BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 465/99 vom 5. Januar 2000 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Januar 2000 beschlossen: Der Beschluß des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 1999 wird dahingehend berichtigt, daß es im Rubrum anstelle geboren am richtig lauten muß: geboren am . Kutzer Miebach Winkler Pfister von Lienen
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