BUNDESPATENTGERICHT IM NAMEN DES VOLKES 4 Ni 40/00 (Aktenzeichen) URTEIL Verkündet am 21. März 2001 … In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das deutsche Patent 33 21 225 BPatG 253 9.72 - 2 - hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Schwendy, der Richter Dipl.-Ing. Obermayer, Dipl.- Phys. Kalkoff, Müllner und Dipl.- Phys. Dr. Hartung für Recht erkannt: Das deutsche Patent 33 21 225 wird im Umfang der Ansprüche 1, 9, 11 bis 13 und 16 für nichtig erklärt. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 85.000,00 vor-läufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des am 11. Juni 1983 unter Inanspruch-nahme der Priorität der amerikanischen Patentanmeldung 388097 vom 14. Ju-ni 1982 angemeldeten deutschen Patents 33 21 225 (Streitpatent), das eine "Schaltungsanordnung zur automatisch wirksamen, dynamischen Entzerrung“ be-trifft und 19 Patentansprüche umfasst. Patentanspruch 1 hat folgenden Wortlaut: "1. Schaltungsanordnung zur automatisch wirksamen dynamischen Entzerrung mit einem von Hand betätigten Verstärkungseinsteller mit veränderbarem Widerstand und Mitteln zum amplitudenmäßigen Verän-dern der Baß-Anhebung bei Spektralanteilen im unteren Frequenzbe-reich relativ zur Amplitude bei Spektralanteilen im mittleren Frequenzbe-reich, und zwar in Abhängigkeit von der manuell eingestellten Verstär-kung, die einem Audiosignal zuteil wird, das zur Wiedergabe als hörba-rer Ton bei mittleren Frequenzen bearbeitet wird, gekennzeichnet durch: Mittel, die den obengenannten Verstärkungseinsteller enthalten und - 3 - durch die bei Frequenzen im mittleren Frequenzbereich ab 200 Hz eine Anhebung bei unterschiedlichen, manuell eingestellten Verstärkungen der Audiosignale entsprechend der Festlegung durch den Verstärkungs-einsteller vernachlässigbar ist, während die Baß-Anhebung im darunter-liegenden Bereich der unteren Frequenzen in Abhängigkeit von den obengenannten Verstärkungen erheblich veränderbar ist." Wegen der unmittelbar und mittelbar auf Patentanspruch 1 zurückbezogenen Pa-tentansprüche 2 bis 19 wird auf die Streitpatentschrift verwiesen. Mit der Behauptung, die Lehre des Streitpatents sei nicht neu, zumindest nicht er-finderisch verfolgt die Klägerin das Ziel, das Streitpatent im Umfang der Ansprü-che 1, 9, 11 bis 13 und 16 für nichtig zu erklären. Zur Begründung beruft sie sich unter Zeugenangebot auf offenkundige Vorbenutzung sowie auf folgende Druck-schriften: NiK2 Zastro Peter, Phonotechnik, 1. Aufl., Frankfurter Verlag 1979, Seiten 132 - 139, NiK3 High-Fidelity-Jahrbuch 9, 1978, G. Braun GmbH, Seiten 54 - 57. Die Klägerin beantragt, das deutsche Patent 33 21 225 im Umfang der Patentansprüche 1, 9, 11 bis 13 und 16 für nichtig zu erklären. Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Sie ist dem Vorbringen der Klägerin entgegengetreten und hält das Streitpatent für bestandsfähig. - 4 - Entscheidungsgründe 1. Die Klage, mit der der in § 22 Abs 2 iVm § 21 Abs 1 Nr 1 PatG vorgesehene Nichtigkeitsgrund der mangelnden Patentfähigkeit geltend gemacht wird, ist zuläs-sig und begründet. 2. Das Streitpatent betrifft eine Schaltungsanordnung zur automatisch wirksamen dynamischen Entzerrung mit einem von Hand betätigten Verstärkungseinsteller mit veränderbarem Widerstand und Mitteln zum amplitudenmäßigen Verändern der Baß-Anhebung bei Spektralanteilen im unteren Frequenzbereich relativ zur Amplitude bei Spektralanteilen im mittleren Frequenzbereich, und zwar in Abhän-gigkeit von der manuell eingestellten Verstärkung, die einem Audiosignal zuteil wird, das zur Wiedergabe als hörbarer Ton bei mittleren Frequenzen bearbeitet wird. In der Beschreibung geht die Streitpatentschrift davon aus, daß im Stand der Technik bereits verschiedene Schaltungsanordnungen zur Einstellung der Klang-farben bekannt seien. So werde in der Druckschrift DE 29 48 755 A1 eine Anord-nung beschrieben, die eine Verstärkungseinstellung in einzelnen Frequenzberei-chen erlaube, ohne die Übergangsfrequenzen zu ändern. Weiter seien Anordnun-gen (gemäß der US 4 220 817 und der DE 31 32 402 A1) bekannt, die ebenfalls einer Klangfarbeneinstellung dienten, jedoch nicht psycho-akustische Gegeben-heiten bei der Wiedergabe von Musik mit einer von der Originaldarbietung abwei-chenden Lautstärke berücksichtigten. Der in der Fachzeitschrift Electronics vom 10. März 1981 beschriebene parametrische Entzerrer bewirke zwar eine vielfältige Einstellung des Frequenzganges bei der Wiedergabe, nicht jedoch eine automati-sche gehörrichtige Lautstärkeregelung. Diese werde vielmehr durch Regelkurven erzielt, wie sie beispielsweise in einem bei der Audio Engineering Society von Tomlinson, Holman & Frank S.Kapmann gehaltenen Vortrag beschrieben worden seien. Schaltungen zur Erzielung dieser Lautstärkeregelung beruhten auf den sogenannten Fletcher-Munson-Kurven, die - 5 - sich auf den Frequenzgang der Empfindlichkeit des menschlichen Ohres in Ab-hängigkeit von der Lautstärke bezögen. Um diesen Unterschied auszugleichen, werde im Stand der Technik ( Zastrow Peter, PHONOTECHNIK; 1. Auflage, Frankfurter Fachverlag 1979) die Schaltung einer Lautstärkeregelung beschrie-ben, durch welche bei niedrigen Lautstärken die niedrigen und hohen Frequenzen angehoben werden. Da aber auch Sprachfrequenzen bei niedrigen Hörpegeln an-gehoben würden, komme es in diesem Lautstärkebereich zu unnatürlich dröhnen-den Männerstimmen und Celloklängen. Daher werde in dem genannten Vortrag und in einer weiteren Druckschrift (US 4 220 817) eine Schaltungsanordnung zur Steuerung der tiefen Frequenzen be-schrieben, in der eine Anpassung an die Gestalt der Fletcher-Munson-Kurven oder der Kurven späterer Forscher versucht werde.So sei in der Vergangenheit die Lautstärkeregelung bei Tonwiedergabegeräten derart entworfen worden, daß bei der Veränderung der Einstellung der Lautstärkeregelung durch Kompensations-netze der Frequenzgang des Übertragungssystems entgegengesetzt zum Fre-quenzgang des menschlichen Ohres geändert werde. Diese Annäherung führe aber zu einigen unerwünschten Effekten. 3. Vor diesem Hintergrund beschreibt die Streitpatentschrift die Aufgabe, mit ver-hältnismäßig einfachen und wenig aufwendigen Mitteln eine wesentlich bessere Tonwiedergabe zu erzielen. 4. Patentanspruch 1 beschreibt demgemäß eine Schaltungsanordnung mit folgen-den Merkmalen: Schaltungsanordnung zur automatisch wirksamen dynamischen Ent-zerrrung mit a. einem von Hand betätigten Verstärkungseinsteller mit veränderba-rem Widerstand, - 6 - b. Mitteln zum amplitudenmäßigen Verändern der Bassanhebung bei Spektralanteilen im unteren Frequenzbereich relativ zur Amplitude bei Spektralanteilen im mittleren Frequenzbereich, c. und zwar in Abhängigkeit von der manuell eingestellten Verstärkung, die einem Audiosignal zuteil wird, das zur Wiedergabe als hörbarer Ton bei mittleren Frequenzen bearbeitet wird, gekennzeichnet durch d. Mittel, die den oben genannten Verstärkungseinsteller enthalten und durch die bei Frequenzen im mittleren Frequenzbereich oberhalb 200 Hz eine Anhebung bei unterschiedlichen, manuell eingestellten Verstärkungen der Audiosignale entsprechend der Festlegung durch den Verstärkungseinsteller vernachlässigbar ist, e. während die Bassanhebung im darunter liegenden Bereich der unte-ren Frequenzen in Abhängigkeit von der obengenannten Verstär-kung erheblich veränderbar ist. 5. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist gegenüber der aus der Druckschrift Nik2 bekannten Schaltungsanordnung nicht mehr neu. Aus der Druckschrift NiK2, vgl. die auf der Seite 134 mit den Bildern 6.24 und 6.25 beschriebene Schaltungsanordnung, war dem Fachmann - hier einem Entwickler mit elektrotechnischer Fachhochschul- oder Technikerausbildung und mehrjähri-ger Erfahrung auf dem Gebiet der Elektroakustik, mit zusätzlichen Kenntnissen zur gehörrichtigen Darbietung von Musik mittels elektrischer Verstärker und Lautspre-cher – vor dem Prioritätstag des Streitpatents unbestritten ein Gegenstand mit den Merkmalen a bis c im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bekannt, vgl. insbeson-dere den von Hand betätigten Verstärkungseinsteller P in Bild 6.24, die Mittel R und C2 zum amplitudenmäßigen Verändern der Baßanhebung in Abhängigkeit von der manuell eingestellten Verstärkung, siehe dazu den letzten Absatz auf Seite 134 zu Bild 6.25. - 7 - Gemäß den in Bild 6.25 dargestellten Frequenzgängen a und b ist außerdem bei der bekannten Schaltungsanordnung durch die Mittel, die den vorgenannten Ver-stärkungseinsteller enthalten, bei Frequenzen im mittleren Frequenzbereich ab 200 Hz eine Anhebung bei unterschiedlichen, manuell eingestellten Verstärkungen der Audiosignale entsprechend der Festlegung durch den Verstärkungseinsteller vernachlässigbar, vgl. dazu die Teile der Kurven a und b für Frequenzen ≥ 200 Hz, für die bei den unterschiedlichen, manuell eingestellten Verstärkungen 0 dB (Kurve a) bzw. –12 dB (Kurve b) eine Anhebung
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