BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 264/06 vom 3. August 2006 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. - 2 - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anh366rung des Beschwerdef374hrers am 3. August 2006 gem344337 247 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 247 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-richts Flensburg vom 9. Februar 2006 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte wegen sexu-ellen Missbrauchs von Kindern in 16 F344llen zum Nachteil des Nebenkl344gers A. und wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier F344llen zum Nachteil der Nebenkl344gerin A. -F. verurteilt worden ist; im Umfang der Einstel-lung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last, b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin ge344ndert, dass der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 173 F344llen schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdef374hrer hat die verbleibenden Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenkl344gern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. - 3 - Gr374nde: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 193 F344llen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verur-teilt. Die auf die R374ge der Verletzung materiellen Rechts gest374tzte Revision des Angeklagten f374hrt lediglich zu einer 304nderung des Schuldspruchs. 1 Der Senat hat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts - wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich - teilweise eingestellt. Hieraus folgt die 304nderung des Schuldspruchs. 2 Die Gesamtfreiheitsstrafe kann bestehen bleiben. Der Senat schlie337t an-gesichts der Vielzahl der verbleibenden Einzelstrafen (zwei Jahre und einhun-dertzweiundsiebzigmal ein Jahr) aus, dass das Landgericht ohne die eingestell-ten zwanzig F344lle und die hierf374r verh344ngten Einzelstrafen (jeweils ein Jahr) eine niedrigere Gesamtstrafe festgesetzt h344tte. 3 Tolksdorf Miebach Winkler Pfister Hubert
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