BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 385/07 vom 15. November 2007 in der Strafsache gegen wegen Erpressung u. a. - 2 - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anh366rung der Beschwerde-f374hrerin und des Generalbundesanwalts - zu 1. a) und 2. auf dessen Antrag - am 15. November 2007 gem344337 247 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 247 206 a Abs. 1, 247 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: 1. Auf die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts M366nchengladbach vom 13. Februar 2007 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit die Angeklagte im Fall II. 1. der Urteilsgr374nde wegen Beihilfe zur Untreue in 23 F344llen verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last, b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin ge344n-dert, dass die Angeklagte der Erpressung in zwei F344llen und der veruntreuenden Unterschlagung schuldig ist, c) das vorgenannte Urteil im Ausspruch 374ber die Gesamt-strafe mit den zugeh366rigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Ver-handlung und Entscheidung, auch 374ber die verbleibenden Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zur374ckverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. - 3 - Gr374nde: Die auf Antrag des Generalbundesanwalts erfolgte Teileinstellung des Verfahrens hinsichtlich der unter Ziffer II. 1. der Urteilsgr374nde festgestellten Beihilfe zur Untreue in 23 F344llen teils gem344337 247 206 a Abs. 1 StPO (neun Taten begangen bis zum 29. August 2001), teils nach 247 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO (14 Taten begangen ab dem 7. September 2001), hat die 304nderung des Schuldspruchs und die Aufhebung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Folge. 1 Im 334brigen hat die Nachpr374fung des Urteils aufgrund der Revisionsrecht-fertigung aus den zutreffenden Gr374nden der Antragsschrift des Generalbundes-anwaltes keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben (247 349 Abs. 2 StPO). 2 Becker Miebach Pfister Hubert Sch344fer
Full & Egal Universal Law Academy