BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 8/11 vom 15. Februar 2011 in der Strafsache gegen wegen bewaffneter Einfuhr von Bet344ubungsmitteln u.a. - 2 - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anh366rung des Generalbun-desanwalts und des Beschwerdef374hrers am 15. Februar 2011 gem344337 247 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 4. Oktober 2010 wird mit der Ma337gabe verworfen, dass nicht 6.980 g, sondern 6.490,4 g Marihuana eingezogen werden. Der Beschwerdef374hrer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-gen. Gr374nde: Wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, ist die Ein-ziehungsentscheidung des angefochtenen Urteils wegen der unrichtigen Be-zeichnung der einzuziehenden Bet344ubungsmittelmenge wie aus der Beschluss-formel ersichtlich abzu344ndern; im 334brigen erweist sich die Revision des Ange-klagten als offensichtlich unbegr374ndet im Sinne des 247 349 Abs. 2 StPO. 1 Erg344nzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 2 Gas- und Schreckschusswaffen sind nur dann Schusswaffen im straf- und im waffenrechtlichen Sinne, wenn nach deren Bauart der Explosionsdruck beim Abfeuern der Munition nach vorne durch den Lauf austritt (vgl. BGH, Be-schluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197, 201; zu 247 30a Abs. 2 3 - 3 - Nr. 2 BtMG siehe Weber, BtMG, 3. Aufl., 247 30a Rn. 94). Hierzu hat der Tatrich-ter grunds344tzlich besondere Feststellungen zu treffen, denn der Austritt des Explosionsdrucks nach vorne mag zwar 374blich sein, kann aber nicht als selbst-verst344ndlich vorausgesetzt werden (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390). Indes gen374gt das Urteil diesen Anforderungen noch, denn das Landgericht f374hrt aus, dass ein Einsatz der vom Angeklagten mitgef374hrten Gaspistole zu nicht unerheblichen Verletzungen h344tte f374hren k366n-nen, auch wenn sie deutlich weniger gef344hrlich sei als eine Waffe, die dem Ab-feuern fester Geschosse diene. Becker Pfister Hubert Sch344fer Mayer
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