- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 3 AZR 463/08 13 Sa 43/08 Landesarbeitsgericht Köln Im Namen des Volkes! Verkündet am 16. Februar 2010 URTEIL Kaufhold, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagter, Berufungskläger und Revisionskläger, pp. Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter, hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Ver-handlung vom 17. November 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundes-arbeitsgericht Dr. Reinecke, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Zwanziger, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Schlewing sowie die - 2 - 3 AZR 463/08 ehrenamtliche Richterin Kanzleiter und den ehrenamtlichen Richter Dr. Schmidt für Recht erkannt: 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. April 2008 - 13 Sa 43/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe ver-zichtet. Reinecke Zwanziger Schlewing Schmidt G. Kanzleiter 1
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