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4 AZR 295/10 - Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst Hamburg - einheitlicher Arbeitsvorgang "Streifengang" - Tatbestandsmerkmal "gründliche Fachkenntnisse"… Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 21.03.2012, 4 AZR 266/10, das vollständig dokumentiert ist.