BUNDESPATENTGERICHT 32 W (pat) 55/00 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 7. März 2001 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 398 46 464.2 hat der 32. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 7. März 2001 durch die Vorsitzende Richterin Winkler, Richterin Klante und Richter Sekretaruk BPatG 154 6.70 - 2 - beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. G r ü n d e I. Angemeldet zur Eintragung in das Markenregister ist Gütersloh Aktuell für Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Zeitungsbeilagen, Veröffent-lichung und Herausgabe von Büchern, Zeitungen und Zeitschrif-ten. Das Deutsche Patent- und Markenamt, Markenstelle für Klasse 41, hat die Anmel-dung in zwei Beschlüssen, von denen einer im Erinnerungsverfahren ergangen ist, wegen fehlender Unterscheidungskraft und eines bestehenden Freihaltebedürfnis-ses zurückgewiesen. Hiergegen hat die Anmelderin Beschwerde eingelegt und zur Begründung vorge-tragen, die Marke "Gütersloh Aktuell" sei für die genannten Waren und Dienstlei-stungen nicht beschreibend. Da die Wortmarke "Berliner Allgemeine" eingetragen worden sei, müsse auch "Gütersloh Aktuell" eingetragen werden, da der Verkehr die Wortkombination mit "Gütersloh zeitnah", "Gütersloh zeitgemäß" bzw "Gütersloh en vogue" übersetze. Auch bestehe an "Gütersloh Aktuell" kein Frei-haltebedürfnis, ähnlich gebildete Marken wie "Gütersloh Aktuell" gebe es nicht. - 3 - Die Anmelderin beantragt, die angefochtenen Beschlüsse aufzuheben. Sie ist – ordnungsgemäß geladen - zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen. II. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet, denn bei der angemeldeten Wort-marke "Gütersloh Aktuell" handelt es sich um eine beschreibende Angabe im Sinne von § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG. Danach sind solche Zeichen von der Eintragung ausgeschlossen, die ausschließ-lich aus Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Beschaffenheit, Bestimmung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstlei-stungen dienen können (vgl auch BGH GRUR 2000, 331 "Bücher für eine bessere Welt" mwNachw). „Gütersloh Aktuell“ besteht aus den Wortelementen „Gütersloh“, dem Namen ei-ner Stadt und mithin einer geografischen Herkunftangabe, und „Aktuell“. „Aktuell“ bedeutet, wie die Anmelderin selbst zutreffend ausgeführt hat, „1. gegenwärtig vorhanden, bedeutsam für die unmittelbare Gegenwart, gegenwartsbezogen, - nah, zeitnah, zeitgemäß, 2. ganz neu, modisch, up to date, en vogue“ (Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, 2. Auflage, 1993 Bd 1 S 135 ). In seiner Gesamtheit bezeichnet „Gütersloh Aktuell“ die Beschaffenheit und den In-halt der beanspruchten Waren und Dienstleistungen, nämlich über aktuelle The-men aus Gütersloh zu berichten. Das Wesen der beanspruchten Waren besteht gerade in der Übermittlung von Nachrichten und Neuigkeiten. Als Titel für Publika-tionen ist „Gütersloh Aktuell“ sprachüblich und typisch gebildet. Das Wort „aktuell“ - 4 - findet sich häufig neben Sach- oder Ortsangaben, zB „Landshut aktuell“, „Amiga-Aktuell“, „Aquarium aktuell“, „Reise aktuell“, „Gesund aktuell“, „Donau Blitz aktu-ell“, „15-Uhr-aktuell“ (Tageszeitung im Internet), ua Gleiches gilt für die Dienstlei-stungen „Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitungen und Zeit-schriften“. Den Konkurrenten der Anmelderin muß es unbenommen bleiben, aus oder über Gütersloh aktuell zu berichten, ohne durch Rechte Dritter daran gehin-dert zu sein. Winkler Richter Sekretaruk ist we-gen Urlaubs an der Unter-schrift verhindert. Winkler Klante Hu
Full & Egal Universal Law Academy