BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 450/09 vom 15. Dezember 2009 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Bestechlichkeit u. a. zu 2.: Beihilfe zur Bestechlichkeit u. a. - 2 - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anh366rung der Beschwerde-f374hrer und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am 15. De-zember 2009 gem344337 247 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen: 1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landge-richts Kiel vom 27. Januar 2009 im Verfallsausspruch dahin abge-344ndert, dass zu Lasten beider Angeklagter als Gesamtschuldner der Verfall von 211.408,27 Euro angeordnet wird. 2. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen. 3. Jeder Beschwerdef374hrer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gr374nde: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen zweier F344lle der Bestech-lichkeit sowie wegen Vorteilsannahme zu der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten und die Angeklagte wegen Beihilfe zu diesen Taten zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Es hat ausgesprochen, dass jeweils ein Jahr der Gesamtfreiheitsstrafen als vollstreckt gilt; die Vollstre-ckung der gegen die Angeklagte verh344ngten Strafe hat es zur Bew344hrung aus-gesetzt. Weiter hat es in H366he eines Betrages von 211.828,25 Euro den "Wert-ersatzverfall betreffend beider Angeklagten" angeordnet. Die Rechtsmittel ha-ben mit der Sachr374ge den aus der Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg; im 334brigen sind sie unbegr374ndet im Sinne von 247 349 Abs. 2 StPO. 1 - 3 - Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass der im Verm366gen der Beschwerdef374hrer noch vorhandene Wert der erlangten Provisionszahlungen (247 73 a Satz 1 StGB) 211.408,27 Euro betr344gt; es legt dar, dass der stattdessen angeordnete Wertersatzverfall in H366he von 211.828,25 Euro auf einem Rechen-fehler beruht. Der Senat 344ndert den Betrag entsprechend ab und stellt klar, dass die Angeklagten hierf374r als Gesamtschuldner haften. 2 Becker Pfister Sost-Scheible Hubert Mayer
Full & Egal Universal Law Academy