BPatG 152 10.99 BUNDESPATENTGERICHT 32 W (pat) 232/02 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 301 29 213.2 hat der 32. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 26. Februar 2003 durch Richter Dr. Albrecht als Vorsitzender, Richter Sekretaruk und Richterin Bayer beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. - 2 - G r ü n d e I. Die Anmeldung der Wortmarke Crailsheimer Pharmatag für die Dienstleistungen Organisation und Durchführung von Informationsveranstal-tungen hat die Markenstelle für Klasse 41 des Deutschen Patent- und Markenamts mit Beschluss vom 15. April 2002 zurückgewiesen, weil eine Veranstaltung und deren Inhalt beschrieben würden. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Sie ver-weist auf ihre Ausführungen im Eintragungsverfahren, so sie die Auffassung ver-trat, im Zusammenhang mit Crailsheim sei keine der beanspruchten Dienstleistun-gen bekannt, weshalb kein Freihaltungsbedürfnis bestehe. Sie beantragt, den angefochtenen Beschluss aufzuheben. II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Marke ist gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen. - 3 - Dieser Vorschrift verhindert die Eintragung von Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der bean-spruchten Dienstleistungen nach Art, Beschaffenheit und Bestimmung sowie den Ort der Erbringung einer Dienstleistungen dienen (vgl BGH GRUR 2002, 64 - Individuelle). "Crailsheimer Pharmatag" besteht aus der geographischen Angabe "Crailsheimer" und dem Wort "Pharmatag". Für die Organisation und Durchführung von Informa-tionstagen, bezeichnet "Pharmatag" ein Merkmal der Dienstleistung, nämlich Tagungsthema, wobei "Pharma" eine gängige Abkürzung von Pharmazie, Phar-mazeuten etc. ist, wie sie in vielen Wortkombinationen (Pharmaberater, Pharma-industrie etc.) vorkommt. So hat bereits die Markenstelle Fundstellen herangezo-gen, wo dieser Begriff zur Bezeichnung des Tagungsthemas verwendet wird. "Crailsheim" bleibt eine geographische Angabe, auch wenn der Ort für Veranstal-tungen nicht berühmt sein sollte, wie die Anmelderin behauptet. Dr. Albrecht Sekretaruk Bayer Fa
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