Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Februar 2014 – 7 Sa 258/13 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 4 AZR 368/14 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Eylert
Creutzfeldt
Rinck
Rupprecht
Schuldt