BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 345/08 vom 9. September 2008 in der Strafsache gegen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anh366rung der Beschwerdef374hrerinnen am 9. September 2008 einstimmig beschlossen: Die Revisionen der Nebenkl344gerinnen gegen das Urteil des Landge-richts Osnabr374ck vom 8. Februar 2008 werden als unbegr374ndet verwor-fen, da die Nachpr374fung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti-gungen keinen Rechtsfehler ergeben hat (247 349 Abs. 2 StPO). Jede Beschwerdef374hrerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Erg344nzend bemerkt der Senat: Die Verfahrensr374gen sind nicht wegen jeweils unvollst344ndigen Tatsa-chenvortrags (247 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) unzul344ssig. Die zu den Sach-akten gelangte Revisionsbegr374ndung enth344lt die vom Generalbundes-anwalt vermissten Anlagen. Diese sind irrt374mlich von der Staatsanwalt-schaft Osnabr374ck bei der Fertigung des Revisions374bersendungsbe-richts den Revisionsheften nicht beigef374gt worden. Die Aufkl344rungsr374ge ist jedoch deshalb unzul344ssig, weil in ihr weder die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, noch das Er-gebnis, zu dem die vermisste Aufkl344rung hinsichtlich dieser Tatsache gef374hrt h344tte, konkret bezeichnet sind. Mit der Behauptung, das Gericht h344tte nach einer Beweiserhebung festgestellt, die Zeugin K. habe die Unwahrheit und die Zeugin Michaela H. habe die Wahrheit gesagt, gibt die Revision lediglich ein Ziel der begehrten Be-weisaufnahme an. Auch ist dem Revisionsvorbringen nicht zu entnehmen, weshalb sich die Strafkammer aufgrund des in Bezug genommenen Aktenvermerks der Fallverantwortlichen des Jugendamts, der keine Einzelheiten zu den Gr374nden f374r den beabsichtigten Auszug der Nebenkl344gerin aus dem Elternhaus enth344lt, zu der vermissten Beweisaufnahme h344tte ge-dr344ngt sehen m374ssen. Sost-Scheible Miebach Pfister Hubert Sch344fer
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