- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 3 AZR 417/08 13 Sa 100/08 Landesarbeitsgericht Köln Im Namen des Volkes! Verkündet am 16. Februar 2010 URTEIL Kaufhold, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen 1. Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin zu 1), 2. Beklagter, Berufungskläger und Revisionskläger zu 2), pp. Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter, - 2 - 3 AZR 417/08 hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Ver-handlung vom 17. November 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundes-arbeitsgericht Dr. Reinecke, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Zwanziger, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Schlewing sowie die ehrenamtliche Richterin Kanzleiter und den ehrenamtlichen Richter Dr. Schmidt für Recht erkannt: 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 - 13 Sa 100/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten haben die Kosten des Revisionsver-fahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe ver-zichtet. Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter 1
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