BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 547/09 vom 26. Januar 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen zu 1. bis 3.: schwerer r344uberischer Erpressung zu 4.: Beihilfe zur schweren r344uberischen Erpressung - 2 - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anh366rung der Beschwerdef374hrer am 26. Januar 2010 gem344337 247 349 Abs. 2 StPO einstimmig beschlossen: Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landge-richts Kleve vom 28. August 2009 werden verworfen; jedoch wer-den die Schuldspr374che dahin ge344ndert, dass die Angeklagten K. , T. und B. der besonders schweren r344uberischen Er-pressung schuldig sind und der Angeklagte S. der Bei-hilfe zur besonders schweren r344uberischen Erpressung schuldig ist. Jeder Beschwerdef374hrer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gr374nde: Das Landgericht hat die Angeklagten K. , T. und B. wegen "schwerer r344uberischer Erpressung" und den Angeklagten S. wegen "Beihilfe zur schweren r344uberischen Erpressung" jeweils zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Hiergegen wenden sich die Angeklagten mit ihren auf die R374ge der Verletzung des materiellen Rechts gest374tzten Revisionen; der Angeklagte K. beanstandet auch das Verfahren. Die Rechtsmittel bleiben ohne Erfolg, da die 334berpr374fung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (247 349 Abs. 2 StPO). 1 - 3 - Entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts fasst der Senat den Schuldspruch neu, weil die von 247 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte recht-liche Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der Qualifikation erfordert (BGHR StPO 247 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4). Wegen der Verwirklichung des 247 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB durch die Verwendung der Schusswaffe ist des-halb bei den Angeklagten K. , T. und B. auf "besonders schwere r344u-berische Erpressung" und beim Angeklagten S. auf "Beihilfe zur be-sonders schweren r344uberischen Erpressung" zu erkennen. 2 Becker von Lienen Sost-Scheible Sch344fer Mayer
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