig kennzeichnende Stellung eines mit der
älteren Marke identischen oder sehr ähnlichen Zeichenbestandteils der jüngeren
Marke auch aus anderen Umständen ergeben, so zB aus einer deutlich abgesetzten
Darstellung und/oder Voranstellung des betreffenden Bestandteils innerhalb des
Gesamtzeichens. Davon kann vorliegend ausgegangen werden.
Zwar ist der Zeichenbestandteil größenmäßig nicht gegenüber „BEAUTY
REBELL“ hervorgehoben, jedoch in etwa gleich großer Ausgestaltung neben die-
sem angeordnet und vor allem sowohl räumlich als auch durch den farblich unter-
legten Hintergrund deutlich von diesem abgesetzt. Er weist daher eine in sich ge-
schlossene Gestalt auf, was die Vorstellung einer jeweils selbstständig kennzeich-
nenden Stellung der jeweiligen Zeichenbestandteile nahelegt (vgl. BGH,
GRUR 2006, 859 Nr. 22 – Malteserkreuz). Ferner handelt es sich bei dem Zeichen-
element um ein besonders phantasievolles und einprägsames Element,
- 47 -
welches zudem dem Wortbestandteil „BEAUTY REBELL“ vergleichbar einem
Stammbestandteil vorangestellt ist. Da die in der angegriffenen Marke enthaltenen
Zeichenbestandteile und „BEAUTY REBELL“ aus den zu cc. dargelegten
Gründen zudem nicht als Akronym („BR“) nebst angefügter Erläuterung
„BEAUTY REBELL“) verstanden werden, weisen sie auch keinen gesamtbegriffli-
chen Aussagegehalt auf und sind auch sonst nicht in irgendeiner Weise inhaltlich
aufeinander bezogen.
Seinem Gesamteindruck nach wirkt das Zeichen dann aber aufgrund der vorge-
nannten Ausgestaltung und Anordnung seiner Zeichenbestandteile wie eine Kom-
bination zweier voneinander unabhängiger Kennzeichen, bei der die mit der Wider-
spruchsmarke weitgehend identische Marke um eine näher spezifizierende
Produktmarke „BEAUTY REBELL“ ergänzt worden ist, so dass der prägnante und
einprägsame Zeichenbestandteil gegenüber der zwar nicht glatt beschrei-
benden, so jedoch werblich-anpreisende Assoziationen hervorrufenden Wortfolge
„BEAUTY REBELL“ vom Verkehr als eigenständige Kennzeichnung wahrgenom-
men wird.
3. Was den im Rahmen der Gesamtabwägung der für die Beurteilung einer Ver-
wechslungsgefahr ebenfalls maßgeblichen Grad der Waren- und Dienstleistungs-
ähnlichkeit betrifft, ist allerdings zu beachten, dass eine Zeichenähnlichkeit auf-
grund der selbständig kennzeichnenden Stellung eines Markenbestandteils eine
Ausnahme vom Prinzip darstellt, dass die Vergleichsmarken in ihrer Gesamtheit ge-
genüber zu stellen sind. Dies hat zur Folge, dass nicht jede Waren- und/oder Dienst-
leistungsähnlichkeit genügt, um beim Verkehr die eine Verwechslungsgefahr im
- 48 -
weiteren Sinne begründende Vorstellung hervorzurufen, dass die sich gegenüber-
stehenden Waren/Dienstleistungen aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen
Unternehmen stammen (vgl. BPatG 25 W (pat) 52/09 v. 7. Mai 2010
– Nimm 2 Fruchtpops/fruitpop, veröffentlicht BeckRS 2010, 12027). Zwar kann die
Annahme einer Verwechslungsgefahr nicht vom Vorliegen identischer Wa-
ren/Dienstleistungen abhängig gemacht werden (vgl. BGH GRUR 2008, 905
Nr. 39f. – Pantohexal). Andererseits genügt insoweit aber auch nicht jede noch ent-
fernte Waren/Dienstleistungsähnlichkeit. Allenfalls bei enger Ähnlichkeit ist es ge-
rechtfertigt, über die nur ausnahmsweise anzuwendende Rechtsfigur der selb-
ständig kennzeichnenden Stellung zu einer Verwechslungsgefahr zu kommen. Eine
Verwechslungsgefahr unter diesem Gesichtspunkt setzt daher identische oder eng
ähnliche Waren/Dienstleistungen voraus (vgl. BPatG, 27 W (pat) 65/13 v.
17. Juni 2014 – Antenne Bayern Weihnachtstrucker/Weihnachtstrucker; BeckRS
2014, 1404; 25 W (pat) 52/09 v. 7. Mai 2010 – Nimm 2 Fruchtpops/fruitpop, veröf-
fentlicht BeckRS 2010, 12027; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO., § 9 Rn. 490). Die
Vergleichszeichen unterliegen daher einer Verwechslungsgefahr, soweit sie sich
nach der vorliegend maßgeblichen Registerlage auf identischen oder eng ähnlichen
Waren/Dienstleistungen begegnen können.
a. Identität oder zumindest eine enge Ähnlichkeit besteht danach zunächst zwi-
schen den meisten von der angegriffenen Marke zu Klasse 03 beanspruchten, im
Beschlusstenor aufgeführten Waren und den für die Widerspruchsmarke zu dieser
Klasse registrierten Warenoberbegriffen „soaps and gels, perfumery, colognes, toi-
let water, after-shave lotions, deodorants for personal use, essential oils, hair lo-
tions, preparations for the cleaning, care and beautification of the skin, scalp and
hair; toothpaste; cosmetics/make-up, make-up preparations; make-up removing
preparations, nail polish, nail care preparations, shaving articles, toiletries, clean-
sing milk for toilet purposes, shoe polish, shoe wax, lip gloss“, welche mit Ausnahme
von „shoe polish, shoe wax“ Waren umfassen, die der Körper- und/oder Haut- und
- 49 -
Haarpflege (ohne Differenzierung zwischen Menschen und Tieren) sowie kosmeti-
schen Zwecken dienen oder – was die Waren „soaps and gels“ betrifft – zumindest
dienen können.
aa. Der überwiegende Teil der von der angegriffenen Marke zu dieser Klasse bean-
spruchten Waren fällt dabei bereits unter den für die Widerspruchsmarke zu dieser
Klasse eingetragenen weiten Warenoberbegriff „preparations for the cleaning, care
and beautification of the skin, scalp and hair“.
aaa. Dies gilt zunächst für die von der angegriffenen Marke zu Klasse 03 bean-
spruchten Waren „Abdeckcremes; Abdeckmittel für das Gesicht; Abdeckmittel für
die Augen; Abdeckpuder für das Gesicht; Abdeckstifte; Abschminklotionen; Ab-
schminkmilch; Abschminkmittel; Abschminkmittel für die Augen; Adstringenzien für
kosmetische Zwecke; After-Sun-Cremes [für kosmetische Zwecke]; After-Sun-Gele
[Kosmetika]; AfterSun-Öle [Kosmetika]“ sowie „Aftershave-Balsam; Aftershave-
Cremes; Aftershave-Emulsionen; Aftershave-Gele; Aftershave-Milch; Aftershave-
Mittel; Aftershave- Präparate; Aftershavelotionen“, da diese wie die „preparations
for the cleaning, care and beautification of the skin, scalp and hair“ dem Schutz der
Haut und/oder kosmetischen Zwecken und damit der Verschönerung der Haut die-
nen können. Zwischen den letztgenannten „Aftershave“-Waren der angegriffenen
Marke besteht zudem Identität bzw. eine enge Ähnlichkeit zu den „after-shave lo-
tions” der Widerspruchsmarke.
bbb. Weiterhin fallen die von der angegriffenen Marke beanspruchten Waren
„Alaunsteine [Adstringenzien]; Alkoholische Lösungsmittel als Reinigungsmittel;
Aloe Vera-Gele für kosmetische Zwecke; Aloe Vera-Mittel für kosmetische Zwecke;
Aloeseifen; Ambra; Ambra [Parfüm]; Amla-Öl für kosmetische Zwecke; Ammoniak
für Reinigungszwecke; Anti-Aging-Feuchtigkeitscremes; Anti-Aging-Feuchtigkeits-
cremes für kosmetische Zwecke; Anti-Aging-Hautpflegemittel; Anti-Aging-Serum;
Anti-Schuppenshampoos, nicht für medizinische Zwecke; Antiagingcremes; Anti-
- 50 -
faltencremes; Antischuppen-Shampoos“ sowie „Antitranspirantien [schweißhem-
mende Toilettemittel]; Antitranspirantien [Toilettemittel]; Antitranspirantien für den
persönlichen Gebrauch; Antitranspiranzien in Form von Sprays“ ungeachtet des
Umstands, dass sie teilweise auch von den weiteren Warenoberbegriffen der Wi-
derspruchsmarke „perfumery, deodorants for personal use“ umfasst werden, unter
die „preparations for the cleaning, care and beautification of the skin, scalp and hair“
der Widerspruchsmarke, so dass sich beide Marken auch insoweit auf identischen
Waren begegnen können.
ccc. Auch bei den von der angegriffenen Marke zu dieser Klasse beanspruchten
Waren „Babybadeschaum; Babycremes [nicht für medizinische Zwecke]; Baby-
körpermilch; Babylotionen; Babypuder; Babyreinigungstücher; Babyschaumbäder;
Babyschaumshampoo; Babyshampoo; Babyöle; Bade- und Duschgele, nicht für
medizinische Zwecke; Bade- und Duschpräparate; Bade- und Duschzusätze; Bade-
cremes, nicht für medizinische Zwecke; Badeflocken; Badegele; Badegele, nicht für
medizinische Zwecke; Badekonzentrate [nicht für medizinische Zwecke]; Bade-
kristalle; Badekristalle, nicht für medizinische Zwecke; Badelotionen; Badelotionen,
nicht für medizinische Zwecke; Bademilch; Badeperlen; Badeperlen [nicht für medi-
zinische Zwecke]; Badepulver; Badepulver, nicht für medizinische Zwecke; Bade-
salze; Badesalze, nicht für medizinische Zwecke; Badeschaum; Badeschaum [kos-
metisch]; Badeschaum [nicht für medizinische Zwecke]; Badeschaum für Schaum-
bäder; Badeseifen; Badezusatz für kosmetische Zwecke; Badezusätze für Tiere;
Badezusätze, ausgenommen für medizinische Zwecke; Badezusätze, kosmetische;
Badezusätze, nicht für medizinische Zwecke; Badeöle; Badeöle für die Haarpflege;
Badeöle für kosmetische Zwecke; Badeöle, ausgenommen für medizinische
Zwecke; Badeöle, nicht für medizinische Zwecke; Balsame, ausgenommen für me-
dizinische Zwecke“ handelt es sich ihrem Bestimmungs- und Verwendungszweck
nach um „preparations for the cleaning, care and beautification of the skin, scalp
and hair“, so dass insoweit ebenfalls Warenidentität besteht.
- 51 -
ddd. Dies gilt weiterhin – ungeachtet ihrer Identität/Ähnlichkeit zu weiteren für die
Widerspruchsmarke zu dieser Klasse registrierten Warenoberbegriffen – für die von
der angegriffenen Marke beanspruchten Waren „Bartbalsam; Bartfärbemittel; Bart-
pflegemittel; Bartwichse; Bartöle; Basiscremes; Basma [Färbemittel für die Kosme-
tik]; Baumwolle für die Körper- und Schönheitspflege; Baumwolle für kosmetische
Zwecke; BB-Cremes; Behandlungsmittel für Haare aus Wachs; Bimsstein; Bims-
stein für den persönlichen Gebrauch; Bimssteine für die Körperpflege; Bimssteine
zum Glätten der Füße; Bio-Kosmetika; Biologische Waschmittel; Bleichcreme für
die Haut; Bleichcremes für die Haut; Bleichmittel; Bleichmittel für kosmetische
Zwecke; Bleichmittel zur Benutzung für das Haar; Bleichpräparate für das Haar;
Bleichpräparate für die Haare; Bleichpräparate für die Haut; Body soufflès [Cremes
zur Körperpflege]; Bodybutter; Bodylotions [Mittel zur Körper- und Schönheits-
pflege]; Bodysprays; Brilliantine; Bräunungscremes; Bräunungscremes und -lo-
tionen; Bräunungsgele; Bräunungsgele [Kosmetika]; Bräunungsgels; Bräunungslo-
tionen; Bräunungsmilch; Bräunungsmilch [Kosmetika]; Bräunungsmittel; Bräu-
nungsmittel [Kosmetika]; Bräunungsschminke; Bräunungsöle; Bräunungsöle [Kos-
metika]. Concealer [Kosmetika]; Concealer für Pickel und Hautunreinheiten; Condi-
tioner für die Lippen; Conditioners für das Haar; Cremereiniger, ausgenommen für
medizinische Zwecke; Cremereiniger, nicht für medizinische Zwecke; Cremerouge;
Cremerouges; Cremes [nicht für medizinische Zwecke] zur Reinigung der Haut;
Cremes für das Gesicht; Cremes für das Haar; Cremes für die Aromatherapie;
Cremes für die Gesichts- und Körperpflege; Cremes für die Haarpflege; Cremes für
die Haut; Cremes für die Hände; Cremes für die Rasur; Cremes für hellen Teint [für
kosmetische Zwecke]; Cremes gegen Sommersprossen; Cremes zum Auftragen
auf das Gesicht; Cremes zum Auftragen auf die Haut; Cremes zum Festigen der
Frisur; Cremes zum Rasieren; Cremes zur Anwendung vor der Rasur; Cremes zur
Aufhellung des Teints; Cremes zur Behandlung der Kopfhaut, nicht für medizinische
Zwecke; Cremes zur Benutzung im Gesicht; Cremes zur Handpflege; Cremes zur
Make-up-Entfernung; Cremes zur Pflege der Hände; Cremes zur Reduzierung von
Cellulite; Cremes zur Straffung der Haut; Cremes zur Vorbeugung gegen Falten;
Cremes zur Zahnaufhellung; Cremes, nicht für medizinische Zwecke; Cremeseifen;
- 52 -
Cremeseifen zur Verwendung beim Waschen; Cremiger Gesichtspuder; Dauerwel-
len- und Lockenpräparate; Dauerwellen-Kit für die Haare; Dauerwellenpräparate für
das Haar; Decknagellack; Dekorative Kosmetika; Dentalbleichgele; Deodorants;
Deodorants [Parfümerieartikel]; Deodorants für den persönlichen Gebrauch; Deo-
dorants für den persönlichen Gebrauch [Parfümeriewaren]; Deodorants für den
persönlichen Gebrauch in Form von Sticks; Deodorants für die Füße; Deodorants
für die Körperpflege; Deodorants für Haustiere; Deodorants für Menschen; Deodo-
rants für Menschen oder für Tiere; Deodorants für Tiere; Deodorants und Antitrans-
pirantien; Deodorantsprays für Damen; Dermatologische Cremes, ausgenommen
für medizinische Zwecke; Desodorierende Seifen; Destillierte Öle für die
Schönheitspflege“ sowie „Dusch- und Badegel; Dusch- und Badeschaum; Dusch-
cremes; Duschgele; Duschgele [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Dusch-
präparate; Duschsalze, nicht für medizinische Zwecke; Duschschaum; Dusch-
schaum zur Verwendung beim Duschen; Duschseife; Düfte für Kartonagen; Eau de
Cologne; Eau de Javel; Eau de Parfum; Eau de Toilette; Eau de Toilette mit Schlan-
genöl; Einwegtücher getränkt mit Reinigungspräparaten zur Anwendung im Ge-
sicht; Emollienzien; Epilationswachse; Erfrischungsmittel für die Haut; Erzeugnisse
zum Auftragen auf die Lippen [nicht für medizinische Zwecke]; Essenzen für die
Hautpflege; Eukalyptusöl für kosmetische Zwecke; Extrakte aus Blüten [Parfüme-
riewaren]; Faltenabdeckmittel; Faltencremes; Farben für das Gesicht; Farben für die
Wangen; Farbkosmetika; Farbkosmetika für die Augen; Farbkosmetika für die Haut;
Farbkosmetika für Kinder; Farbstoffe für die Kosmetik; Fellpflegeprodukte für Tiere;
Feste Parfüms; Fester Puder für Puderdosen [Mittel zur Körper- und Schönheits-
pflege]; Fette für kosmetische Zwecke; Feuchte Kosmetiktücher; Feuchte Tüchlein
getränkt mit Geschirrspülmittel; Feuchtigkeitsbalsam; Feuchtigkeitsbalsam für die
Haut; Feuchtigkeitscremes; Feuchtigkeitscremes für die Haut; Feuchtigkeitscremes
für kosmetische Zwecke; Feuchtigkeitscremes, -lotionen und -gele; Feuchtigkeitslo-
tionen; Feuchtigkeitsmasken für die Haut; Feuchtigkeitsmittel [Kosmetika] für den
Körper; Feuchtigkeitsmittel für das Haar [Schönheitspflegemittel]; Feuchtigkeitsmit-
tel für die Haut; Feuchtigkeitsmittel zur Verwendung nach dem Sonnenbaden;
- 53 -
Feuchtigkeitsmittel, nicht für medizinische Zwecke; Feuchtigkeitspflegemittel [Kos-
metika]; Feuchtigkeitsspendende Masken; Feuchtigkeitsspendende Milch; Feucht-
reinigungstücher für hygienische Zwecke sowie für die Körper- und Schönheits-
pflege; Feuchttücher für kosmetische Zwecke; Fluidcremes [Kosmetika]; Flüssige
Badeseifen; Flüssige Make-up-Grundierung [Mizu-Oshiro]; Flüssige Parfums;
Flüssige Schaumbäder; Flüssige Seifen; Flüssige Seifen für Hände und Gesicht;
Flüssige Waschmittel; Flüssiges Rouge; Flüssigkeiten für die Trockenreinigung;
Flüssigseife für Fußbäder; Funktionelle Kosmetika; Fußbalsam, nicht für medizini-
sche Zwecke; Fußcremes, nicht für medizinische Zwecke; Fußdeodorantsprays
[Parfümeriewaren]; Fußkuren für die Hautpflege; Fußpeelingmittel; Fußpflegemittel,
nicht für medizinische Zwecke; Fußpuder, nicht für medizinische Zwecke; Färbemit-
tel für Haare; Färbemittel für Toilettezwecke; Färbepräparate für kosmetische Zwe-
cke; Gefüllte Kosmetiknecessaires; Gele für das Haar; Gele für die Rasur; Gele für
kosmetische Zwecke; Gele zum Duschen; Gele zum Entfernen von Make-up; Gele
zum Festigen der Frisur; Gele zur Anwendung vor der Rasur; Gele zur Verwendung
beim Duschen; Gele zur Verzögerung der Alterung; Gelsprays als Stylinghilfe; Ge-
ruchsauffrischer für Tiere; Geruchsentferner für Haustiere; Gesichts- und Körper-
butter; Gesichts- und Körperöle; Gesichts-Make-up; Gesichtsbutter; Gesichts-
cremes; Gesichtscremes für kosmetische Zwecke; Gesichtscremes, nicht für medi-
zinische Zwecke; Gesichtsreinigungsmilch für die Schönheitspflege; Gesichtsreini-
gungsmittel [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Gesichtstücher, die mit Mit-
teln zur Körper- und Schönheitspflege getränkt sind; Gesichtswasser [Mittel zur
Körper- und Schönheitspflege]; Haarbalsam für die Schönheitspflege; Hautaufhel-
lungsmittel [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Körperfarben [Mittel zur
Körper- und Schönheitspflege]; Lotionen für die Schönheitspflege; Lotionen zur Ver-
besserung der Spannkraft des Haars [Schönheitspflegemittel]; Massageöle für die
Schönheitspflege; Mineralische Öle [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Mit
Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege getränkte Papierhandtücher; Mittel für die
Gewichtsabnahme [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege], ausgenommen für
medizinische Zwecke; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Mittel zur Körper-
und Schönheitspflege für das Haar; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für das
- 54 -
Sonnenbad; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für den persönlichen Ge-
brauch; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für die Behandlung von faltiger
Haut; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege für die Haut; Mittel zur Körper- und
Schönheitspflege für nicht medizinische Zwecke; Mittel zur Körper- und Schönheits-
pflege für Tiere; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege in Form von Gelen; Mittel
zur Körper- und Schönheitspflege in Form von Lidschatten; Mittel zur Körper- und
Schönheitspflege in Form von Lotionen; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege in
Form von Milch; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege in Form von Puder; Mittel
zur Körper- und Schönheitspflege in Form von Rouge; Mittel zur Körper- und
Schönheitspflege in Form von Ölen; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege zur
Behandlung von trockener Haut; Nagellackentferner [Mittel zur Körper- und
Schönheitspflege]; Nicht medizinische Kosmetika und Mittel für Körper- und
Schönheitspflege; Nicht medizinische Mittel für Körper- und Schönheitspflege; Rei-
nigungsmilch für die Körper- und Schönheitspflege; Reinigungsmilch für Körper-
und Schönheitspflege; Rosenöl für die Körper- und Schönheitspflege; Schönheits-
balsame; Schönheitsmasken; Schönheitsmasken [kosmetisch]; Schönheitsmasken
für das Gesicht; Schönheitsmilch; Schönheitspflegemittel; Schönheitspflegemittel
für das Gesicht; Schönheitspflegemittel in Form von Cremes; Schönheitspräparate
zur Anwendung auf dem Körper; Schönheitspräparate, nicht für medizinische Zwe-
cke; Schönheitsseife; Schönheitsseren; Seifen [Mittel zur Körper- und Schönheits-
pflege]; Selbstbräunungscremes [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Selbst-
bräunungslotionen [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Selbst-
bräunungsmittel [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege]; Shampoos [Mittel zur
Körper- und Schönheitspflege]; Tonics [Mittel zur Körper- und Schönheitspflege];
Öle aus Pfefferminzextrakten für die Körper- und Schönheitspflege; Öle für Körper-
und Schönheitspflege“, da diese Waren ebenfalls der Pflege, Reinigung und Ver-
schönerung von Haut und Haaren diesen können, und zwar auch, soweit diese
(auch) für eine Anwendung bei Tieren bestimmt sind. Denn dem Warenoberbegriff
„preparations for the cleaning, care and beautification of the skin, scalp and hair”
der Widerspruchsmarke lässt sich keine Beschränkung auf eine Anwendung beim
Menschen entnehmen.
- 55 -
eee. Bei den Waren „Entfettungssprays; Entfärbungsmittel für Haare; Enthaarungs-
und Rasiermittel; Enthaarungscremes; Enthaarungslotionen; Enthaarungsmittel;
Enthaarungswachs; Entspannungsmittel für das Haar“ der angegriffenen Marke
handelt es sich ebenfalls um Reinigungs- und/oder Pflegepräparate für Kopfhaut
und Haare und damit um „preparations for the cleaning, care and beautification of
the skin, scalp and hair”.
fff. Die vorgenannten von der angegriffenen Marke beanspruchten Waren unterlie-
gen daher bereits aufgrund ihrer Identität/engen Ähnlichkeit zu dem Warenoberbe-
griff „preparations for the cleaning, care and beautification of the skin, scalp and
hair” der Widerspruchsmarke der Löschung, so dass es insoweit auch nicht darauf
ankommt, ob und inwieweit sie auch unter weitere für die Widerspruchsmarke zu
dieser Klasse eingetragene Warenoberbegriffe fallen oder – wie bei den „Ab-
schminkmittel” der angegriffenen Marke und den „make-up removing preparations”
der Widerspruchsmarke – sogar übereinstimmend in beiden Warenverzeichnissen
enthalten sind.
bb. Darüber hinaus können sich die Vergleichszeichen hinsichtlich weiterer von der
angegriffenen Marke zu der Klasse 03 beanspruchten Waren auf identischen oder
jedenfalls eng ähnlichen Waren begegnen, wobei für die Ähnlichkeit und deren Grad
maßgeblich ist, ob diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr
Verhältnis zueinander kennzeichnen, insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer re-
gelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungs-
art, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung,
ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte
oder Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlichen
Gründe so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise
der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben oder ggf. wirtschaftlich
- 56 -
verbundenen Unternehmen (EuGH GRUR Int. 2009, 397 Rn. 65 – Les Éditions
Albert René Sàrl/HABM [OBELIX/MOBILIX]; BGH, GRUR 2015, 176 Rn. 16
– ZOOM/ZOOM; GRUR 2014, 488 Rn. 12 – DESPERADOS/DESPERADO).
aaa. Ausgehend davon besteht eine enge Ähnlichkeit zwischen den „Applikatoren
für Schuhpolitur mit Inhalt“ der angegriffenen Marke und den für die Widerspruchs-
marke registrierten Ware „shoe polish“, da es sich bei beiden Waren um Schuhpo-
liturprodukte handelt.
bbb. Dies gilt weiterhin für die „Aromastoffe [ätherische Öle]; Aromastoffe für Duft-
stoffe; Aromastoffe für Haushaltszwecke; Aromastoffe, pflanzliche [ätherische Öle];
Aromastoffe, pflanzliche, für Getränke [ätherische Öle]; Aromatherapiepräparate;
Aromaöle“ sowie „Bergamottöl“ und „Blütenwasser“ der angegriffenen Marke und
den „essential oils“ der Widerspruchsmarke, da die vorgenannten Waren der ange-
griffenen Marke ätherische Öle („essential oils“) zumindest als wesentlichen Be-
standteil enthalten können, so dass sich dem Verkehr angesichts der weitreichen-
den übereinstimmenden stofflichen Beschaffenheit sowie ihres übereinstimmenden
Verwendungszwecks die Annahme gemeinsamer oder doch miteinander verbunde-
ner Ursprungsstätten in einem zu einer engen Ähnlichkeit führenden Maße auf-
drängt.
ccc. Die für die Widerspruchsmarke registrierten „essential oils“ können auch we-
sentlicher Bestandteil der von der angegriffenen Marke beanspruchten „Atemauffri-
scher; Atemauffrischer für Tiere; Atemerfrischende Präparate für den persönlichen
Gebrauch; Atemerfrischende Streifen; Atemerfrischer in der Form von Kaustäbe aus
Birkenholzextrakten; Atemfrischepräparate für den Mund, nicht für medizinische
Zwecke; Atemfrischespray; Atemfrischesprays; Auffrischer für den Atem“ sowie der
weiteren Waren „Backaromen [ätherischeÖle]; Duft freisetzende Dochte zur Raum-
luftverbesserung; Duftbadesalze; Duftbeutel [Duftstoffe]; Duftbeutel für Augenkis-
sen; Duftende Keramiksteine; Duftende Tannenzapfen; Duftende Wäschesprays;
- 57 -
Duftholz; Duftkissen; Duftkugeln; Duftkugeln [Duftstoffe]; Duftmischungen; Duftmit-
tel zur Benutzung in Kraftfahrzeugen; Duftstoff-Nachfüllpackungen für elektrische
Raumduftspender; Duftstoff-Nachfüllungen für nicht-elektrische Raumduftspender;
Duftstoffe; Duftstoffe für den persönlichen Gebrauch; Duftstoffe für die Verwendung
in der Industrie; Duftstoffe für die Wäsche; Duftstoffe für Räume; Duftstoffpräparate;
Duftsäckchen; Duftwachs; Duftwasser; Duftöle; Duftöle zur Erzeugung von Aromen
durch Erhitzen“ und „Emulgierte ätherischeÖle; Gaultheriaöl; Gemischte ätherische
Öle; Geraniol [Duftstoff]; Geraniol als Duftstoff; Geraniol für kosmetische Zwecke;
Geraniol-Duftstoffverbindungen; Geschmacksverbesserungsmittel für Nahrungs-
zwecke [ätherische Öle]“ der angegriffenen Marke sein, so dass auch hinsichtlich
dieser Waren eine enge Ähnlichkeit besteht.
ddd. Bei den von der angegriffenen Marke zu dieser Klasse beanspruchten Waren
„Ätherische Elixiere; Ätherische Essenzen; Ätherische Essenzen und Öle; Ätheri-
sche Zitronenöle; Ätherische Öle; Ätherische Öle als Duftstoffe für Waschzwecke;
Ätherische Öle als Lebensmittelaromastoffe; Ätherische Öle aus Sandelholz; Äthe-
rische Öle der Zitronatzitrone; Ätherische Öle für den persönlichen Gebrauch; Äthe-
rische Öle für die Aromatherapie; Ätherische Öle für die Aromatisierung von Le-
bensmitteln; Ätherische Öle für die Hautpflege; Ätherische Öle für Haushalts-
zwecke; Ätherische Öle für industrielle Zwecke; Ätherische Öle für kosmetische
Zwecke; Ätherische Öle und aromatische Extrakte; Ätherische Öle von Zedernholz;
Ätherische Öle zur Nervenberuhigung; Ätherische Öle zur Verwendung bei der Her-
stellung parfümierter Produkte; Ätherische Öle zur Verwendung in Herstellungsver-
fahren; Ätherische Öle zur Verwendung in Luftauffrischern“ handelt es sich um „es-
sential oils“, so dass sich beide Marken insoweit auf identischen Waren begegnen
können.
eee. Bei den Waren „Augen-Make-up; Augenabschminkmittel; Augenbrauenfarben;
Augenbrauenfarben in der Form von Stiften und Puder; Augenbrauengel; Augen-
brauenkosmetika; Augenbrauenmascara; Augenbrauenpuder; Augenbrauenstifte;
Augenbäder, nicht für medizinische Zwecke; Augencremes; Augencremes, nicht für
- 58 -
medizinische Zwecke; Augengele; Augengelmasken; Augengelpads für kosmeti-
sche Zwecke; Augenkompressen für kosmetische Zwecke; Augenkonturenstifte;
Augenschminke; Augenschminkmittel; Augenstifte; Augenstyler“ sowie „Long-Lash-
Wimperntuschen; Wimpernfarbe; Wimpern-kosmetika; Wimperntusche [Mascara]“
handelt es sich ungeachtet des Umstands, dass sie teilweise auch unter den weiten
Warenoberbegriff „preparations for the cleaning, care and beautification of the skin,
scalp and hair“ fallen, jedenfalls um „cosmetics/make-up, make-up preparations“,
für die die Widerspruchsmarke Schutz beanspruchen kann. Die Waren „Artifizielle
Fingernägel; Artifizielle Wimpern“ sowie „Auflagen zum Modellieren der Finger-
nägel, Fingernagelspitzen“ der angegriffenen Marke weisen aufgrund ihrer kosme-
tischen Zweckbestimmung eine zumindest enge Ähnlichkeit zu den Waren „cosme-
tics/make-up, make-up preparations“ sowie „nail care preparations“ der Wider-
spruchsmarke auf.
fff. Die Waren „Aromastoffe für Parfüms“ und „Aromatische Badeöle“ der angegrif-
fenen Marke können wesentlicher Bestandteil der Waren „perfumery“ und „soaps
and gels“ der Widerspruchsmarke sein, so dass auch zwischen diesen Waren von
einer engen Ähnlichkeit auszugehen ist.
ggg. Die „Autoshampoos; Autowaschmittel; Avivageseifen“ sowie die „Bodenbe-
handlungsmittel [Reinigungsmittel]“ der angegriffenen Marke sind bzw. enthalten
zumindest Seifen („Soaps“), so dass Identität oder jedenfalls eine enge Ähnlichkeit
zu diesem Warenoberbegriff der Widerspruchsmarke besteht. Dies gilt auch für die
„Detergenzien; Detergenzien, ausgenommen zur Verwendung in Herstellungsver-
fahren und für medizinische Zwecke“ sowie für die Waren „Flüssige Ge-
schirrspülmittel; Flüssige Geschirrspülmittel für Spülmaschinen; Flüssigseife zum
Geschirrspülen; Flüssigseifen; Flüssigwaschmittel; Geschirrspülmittel; Ge-
schirrspülmittel für Spülmaschinen; Geschirrspülpräparate; Geschirrspülpulver; Ge-
schirrspültabs“ der angegriffenen Marke, die entweder Seifen sind oder zumindest
solche als wesentlichen Bestandteil enthalten können.
- 59 -
hhh. Die Waren „Befeuchtete Zahnpulver“ und „Flüssigzahnputzmittel“ und „Kap-
seln für die Schönheitspflege zur Feststellung von Zahnstein für den persönlichen
Gebrauch“ der angegriffenen Marke weisen aufgrund ihrer vergleichbaren stoffli-
chen Beschaffenheit sowie ihres übereinstimmenden Bestimmungs- und Verwen-
dungszwecks einen engen Ähnlichkeitsgrad zu der für die Widerspruchsmarke re-
gistrierten „toothpaste“ auf. Gleiches gilt für die „Blumenextrakte [Parfümeriewaren]“
der angegriffenen Marke und die Ware “Perfumery“ der Widerspruchsmarke.
iii. Zwischen den Waren „Doppel-Augenlidbänder“ und „Entfernbare Tattoos für
Kosmetikzwecke; Entfernbare Tattoos für kosmetische Zwecke“ sowie „Eyeliner;
Eyeliner [Kosmetika]; Eyelinerstifte“ und „Falsche Augenbrauen; Flüssige Eyeliner;
Klebemittel für künstliche Wimpern, Haarteile und Nägel; Klebstoffe für künstliche
Wimpern; Klebstoffe zum Befestigen künstlicher Wimpern; Künstliche Wimpern;
Wimpern, künstliche“ der angegriffenen Marke und den „cosmetics/make-up“ der
Widerspruchsmarke besteht ein enger funktioneller Zusammenhang in dem Sinne,
dass die eine Ware für die Verwendung der anderen zumindest wichtig ist, so dass
dem Verkehr auch hinsichtlich dieser Waren die Annahme gemeinsamer oder doch
miteinander verbundener Ursprungsstätten in einem zu einer engen Ähnlichkeit füh-
renden Maße nahegelegt wird.
kkk. Bei den „Entfernungsmittel für Gelnägel; Entfernungsmittel für Nagellack; Ent-
fernungspräparate für Nagellack“ der angegriffenen Marke handelt es sich um „nail
care preparations“, für die die Widerspruchsmarke Schutz beanspruchen kann.
jjj. Hinsichtlich der vorgenannten von der angegriffenen Marke zu Klasse 03 bean-
spruchten Waren ist daher ebenfalls die Löschung der angegriffenen Marke anzu-
ordnen.
- 60 -
cc. Hingegen kann hinsichtlich der weiteren von der angegriffenen Marke zu
Klasse 03 beanspruchten Waren „Abbeizmittel; Abbeizmittel für Fußböden; Abbeiz-
mittel für Parkettwachs; Anti-Rutsch-Flüssigkeiten für Fußböden; Anti-Rutsch-
Wachs für Fußböden; Antistatika für Haushaltszwecke; Antistatikspray für Beklei-
dung; Antistatische Trocknertücher; Aufhellmittel für Stoffe; Aus Potpourris in Stoff-
behältern bestehende Aromatherapiekissen; Autopoliermittel; Autopolituren; Auto-
wachs; Autowachs mit Lackversiegelungskomponente; Blattglanzmittel; Bleichmit-
tel für Haushaltszwecke; Bleichmittel für Wäsche; Bleichmittel zum Entfernen von
Flecken; Bleichmittel zum Gebrauch beim Wäschewaschen; Bleichsalze;
Bleichsoda; Blütenwasser; Bodenbehandlungsmittel [Reinigungsmittel]; Bo-
denglanzmittel; Bohnermittel; Bohnerwachs; Chemische Farbaviviermittel für Haus-
haltszwecke [Wäscherei]; Chemische Reinigungsmittel für Haushaltszwecke; Che-
mische Waschmittel; Chrompolituren; Chromreinigungsmittel; Detergenzien aus
Petroleum; Diamantine [Schleifmittel]; Druckluft in Dosen zur Reinigung und Ent-
staubung; Entfernungsmittel für Anstrichfarben; Entfernungsmittel für Salzkristalle;
Entfettungspräparate für Motoren; Entfärbungsmittel für Haushaltszwecke; Entkal-
kungsmittel für Haushaltszwecke; Fahrzeugreinigungsmittel; Farbaviviermittel, che-
mische, für Haushaltszwecke [Wäscherei]; Farben anziehende Waschmittel; Far-
benentfernungsmittel [für Anstrichfarben]; Farbenentfernungsmittel [von Anstrich-
farben]; Farbentferner; Farbentfernungsmittel; Fensterreiniger; Fensterreiniger [Po-
liermittel]; Fensterreinigungsmittel in Sprayform; Fettentfernungsmittel; Fettentfer-
nungsmittel auf der Basis von Lösungsmitteln; Fettentfernungsmittel für Haushalts-
zwecke; Fettentfernungsmittel, außer zur Verwendung in Herstellungsverfahren;
Firnisentfernungsmittel; Fleckenentferner; Fleckenentfernungsmittel; Fleckenent-
fernungsmittel für Haustiere; Fleckenreiniger; Fleckenreinigungspräparate;
Fleckentfernungsmittel; Fleckentfernungspräparate zur Verwendung auf Haushalts-
waren; Flexible Schleifmittel; Flüssige Fußbodenpolituren; Fußbodenpoliermittel;
Fußbodenpolituren; Fußbodenreinigungsmittel; Färbemittel für die Wäsche;
Ätzende Reinigungsmittel“ nicht von einer für die Begründung einer Ver-
wechslungsgefahr erforderlichen engen Ähnlichkeit ausgegangen werden.
- 61 -
Es handelt sich dabei um Waren, die nicht für Reinigung, Pflege und/oder die Ver-
schönerung von Haut, Kopfhaut und/oder Haaren bestimmt sind oder zumindest
diesem Zweck dienen können, so dass sie sich bereits nach ihrem Bestimmungs-
und Verwendungszweck und auch in ihrer stofflichen Beschaffenheit von den für die
Widerspruchsmarke zu Klasse 03 registrierten Waren, die mit Ausnahme von „shoe
polish, shoe wax“ (körper-und/oder haut-)pflegende bzw. kosmetische Produkte
zum Gegenstand haben, deutlich unterscheiden
aaa. Berührungspunkte bestehen allenfalls zwischen den oberbegrifflich nicht auf
(körper-und/oder haut-)pflegende Produkte zur Anwendung beim Menschen be-
schränkten „soaps and gels“ der Widerspruchsmarke und den nicht für eine Anwen-
dung bei Menschen und/oder Tieren bestimmten (chemischen) Reinigungs- sowie
Farb- und/oder Fleckentfernungsmitteln insoweit, als diese „soaps and gels“ oder
zur Vermeidung unangenehmer Gerüche Produkte aus dem Warenbereich „essen-
tials oils“ bzw. „perfumery“ enthalten können. Letztere sind jedoch in Bezug auf
Funktion und Verwendung der betreffenden Produkte von untergeordneter Bedeu-
tung, so dass insoweit allenfalls von einem für die Begründung einer Verwechs-
lungsgefahr vorliegend nicht ausreichenden durchschnittlichen Ähnlichkeitsgrad
ausgegangen werden kann. Ebenso kommt den Waren „soaps and gels“, wobei
aufgrund der Verknüpfung „and“ von dem Warenbegriff „gels“ nicht jedes als „Gel“
darreichbare Produkt, sondern nur seifenhaltige „Gele“, d.h. „Seifen“ in gelartiger
Konsistenz erfasst werden, bei diesen Mitteln heutzutage kaum noch Bedeutung zu,
so dass auch insoweit jedenfalls nicht von einer engen Ähnlichkeit ausgegangen
werden kann.
Zu von der angegriffenen Marke beanspruchten Farb- und/oder Fettentfernungsmit-
tel besteht dabei ein noch deutlicherer Abstand, da es sich bei diesen Mitteln in aller
Regel nicht um auf „Seifen“ aufbauende und/oder „Seifen“ enthaltende Lösungsmit-
tel handelt, so dass dem Verkehr auch hinsichtlich dieser Waren der angegriffenen
- 62 -
Marke die Annahme, dass die Waren aus einem gemeinsamen betrieblichen Ver-
antwortungsbereich stammen, nicht in einer für eine enge Ähnlichkeit erforderlichen
Unmittelbarkeit nahegelegt wird.
bbb. Was die weiteren für die Widerspruchsmarke zu dieser Klasse registrierten
Waren „shoe polish, shoe wax“ angeht, fehlt es offensichtlich an einer engen Ähn-
lichkeit zu den vorgenannten Waren der angegriffenen Marke, was auch für sämtli-
che weiteren Waren und Dienstleistungen der Widerspruchsmarke gilt.
ccc. Hinsichtlich dieser Waren der angegriffenen Marke kann daher nicht davon
ausgegangen werden, dass der Verkehr die Vergleichszeichen in einer die Gefahr
von Verwechslungen begründenden Art und Weise miteinander in Verbindung brin-
gen wird.
b. In Bezug auf die zu Klasse 35 beanspruchten Dienstleistungen der angegriffenen
Marke unterliegen die Vergleichszeichen lediglich hinsichtlich der beanspruchten
„Online-Einzelhandelsdienstleistungen bezüglich Kosmetika und Schönheitspro-
dukte“ einer Verwechslungsgefahr, so dass die angegriffene Marke auch insoweit
der Löschung unterliegt.
aa. In Bezug auf diese Dienstleistungen können sich die Vergleichszeichen bei
identischen Dienstleistungen begegnen, da „Online-Einzelhandelsdienstleistungen
bezüglich Kosmetika und Schönheitsprodukte“ die für die Widerspruchsmarke zu
dieser Klasse registrierten „retail services with respect to the goods as follows:
soaps and gels, perfumery, colognes, toilet water, after-shave lotions, deodorants
for personal use, essential oils, hair lotions, cosmetic preparations for the cleaning,
care and beautification of the skin, scalp and hair“ umfassen.
Unerheblich ist, dass die entsprechenden Dienstleistungsoberbegriffe der angegrif-
fenen Marke nicht auf die Dienstleistungen der Widerspruchsmarke beschränkt
sind. Weisen bei den jeweiligen Oberbegriffen der Vergleichsmarken nur einzelne
- 63 -
Waren oder Dienstleistungen Identität oder Ähnlichkeit auf, führt dies bei Bestehen
einer Verwechslungsgefahr gleichwohl zur Löschung der jüngeren Marke für den
gesamten Oberbegriff (vgl. BGH GRUR 2008, 903 Nr. 1 - SIERRA ANTIGUO;
GRUR 2008, 905 Nr. 13 – Pantohexal; Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz,
13. Aufl., § 9 Rdnr. 72).
bb. Bei den übrigen von der angegriffenen Marke zu dieser Klasse beanspruchten
Dienstleistungen besteht hingegen ein deutlicherer Abstand zu den für die Wider-
spruchsmarke zu dieser Klasse eingetragenen Dienstleistungen.
Dies gilt insbesondere für die Dienstleistungen “business mediation in the purchase
and sale of the following products: soaps and gels, perfumery, colognes, toilet water,
after-shave lotions, deodorants for personal use, essential oils, hair lotions, prepa-
rations for the cleaning, care and beautification of the skin, scalp and hair, tooth-
paste, cosmetics/make-up, make-up preparations, make-up removing preparations,
nail polish, nail care preparations, shaving articles, toiletries, cleansing milk for toilet
purposes, shoe polish, shoe wax, lip gloss ….” der Widerspruchsmarke und den von
der angegriffenen Marke beanspruchten Dienstleistungen „Erteilung von Auskünf-
ten und Beratung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegenheiten im
Bereich Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Erteilung von Auskünften und
Beratung für Verbraucher in Handels- und Geschäftsangelegenheiten im Bereich
Schönheitsprodukte”.
Diese Dienstleistungen weisen zwar Überschneidungen insoweit auf, als auch einer
Geschäftsvermittlung („business mediation“) eine Auskunftserteilung und/oder Be-
ratung vorausgehen oder mit ihr einhergehen kann. Allerdings richtet sich „business
mediation“ in aller Regel an den Fach- und Handelsverkehr und damit an einen an-
deren Verkehrskreis als die sich konkret an Verbraucher wendenden Auskunfts- und
Beratungsdienstleistungen der angegriffenen Marke, so dass angesichts der unter-
schiedlichen Verkehrskreise jedenfalls nicht von einem eine durchschnittliche Ähn-
lichkeit übersteigenden Ähnlichkeitsgrad ausgegangen werden kann.
- 64 -
Was die weiteren von der angegriffenen Marke zu dieser Klasse beanspruchten
„Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Geräte für Schönheitszwecke für Men-
schen; Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Schönheitsgeräte für Menschen;
Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf Schönheitsgeräte für Tiere; Marktfor-
schung in Bezug auf Kosmetika, Parfümeriewaren und Beautyprodukte“ betrifft, wei-
sen diese zwar Berührungspunkte zu den (Einzelhandels-)Dienstleistungen der
Klassen 35 der Widerspruchsmarke auf, da sie sich ebenfalls auf den Schönheits-
und Kosmetikbereich beziehen; sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihres Ge-
genstands (Geräte gegenüber Pflege- und Kosmetikprodukten) bzw. Inhalts (Markt-
forschung gegenüber Einzelhandelsdienstleistungen), so dass zwar von einer
durchschnittlichen, nicht jedoch von einer für die Begründung einer Verwechslungs-
gefahr erforderlichen engen Ähnlichkeit dieser Dienstleistungen ausgegangen wer-
den kann.
Ebenso kann im Verhältnis zu den für die Widerspruchsmarke zu Klasse 03 re-
gistrierten Waren, insbesondere den Pflege- und Kosmetikprodukten, wie auch den
weiteren für die Widerspruchsmarke registrierten Waren bereits im Hinblick auf
grundlegenden Abweichungen zwischen der Erbringung einer unkörperlichen
Dienstleistung und der Herstellung bzw. dem Vertrieb einer körperlichen Ware (vgl.
Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 9 Rdnr. 113) von keinem höheren als durch-
schnittlichen Ähnlichkeitsgrad zu den vorgenannten Dienstleistungen der angegrif-
fenen Marke ausgegangen werden.
In Bezug auf diese Dienstleistungen ist der Widerspruch daher mangels einer für
die Begründung einer Verwechslungsgefahr hinreichenden Ähnlichkeit der sich ge-
genüberstehenden Dienstleistungen unbegründet.
c. Weiterhin ist von einer die Gefahr von Verwechslungen begründenden engen
Ähnlichkeit zwischen den im Beschlusstenor genannten Dienstleistungen der
Klasse 44 der angegriffenen Marke und den für die Widerspruchsmarke zu
Klasse 03 eingetragenen Waren “soaps and gels, perfumery, colognes, toilet water,
- 65 -
after-shave lotions, deodorants for personal use, essential oils, hair lotions, prepa-
rations for the cleaning, care and beautification of the skin, scalp and hair; tooth-
paste; cosmetics/make-up, make-up preparations; make-up removing preparations,
nail polish, nail care preparations, shaving articles, toiletries, cleansing milk for toilet
purposes, lip gloss” auszugehen.
aa. Zwar sind Dienstleistungen aufgrund der zwischen der Erbringung einer unkör-
perlichen Dienstleistung und der Herstellung bzw. dem Vertrieb einer körperlichen
Ware bestehenden grundlegenden Abweichungen generell weder mit den zu ihrer
Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln noch mit den durch sie erzielten
Ergebnissen, soweit sie Waren hervorbringen, ohne weiteres als ähnlich anzuse-
hen. Besondere Umstände können jedoch die Feststellung der Ähnlichkeit nahele-
gen. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, ob bei den beteiligten Verkehrskrei-
sen der Eindruck aufkommen kann, dass Ware und Dienstleistung der Kontrolle
desselben Unternehmens unterliegen, sei es, dass das Dienstleistungsunterneh-
men sich selbständig auch mit der Herstellung oder dem Vertrieb der Ware befasst,
sei es, dass der Warenhersteller oder -vertreiber sich auch auf dem entsprechenden
Dienstleistungsgebiet betätigt (vgl. BGH GRUR 2004, 241 Nr. 26 – GeDIOS;
GRUR 2012, 1145 Nr. 35 – Pelikan). Nur wenn der Verkehr zu der Auffassung ge-
langt, die miteinander in Berührung kommenden Waren und Dienstleistungen könn-
ten auf einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit desselben oder eines wirtschaft-
lich verbundenen Unternehmens beruhen, kann er einer unzutreffenden Vorstellung
über die betriebliche Zuordnung unterliegen (BGH a. a. O. – Canon II; Ströbele/
Hacker/Thiering a. a. O. § 9 Rn. 114).
Ein Indiz für eine Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen kann vorliegen,
wenn die Waren nicht allgemein angeboten und verwendet werden, sondern ty-
pischerweise bei der Erbringung der Dienstleistungen zur Anwendung kommen (vgl.
BGH, GRUR 2004, 241 Nr. 27 – GeDIOS; GRUR 2012, 1145 Nr. 35 – Pelikan), wie
dies für das Verhältnis zwischen (kosmetischen) Produkten zur Reinigung, Pflege
- 66 -
und/oder die Verschönerung von Haut, Kopfhaut und/oder Haaren und Dienst-
leistungen aus dem Bereich der Körper- und Schönheitspflege, wozu insbesondere
kosmetische Dienstleistungen gehören, der Fall ist. Hinzu kommt, dass im Bereich
der Gesundheits- und Schönheitspflege eine nicht unerhebliche Zahl der Erbringer
von kosmetischen Dienstleistungen die dafür verwendeten Produkte selbst herstellt
(vgl. BPatG 29 W (pat) 581/19 v. 28. Oktober 2021, GRUR-RS 2021, 34932 Nr. 27
- Karex/HEALTHCAREX; vgl. auch Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und
Dienstleistungen, 19. Aufl., S. 410 sowie Ströbele/Hacker/Thiering a. a. O. § 9
Rn. 117).
bb. Ausgehend davon ist von einer engen Ähnlichkeit zwischen den vorgenannten
Waren der Klasse 03 der Widerspruchsmarke und den von der angegriffenen Marke
zu Klasse 44 beanspruchten Dienstleistungen auszugehen, soweit diese kosmeti-
schen Zwecken dienen bzw. sich ihrem Gegenstand und Inhalt nach mit der Reini-
gung, Pflege und/oder die Verschönerung von Haut, Kopfhaut und/oder Haaren be-
schäftigen können.
Dies trifft auf die von der angegriffenen Marke zu dieser Klasse beanspruchten
Dienstleistungen „Auftragen von Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege auf das
Gesicht; Auftragen von Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege auf den Körper;
Auskünfte über Schönheitspflege; Beratung im Bereich der Körper- und Schönheits-
pflege; Beratung über das Internet im Bereich Körper- und Schönheitspflege; Bera-
tungen auf dem Gebiet der Schönheitspflege; Beratungen in Bezug auf Hautpflege;
Beratungen in Bezug auf Kosmetika; Beratungen in Bezug auf kosmetische Anwen-
dungen; Beratungen in Bezug auf kosmetische Behandlung; Beratungen in Bezug
auf Schönheit; Beratungen in Bezug auf Schönheitspflege; Beratungsdienste im Be-
reich Haarpflege; Beratungsdienste in Bezug auf die Schönheitspflege; Beratungs-
dienstleistungen im Bereich des Make-ups; Betrieb von Hautpflegesalons; Betrieb
von Schönheitssalons; Betrieb von Waschräumen [Körperhygiene]; Betrieb von
öffentlichen Badeeinrichtungen für die persönliche Hygiene; Betrieb von öffentlichen
Bädern für die persönliche Hygiene; Betrieb öffentlicher Badeanstalten für die
- 67 -
persönliche Hygiene; Betrieb öffentlicher Badeeinrichtungen für die persönliche
Hygiene; Bleaching der Zähne; Dienste eines Friseursalons; Dienstleistungen auf
dem Gebiet der Hautpflege; Dienstleistungen bezüglich Gesichtspflege; Dienst-
leistungen eines Bräunungssalons; Dienstleistungen eines Bräunungsstudios;
Dienstleistungen eines Friseur- und Schönheitssalons; Dienstleistungen eines Fri-
seursalons; Dienstleistungen eines Friseursalons für Angehörige des Militärs;
Dienstleistungen eines Friseursalons für Damen; Dienstleistungen eines Friseursa-
lons für Herren; Dienstleistungen eines Friseursalons für Kinder; Dienstleistungen
eines Frisiersalons; Dienstleistungen eines Herrenfriseurs; Dienstleistungen eines
Sonnenstudios; Dienstleistungen eines Visagisten; Dienstleistungen in Bezug auf
künstliche Bräunung; Dienstleistungen in Bezug auf die Pflege von Füßen; Dienst-
leistungen von Beautysalons; Dienstleistungen von Bräunungssalons und Solarien;
Dienstleistungen von Pflegesalons für Haustiere; Dienstleistungen von Salons zur
Schönheitspflege; Dienstleistungen von Schönheitssalons; Dienstleistungen von
Schönheitssalons für Haustiere; Dienstleistungen von Solarien; Dienstleistungen
von Tiersalons; Dienstleistungen von Visagisten; Dienstleistungen von öffentlichen
Bädern für Zwecke der Körperhygiene; Dienstleistungen zur Pflege der Kopfhaut;
Durchführung von Farbanalysen [Dienstleistungen von Schönheitssalons];
Durchführung von kosmetischen Behandlungen; Durchführung von Massagen;
Durchführung von Pediküren; Durchführung von Peeling-Behandlungen;
Durchführung von Thai-Massagen; Durchführung von Thalassotherapien;
Durchführung von Tiefengewebemassagen; Durchführung von traditionellen japani-
schen Massagen; Enthaarungsdienstleistungen; Erstellen von kosmetischen Ana-
lysen; Formen von Wimpern; Schönheitspflege; Schönheitspflege für den Men-
schen; Schönheitspflege für Menschen; Schönheitspflege für Tiere; Schönheitspfle-
gedienste; Hygiene- und Schönheitspflege für den Menschen; Permanent-Make-up-
Dienste; Permanente Haarentfernungs- und -verringerungsdienstleistungen;
Schönheitsbehandlungen für Wimpern; Schönheitspflege; Schönheitspflege für die
Füße; Schönheitspflege für Hunde; Schönheitspflege für Katzen; Schönheitspflege
- 68 -
für Menschen; Schönheitspflege für Tiere; Schönheitspflege von Kurbädern; Schön-
heitspflegeberatung; Wellen von Wimpern; Zurverfügungstellen von Informationen
bezüglich Dienstleistungen von Schönheitssalons“ zu.
cc. Hinsichtlich der weiteren von der angegriffenen Marke zu dieser Klasse bean-
spruchten Dienstleistungen besteht hingegen ein deutlicherer Abstand zu den vor-
genannten Waren der Klasse 03 der Widerspruchsmarke.
Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Vielzahl der zu dieser Klasse beanspruchten
medizinischen und/oder der Gesundheitspflege bzw.– förderung dienenden Dienst-
leistungen. Denn auch soweit die für die Reinigung, Pflege und/oder die Verschö-
nerung von Haut, Kopfhaut und/oder Haaren bestimmten Waren der Klasse 03 der
Widerspruchsmarke im Rahmen medizinischer und/oder gesundheitspflegen-
der/-fördernder Behandlungen unterstützend oder in einer sich ergänzenden Art
und Weise zur Anwendung kommen können, z.B. zur Linderung von Beein-
trächtigungen oder Beschwerden verwendet werden können, so fehlt es gleichwohl
an einem für eine überdurchschnittliche Ähnlichkeit erforderlichen engen funk-
tionellen Zusammenhang in dem Sinne, dass die Waren für die Erbringung der me-
dizinischen bzw. gesundheitsfördernden bzw. –erhaltenden Dienstleistungen unent-
behrlich oder wichtig sind, so dass unter Berücksichtigung der prinzipiellen Unter-
schiede zwischen der Herstellung einer Ware und der Erbringung einer un-
körperlichen Dienstleistung insoweit eine allenfalls durchschnittliche und für die Be-
gründung einer Verwechslungsgefahr vorliegend nicht ausreichende Ähnlichkeit in
Betracht kommt.
Ebenso weisen diese Dienstleistungen der angegriffenen Marke zu den übrigen für
die Widerspruchsmarke registrierten Waren und Dienstleistungen entweder über-
haupt keine oder allenfalls so geringe Berührungspunkte und/oder Überschneidun-
gen auf, dass keinesfalls ein höherer als durchschnittlicher Ähnlichkeitsgrad in Be-
tracht kommt, so dass der Widerspruch auch hinsichtlich dieser Dienstleistungen
der angegriffenen Marke der Zurückweisung unterliegt.
- 69 -
C. Hinsichtlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens verbleibt es bei der gesetz-
lichen Regelung des § 71 Abs. 1 S. 2 MarkenG, da Billigkeitsgründe für die Aufer-
legung der Kosten auf einen Beteiligten weder vorgetragen worden noch sonst er-
sichtlich sind.
III.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das
Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Da der Senat die Rechtsbeschwerde nicht
zugelassen hat, ist sie nur statthaft, wenn gerügt wird, dass
1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,
2. bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des
Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Be-
fangenheit mit Erfolg abgelehnt war,
3. einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war,
4. ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war,
sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend
zugestimmt hat,
5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der
die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind,
oder
6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.
- 70 -
Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlus-
ses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe, durch einen beim
Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten schriftlich ein-
zulegen.
Hacker Weitzel Merzbach
Hö
Full & Egal Universal Law Academy