Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ StPO § 261, § 267 Abs. 1 Satz 2 1. Ob sich das Tatgericht allein aufgrund der Übereinstimmung von DNA - Identifizierungsmustern von der Täterschaft eines Angeklagt en zu überzeugen vermag, ist vorrangig - wie die Beweiswürdigung ansonsten auch - ihm selbst überlassen. Im Einzelfall kann es revisionsrechtlich sowohl hinzunehmen sein, dass sich das Tatgericht eine entsprechende Überzeugung bildet, als auch, dass es sic h dazu aufgrund vernünftiger Zweifel nicht in der Lage sieht. 2. Zum notwendigen Darlegungsumfang von DNA - Vergleichsuntersuchungen im Urteil. BGH, Urt eil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12 - LG Duisburg
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