BUNDESPATENTGERICHT 32 W (pat) 177/00 _______________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 399 03 213.4 hat der 32. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 29. Oktober 2000 durch die Vorsitzende Richterin Winkler und die Richter Dr. Fuchs-Wissemann und Sekretaruk BPatG 152 10.99 - 2 - beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin werden die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts - Markenstelle für Klasse 11 - vom 4. November 1999 und vom 24. März 2000 aufgehoben. G r ü n d e I. Angemeldet zur Eintragung in das Markenregister ist das Wort ForumKüche für die Waren und Dienstleistungen Heizungs-, Dampferzeugungs- und Kochgeräte, insbesondere Herde, Back-, Brat-, Grill-, Toast-, Auftau- und Warmhaltegeräte, Tauchsieder, eigenbeheizte Kochtöpfe, Mikrowellengeräte, Tee- und Kaffeemaschinen; Kühlgeräte, insbesondere auch Gefrierge-räte, Geräte zur Eisbereitung sowie von Speiseeis; Trockengeräte, insbesondere auch Wäschetrockner, Wäschetrockenmaschinen, Händetrockner, Haartrockengeräte; Lüftungsgeräte, insbesondere Ventilatoren, Dunstfilter, Dunstab-zugsgeräte und Dunstabzugshauben, Klimaapparate sowie Geräte zur Verbesserung der Luftgüte, Luftbefeuchter; Wasserlei-tungsgeräte sowie sanitäre Anlagen, insbesondere auch Armatu-ren für Dampf-, Luft- und Wasserleitungsanlagen, Warmwasser-geräte, Speicherwassererhitzer und Durchlaufwassererhitzer; - 3 - Geschirrspülbecken; Wärmepumpen; Speiseeismaschinen; Teile aller vorgenannten Waren, soweit in Klasse 11 enthalten; Haushalts- und Küchenmaschinen und -geräte (soweit in Klasse 07 enthalten), insbesondere elektrische Küchenmaschinen und -geräte einschließlich Zerkleinerungsgeräte, Rühr- und Knet-geräte, Preßgeräte, Entsafter, Saftzentrifugen, Mahlgeräte, Schneidegeräte, elektromotorische Werkzeuge, Dosenöffner, Messerschleifgeräte sowie Maschinen und Geräte zur Bereitung von Getränken und/oder Speisen; elektrische Müllentsorgungsgeräte einschließlich Müllzerkleinerer und Müllverdichter; Geschirrspülmaschinen; elektrische Maschi-nen und Geräte zur Behandlung von Wäsche- und Kleidungs-stücken einschließlich Waschmaschinen, Wäscheschleudern, Bügelpressen, Bügelmaschinen; Staubsauger; Teile aller vorgenannten Waren, soweit in Klasse 07 enthalten, insbesondere Schläuche, Rohre, Staubfilter und Staubfilterbeutel, alle für Staubsauger; elektrische Apparate und Instrumente soweit in Klasse 09 enthal-ten, insbesondere elektrische Bügeleisen, elektrische Reini-gungsgeräte für den Haushalt einschließlich, elektrische Fenster-putzgeräte und elektrische Schuhputzgeräte; elektrische Folienschweißgeräte, elektrothermische Lockenwick-ler; Küchenwaagen, Personenwaagen; Fernbedienungs-, Signal-, Kontroll- und Steuergeräte; Schalt- und Steuergeräte für die Gebäude-Systemtechnik; Hausrufanlagen; elektrische und elektronische Alarmgeräte und -anlagen; Gefah-renmelde- und Schutzgeräte für Wasser- und Brandschäden; - 4 - Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton, Bild und Daten; Kommunikationsgeräte, bespielte und unbespielte maschinenlesbare Datenträger wie Magnetaufzeichnungsträger und Schallplatten; elektrische Ausgabegeräte für Getränke oder Speisen, Verkaufsautomaten; Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Datenverarbeitungsprogramme; Teile aller vorgenannten Waren, soweit in Klasse 09 enthalten; Einbauküchenmöbel; Schulung; technische Beratung zu Haushaltsgeräten, Haushalts-maschinen und Einbauküchenmöbeln. Die Markenstelle für Klasse 11 hat die Anmeldung in zwei Beschlüssen wegen fehlender Unterscheidungskraft des angemeldeten Zeichens und eines bestehen-den Freihaltebedürfnisses daran mit der Begründung zurückgewiesen, daß es sich beim beanspruchten Begriff lediglich um eine betriebsneutrale Sachangabe handele. Gegen diese Entscheidungen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Sie ist der Auffassung, daß bei "ForumKüche" weder ein im Vordergrund stehender Be-griffsinhalt festgestellt werden könne, noch, daß es sich um ein so gebräuchliches Wort der deutschen Sprache handele, das nur als solches und nicht als Unter-scheidungsmittel verstanden werde. Ohnehin habe sich die Markenstelle nur Ge-danken über den Markenbestandteil "Forum" gemacht, nicht jedoch wie erforder-lich über den Gesamtbegriff. - 5 - II. Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der begehrten Eintragung von "ForumKüche" in das Markenregister steht für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen weder das Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft (§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG), noch das eines be-stehenden Freihaltebedürfnisses (§ 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG) entgegen. Der angemeldeten Marke fehlt für keine der beanspruchten Waren und Dienstlei-stungen jegliche Unterscheidungskraft. Unterscheidungskraft im Sinne der Vor-schrift des § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unter-nehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden. Dabei nimmt der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in der Regel so auf, wie es ihm entgegentritt und unterzieht es keiner analysierenden Betrachtungsweise (BGH WRP 2000; 741 - Logo mwNachw). Bereits eine geringe Unterscheidungs-kraft reicht dabei aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl Begründung zum Regierungsentwurf, Bundestagsdrucksache XII/6 581, S 70 = BlPMZ 1994, Sonderheft, S 64). Diese Unterscheidungseignung kann dem beanspruchten Be-griff nicht abgesprochen werden, denn ihm kommt weder für die beanspruchten Waren, noch für die beanspruchten Dienstleistungen ein beschreibender Begriff-sinhalt zu. Lediglich der Markenbestandteil "Küche" stellt für die meisten der be-anspruchten Waren einen Sachbezug her. Der Bestandteil "Forum" mit der Be-deutung eines geeigneten Personenkreises, der eine sachverständige Erörterung von Problemen oder Fragen garantiert oder als öffentliche Diskussion bzw als Bezeichnung für den geeigneten Ort dafür, trifft im Hinblick auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen keinerlei im Vordergrund stehende Sachaussage. Gerade die Voranstellung von "Forum" als für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen nichtssagender Begriff führt trotz des beschreibenden Bestand-teils "Küche" von dem Gedanken an eine reine Sachbeschreibung weg. - 6 - Aus diesem Grund kann auch kein schutzwürdiges Interesse der Mitbewerber an der Freihaltung von "ForumKüche" für die beanspruchten Waren und Dienstlei-stungen bestehen. Winkler Dr. Fuchs-Wissemann Sekretaruk br/Na
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