BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 547/14 vom 17. Februar 201 5 in der Strafsache gegen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - 2 - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbunde s- anwalts und n ach Anhörung des Beschwerdeführers am 17. Februar 2015 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landg e- richts Krefeld vom 14. Juli 2014 im Ausspruch über die Einzi e- hung - mit Ausnahme der Einziehung von 1.588,97 g Marihu a- na - mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhan d- lung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmi t- tels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückve r- wiesen . 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betä u- bungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und "das sichergestellte Rauschgi ft (1588,97 g Marihuana)" sowie "die sichergestellten Gegenstände Bl. 141 ff, Ziffern 12, 13, 16, 21, 27, 31, 32, 35, 39 - 67 " eingezogen. Die dagegen gerichtete, auf Verfahrensrügen und sachlic h- rechtliche Beanstandungen gestützte Revision des Angeklagten ha t nur in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang Erfolg. 1 - 3 - Während Schuld - und Strafausspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweisen, kann die Einziehungsentscheidung nur hinsichtlich der sichergestellten Betäubungsmittel b estehen bleiben. Im Übrigen muss sie aufgehoben werden, weil die eingezogenen Gegenstände, wie der Genera l- bundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, durch die Bezugnahme auf ein Sicherstellungsverzeichnis in den Akten nicht ausreichend bezeichnet sind, um be i allen Beteiligten und Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung zu gewährleisten. Der Senat kann dies auch nicht im Wege der E r- gänzung nachholen, weil sich auch die Urteilsgründe nicht zu den Gegenstä n- den verhalten. Schäfer Pfister Hubert Gericke Spaniol 2
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