BPatG 152 10.99 BUNDESPATENTGERICHT 33 W (pat) 326/02 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 399 27 547 - 2 - hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 25. Mai 2004 unter Mitwirkung der Richterin Pagenberg als Vorsit-zende, der Richterin Dr. Hock und des Richters Kätker beschlossen: 1. Auf Antrag der Markeninhaberin erhält das Warenverzeichnis der angegriffenen Marke 399 27 547 im Wege der Teillöschung folgende Fassung: Kl. 2: Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel, Färbemit-tel, Beizen; Kl. 5: Desinfektionsmittel, Mittel zur Vertilgung von schädli-chen Tieren, Fungizide, Herbizide. 2. Die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 1 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 21. Februar 2001 und vom 8. Mai 2002 sind wirkungslos, soweit die Löschung der ange-griffenen Marke aufgrund des Widerspruchs aus der Marke 399 03 802 angeordnet worden ist. G r ü n d e I Mit Beschluß vom 21. Februar 2001 hat die Markenstelle für Klasse 1 des Deut-schen Patent- und Markenamts die Löschung der Marke 399 27 547 wegen des Widerspruchs aus der Marke 399 03 802 angeordnet. Die Erinnerung der Marken-inhaberin ist durch den Beschluß vom 8. Mai 2002 zurückgewiesen worden. Hier-gegen hat die Markeninhaberin form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt und das Warenverzeichnis der angegriffenen Marke beschränkt. - 3 - Die Widersprechende hat den Widerspruch aus der og Marke zurückgenommen. Deshalb ist gemäß § 82 Abs 1 Satz 1 MarkenG in Verbindung mit § 269 Abs 3 Satz 1 und 3 ZPO auszusprechen, daß der angefochtene Beschluß sowie der zu-grundeliegende Beschluß vom 21. Februar 2001 wirkungslos ist (vgl BGH Mitt 1998, 264 "Puma"). Dieser Ausspruch erfolgt aus Gründen der Rechtssicher-heit und in Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes von Amts wegen (vgl dazu auch Baumbach/Lauterbach, ZPO, 56. Aufl, § 269 Rdn 46). Für eine Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 71 Abs 1 und 4 MarkenG) besteht kein Anlaß. Pagenberg Hock Kätker Pü
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