ECLI:DE:BGH:2016:280616B3STR17.15.1 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 17/15 vom 28. Juni 201 6 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen Untreue u.a. hier: Antrag des Mitangeklagten W . auf Berichtigung - 2 - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Juni 20 16 beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 26. November 2015 wird dahin beric h- tigt, dass es auf S. 4 , 1. Zeile , wie folgt lautet: "Die nicht revidierenden Mitangeklagten M . und W . hat das Landgericht jeweils unter Freispruch im Übrigen we gen Beihilfe zur Untreue in neun Fällen verwarnt und die Verurteilung von Geldstrafen vorbehalten." Becker Schäfer Mayer Gericke Spaniol
Full & Egal Universal Law Academy