- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 3 AZR 428/08 10 Sa 1089/07 B Landesarbeitsgericht Niedersachsen Im Namen des Volkes! Verkündet am 29. September 2010 URTEIL Kaufhold, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Kläger, Berufungskläger und Revisionskläger, pp. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Ver-handlung vom 29. September 2010 durch die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Gräfl, den Richter am Bundesarbeitsgericht - 2 - 3 AZR 428/08 Dr. Zwanziger, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Schlewing sowie die ehrenamtlichen Richterinnen Kanzleiter und Suckale für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landes-arbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. März 2008 - 10 Sa 1089/07 B - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Von Rechts wegen! Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen, da ein Rechtsmittel gegen das Urteil nicht zulässig ist und die Parteien auf die Entscheidungsgründe verzichtet haben (§ 313a Abs. 1 ZPO). Gräfl Zwanziger Schlewing Suckale G. Kanzleiter 1
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