BUNDESPATENTGERICHT 34 W (pat) 52/99 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 5. April 2001 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend das Patent 195 25 152 … BPatG 154 6.70 - 2 - hat der 34. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 5. April 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Ing. Ulrich und die Richter Hövelmann, Dr.-Ing. Barton und Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Ihsen beschlossen: Die Beschwerde gegen den Beschluß der Patentabteilung 22 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 21. Juli 1999 wird zu-rückgewiesen. G r ü n d e I. Mit dem angefochtenen Beschluß hat die Patentabteilung das Patent in vollem Umfang aufrechterhalten. Hiergegen wendet sich die Beschwerde der Einspre-chenden. Die erteilten, ursprünglich eingereichten Patentansprüche 1 bis 6 haben folgenden Wortlaut: 1. Stapelbarer Palettenbehälter (1) für Transport- und Lager-zwecke mit einer Palette, einem Drahtgittermantel (3) mit recht-eckförmigem oder quadratischem Grundriß aus horizontalen und vertikalen Rundstahlstäben (6, 12), die an den Kreuzungsstellen miteinander verschweißt sind, einem in den Drahtgittermantel eingepaßten Kunststoffbehälter (4), wobei die Palette eine Stahl-palette (2) ist und der Drahtgittermantel (3) an die Stahlpalette (2) angeschlossen ist, mit den Merkmalen - 3 - 1.1) die Stahlpalette (2) besitzt eine obere Palettenplatte (20), deren Umriß mit dem Grundriß des Drahtgitter-mantels (3) im wesentlichen übereinstimmt, 1.2) die Stahlpalette (2) besitzt einen Bodenrahmen (22), dessen Umriß gegenüber dem Umriß des Drahtgitter-mantels (3) (zur Grundrißmitte hin) zurückspringt, 1.3) die Stahlpalette (2) besitzt im Bereich der Ecken (7) die obere Palettenplatte (20) und den Bodenrahmen (22) verbindende Eckelemente (26) aus Stahlblech, die nach außen weisende Abstützvorsprünge (27) aufweisen, und weist zusätzliche Abstützvorsprünge (28) an den Seiten auf, 1.4) der Drahtgittermantel (3) besitzt zumindest im Bereich seiner Ecken (7) zum Kunststoffbehälter (4) hin abge-kantete Versteifungsausformungen (8) der horizonta-len Rundstahlstäbe (6) und/oder weist zu U-förmigen oder V-förmigen Verformungen (11) zusammenflie-ßende Versteifungsausformungen (8) auf, welche Versteifungsausformungen (8) mit einer vorgegebe-nen Versteifungstiefe ausgerüstet sind, wobei die Abstützvorsprünge (27, 28) eine Vor-sprunglänge mit der Maßgabe aufweisen, daß im ge-stapelten Zustand mehrerer Palettenbehälter (1) die Abstützvorsprünge (27, 28) jedes oberen Palettenbe-hälters den oberen Rundstahlstab oder den abschlie-ßenden oberen Rahmen (5) des Drahtgittermantels (3) des jeweils unteren Palettenbehälters überfassen, und - 4 - wobei im gestapelten Zustand der Bodenrahmen (22) der Stahlpalette (2) des oberen Palettenbehälters in den darunter angeordneten Drahtgittermantel (3) formschlüssig einfaßt. 2. Palettenbehälter nach Anspruch 1, wobei der Bodenrahmen (22) aus einem Rohr (23) oder aus mehreren Rohrabschnitten gebildet ist. 3. Palettenbehälter nach Anspruch 1, wobei der Bodenrahmen (22) aus einem Profilstababschnitt oder mehreren Profilstabab-schnitten gebildet ist. 4. Palettenbehälter nach Anspruch 1, wobei der Bodenrahmen (22) aus einem Flachstahlzuschnitt
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