BUNDESPATENTGERICHT 33 W (pat) 274/00 _______________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 300 28 966.9 hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 17. Juli 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Winkler sowie der Richterin Schwarz-Angele und der Richterin am AG Dr. Hock beschlossen: Der Beschluß der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Pa-tent- und Markenamts vom 4. Oktober 2000 wird aufgehoben. BPatG 152 10.99 - 2 - G r ü n d e I. Mit Beschluß vom 4. Oktober 2000 hat die Markenstelle für Klasse 35 des Patent-amts die Anmeldung der für "Waren- und Dienstleistungsangebote aller Art" be-stimmten Wortmarke die-Mall.de nach vorangegangener Beanstandung mit der Begründung zurückgewiesen, daß das eingereichte Waren- und Dienstleistungsverzeichnis den Anforderungen der §§ 32 Abs 2 Nr 3, 36 Abs 4 MarkenG, § 14 MarkenV nicht genüge. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, mit der sie sinngemäß die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses begehrt. Das Dienstleistungsver-zeichnis hat sie nunmehr wie folgt gefaßt: "Marketing im Wege der Bereitstellung von Internetportalen und Internetplattfor-men für folgende Waren: Damen- und Herrenober- und –unterbekleidung, Leder-waren, Schmuck, Uhren, Kosmetika und Parfüms; Typberatung mittels Internet". - 3 - II. Die zulässige Beschwerde ist begründet. Nachdem die Anmelderin ein ausreichend konkretisiertes Dienstleistungsver-zeichnis eingereicht hat, ist der von der Markenstelle zutreffend festgestellte Grund für die Zurückweisung der Anmeldung entfallen. Winkler Schwarz-Angele Dr. Hock Hu
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