- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 3 AZR 664/09 4 Sa 888/08 Landesarbeitsgericht Köln Im Namen des Volkes! ANERKENNTNISURTEIL In Sachen Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin, pp. Beklagter, Berufungskläger und Revisionsbeklagter, hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der Beratung vom 23. August 2011 durch die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Gräfl, die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Zwanziger und Dr. Spinner - 2 - 3 AZR 664/09 sowie die ehrenamtliche Richterin Dr. Möller und den ehrenamtlichen Richter Schepers für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landes-arbeitsgerichts Köln vom 12. Juni 2009 - 4 Sa 888/08 - aufgehoben. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeits-gerichts Köln vom 16. April 2008 - 10 Ca 7399/07 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Der Beklagte hat den Klage-anspruch anerkannt. Gräfl Zwanziger Spinner Möller Schepers 1
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