BUNDESPATENTGERICHT 32 W (pat) 297/00 _______________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … BPatG 152 10.99 - 2 - betreffend die IR Marke 650 415/15 Wz hat der 32. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 2. August 2000 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Winkler, des Richters Dr. Albrecht und des Richters Sekretaruk beschlossen: Es wird festgestellt, daß die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 11 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 8. Juni 1999 und 21. Septem-ber 2000 wirkungslos sind, soweit teilweise der Schutz der angegriffenen Marke aufgrund des Widerspruchs aus der Marke 1 073 244 versagt worden ist. G r ü n d e Mit Beschluß vom 8. Juni 1999 hat die Markenstelle für Klasse 11 des Deutschen Patent- und Markenamts die Verwechslungsgefahr zwischen der angegriffenen Marke und der Widerspruchsmarke gemäß § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG bejaht und die teilweise Schutzversagung der angegriffenen Marke angeordnet. Die Erinnerung der Inhaberin der angegriffenen Marke hat sie mit Beschluß vom 21. September 2000 zurückgewiesen. Hiergegen hat die Inhaberin der angegriffenen Marke form- und fristgerecht Be-schwerde eingelegt. Sie hat die Einschränkung des Warenverzeichnisses im Wege der Teillöschung beantragt. Die Widersprechende hat den Widerspruch aus der og Marke zurückgenommen. - 3 - Die angefochtenen Beschlüsse sind demzufolge hinsichtlich der angeordneten teilweisen Schutzversagung wirkungslos, § 82 Abs 1 Satz 1 MarkenG iVm § 269 Abs 3 Satz 1 ZPO analog (vgl dazu BGH Mitt 1998, 264 "Puma"). Im Interesse einer eindeutigen Klärung der Rechtslage erfolgte der Ausspruch zur Wirkungslosigkeit der angefochtenen Entscheidungen von Amts wegen, zumal das Registerverfahren im wesentlichen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht wird (vgl dazu Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Rdn 46 zu § 269 ZPO und Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., Rdn 58). Zu einer Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen bot der Streitfall keinen Anlaß, § 71 Abs 1 und 4 MarkenG. Winkler Dr. Albrecht Sekretaruk Na
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