BPatG 25308.05BUNDESPATENTGERICHTIM NAMEN DES VOLKES4 Ni 42/07(Aktenzeichen)URTEILVerkündet am21. Januar 2009…In der Patentnichtigkeitssache…- 2 -betreffend das deutsche Patent DE 43 30 031hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 21. Januar 2009 durch den Richter Voit als Vorsitzenden, den Richter Dipl.-Phys. Dr. Hartung, die Richterin Schwarz-Angele und die Richter Dipl.-Phys. Dr. Müller und Dipl.-Ing. Kleinschmidtfür Recht erkannt:I. Das deutsche Patent 43 30 031 wird für nichtig erklärt.II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.TatbestandDie Beklagte ist eingetragene Inhaberin des deutschen Patents DE 43 30 031 (Streitpatent), das am 6. September 1993 unter Inanspruchnahme der Priorität desdeutschen Gebrauchsmusters 93 03 214 vom 5. März 1993 angemeldet worden ist. Das Streitpatent betrifft eine Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind und umfasst 5 Patentansprüche, die vollständig angegriffen sind. Anspruch 1 lautet in der erteilten Fassung wie folgt:1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, besteht aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13), die über eine Lei-tung (a) und einer intelligenten TKA (3) mit dem öffentlichen Tele-- 3 -fonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), das zwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA’n (4; 12; 14) angeordnet ist, aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungsele-ment (8) mit einer internen Software besteht und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt und zum an-deren über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die EDVA’n (4; 12; 14) übergibt und den Datensatz der EDVA’n (4; 12; 14) wieder empfängt, wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert werden kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch ein Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird, wobei die Soft-wareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Server (10) sein kann und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanla-gen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereit-stellt, dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die ruf-nummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integra-tionselement (5) erreichbar und interne Rufnummern permanent - 4 -überwachbar sind und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden, dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Ken-nung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefon-netz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet, so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA’n (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, dass mittels Integrationsele-ment (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zu-führbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jeder-zeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an ei-ner beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation an-meldet.Wegen der weiter angegriffenen und unmittelbar oder mittelbar auf Anspruch 1 rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 5 wird auf die Streitpatentschrift DE 43 30 031 C2 Bezug genommen.Die Klägerin behauptet, der Gegenstand des Streitpatents sei wegen mangelnder Neuheit und fehlender erfinderischer Tätigkeit nicht patentfähig, zudem gehe er über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus. Des Weiteren sei die Prio-rität zu Unrecht in Anspruch genommen. Hierzu beruft sie sich neben den Unterla-gen zum Streitpatent (NK2 bis NK8) insbesondere auf folgende Druckschriften und Dokumente:D01 IBM CallPath CallCoordinator/2 System Administrator’s Guide (SC22-0076-00), März 1992D02 IBM CallPath SwitchServer/2 (G221-3163-01), 1992D03 IBM CallPath Services Architecture (G221-3027-01), März 1991D04 IBM AIX CallPath/6000 (GC30-3573-00), First Edition, August 1992D05 ECMA Technical Report TR/52, Computer Supported Telecommunications Applications, S. 1-156, Juni 1990- 5 -D06 US 4 866 758 (=EP 0 367 455 A2)D07 Röscheisen, F.: PBX and Computer Teaming (PaCT) verbindet Telefon und Computer, Congress ONLINE ´90, Congressband IV, 1990D08 Harvey, D. E. et al.: Call Center Solutions, AT & T Technical Journal, Bd. 70, Nr. 5, S. 36-44, 1991D09 Strathmeyer, Carl R.: Voice in Computing: An Overview of Available Tech-nologies, Computer Vol. 23, Nr. 8, S. 10-15, August 1990D10 Luber, A.: Computer Integrated Telephony (CIT) - Productivity Technologyfor the 90’s, The Magazine of Manufacturing Performance, 1989, S. 36-37D11 ECMA, Services for Computer Supported Telecommunications Applica-tions (CSTA), Phase I, Standard ECMA-179, Juni 1992D12 IBM CallPath CICS and CallPath SwitchServer /2, General Information (GC34-2401-01), Dezember 1992D13 IBM CallPath for Workstations, General Information (GC38-3051-00), September 1991D14 IBM CallPath Toolkit for OS/2 and DOS: Application Programming Guide (SC38-3053-01), Juni 1992D15 Pawlita, P.: Effizienter Telefonieren mit Computerhilfe, in: Siemens-Zeit-schrift, Heft 4/1991, S. 13-16D16 Pawlita, P.: Computergestütztes Telefonieren - ein aussichtsreiches Kon-zept verteilter DVA-PBX-Systeme, in: Kommunikation in verteilten Syste-men, Informatik Fachberichte 267, hrsg. von W. Effelsberg, 1991, S. 335-347D17 Pawlita, P.: Computergestütztes Telefonieren: naheliegende Partnerschaft von DVA und PABX, Congress ONLINE ´90, Kongressband IV, Verlag Online GmbH, 1990D18 Dataquest, European Automatic Call Distribution Market, Chapter 2 - ACD - Application and Operation, S. 7-18, Juli 1991D19 EP 0 470 415 A2D20 US 5 040 208D21 US 5 097 528D22 DE 41 01 885 A1- 6 -D23 Strathmeyer, C.: Voice/Data Integration: An Application’s Perspective, IEEE Communications Magazine, Vol. 25, S. 30-35, Dezember 1987D24 Wichers, T.: Neuer Anwendernutzen, net 43 (1989) 3, S. 76-81D25 Zschaage, K.-J.: PABX-Host-Kupplung: Computer an der Telefonstrippe, Funkschau 16/1990, S. 55-58D26 Berera, E. und Jardin, P.: Digital’s Approach to LAN/PABX Integration in an ISDN Environment, Telecommunications, 1988, S. 43-54D27 Newton’s Telecom Dictionary by Harry Newton, 5th Edition, Dezember 1992D28 Walters, E. R.: The missing link, computer supported telephony, IEEE Re-view, April 1992, S. 151-154D29 Schmücking, W.: Telefon und Computer im Team, in: telecom report 14, Heft 3, S. 114-117, 1991D30 Schröter, O. F.: ISDN-fähige Telekommunikationsanlagen. Großes Marktpotential in Sicht, net Spezial 11, September 1992D31 Schröter, O. F.: ISDN-Anwendungen, FBO-Fachverlag, 1992, S. 123-132D32 Stagg, L. J.: Private Switching Systems and Networks, 1992, Second International Conference, 23.-25. Juni 1992, S. 191-198D33 Binder, U.: Telekommunikations-Anlagen in ISDN-Technik, Expert Ver-lag 1992, S. 254-258D34 Doll, M.: Computer Supported Telephony Application (CSTA) -Telekommunikation und DV im Duett, ntz Bd. 43 (1990), S. 820-824D35 Eberspächer, J., CSTA: Standardarchitektur für die funktionale Integration von Rechner- und Vermittlungssystemen, in: Telekommunikation und mul-timediale Anwendungen in der Informatik, hrsg. von J. Encarnação, Pro-ceedings, GI-21. Jahrestagung, Darmstadt, Oktober 1991, S. 701-710D36 Edwards, L.: Computer-Assisted Applications, IEEE Communications Magazine, August 1992D37 Ewe, J.: Nutzen meist größer als Kosten, net 44 (1990), Heft 10, S. 436-439- 7 -D38 Gleinig, U. et al.: CSTA – Computer Supported Telecommunications Appli-cations, Nachrichtentechnik Elektronik, VEB Verlag Technik, Bd. 42, Nr. 3, 1. Mai 1992, S. 96-98D39 Ihlow, O.: Letztlich eine Vertrauensfrage, net 45 (1991) Heft 9, S. 349-353D40 Ihlow, O.: Integrierte Computer/PBX-Systeme schaffen neue Perspekti-ven, Congress ONLINE ´90, Kongressband IV, Verlag Online GmbH, 1990D41 DE 42 12 102 A1D42 US 4 796 293D43 Kamal, S.: Integration of host and ACD applications, Annual Review of Communications 45 (1991), S. 199-204D44 Tuchnitz, K.-H.: Advanced Telephony-Computing Applications and Ser-vices - The New Powerful Dimension of ISDN PBXs. In: XIII International Switching Symposium 1990, Vol. 6, S. 69-74D45 Veit, R.: IBM-Lösungen für die integrierte Vorgangsbearbeitung durch Telefon-Datenintegration, Congress ONLINE ´91, Kongressband IV, Ver-lag Online GmbH, Februar 1991D46 DE 36 43 614 A1D47 US 4 949 373D48 US 4 943 996D49 US 4 805 209D50 US 4 942 602D51 IBM CallPath /400 (G221-2932 -01), April 1991D52 EP 0 545 226 A2D53 DE 42 21 440 A1D54 Badach, A.: Moderne Strategien für die DV- und TK-Integration, ntz, Band 46 (1993), Heft 7, S. 518-525Die Klägerin beantragt,das deutsche Patent DE 43 30 031 in vollem Umfang für nichtig zu erklären.- 8 -Die Beklagte beantragt,die Klage mit der Maßgabe abzuweisen, dass Anspruch 1 fol-gende Fassung erhält (Hauptantrag):1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,bestehend aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13),die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA’n (4; 12; 14) angeordnet ist,aus einem Rechnersystem (6), aus einer Software-schicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungsele-ment (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefon-netz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die in-telligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entspre-- 9 -chender Information versehen, an die EDVA’n (4; 12; 14) übergibtund den Datensatz der EDVA’n (4; 12; 14) wieder emp-fängt,wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rech-nersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) pla-ziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbin-dungselement (8) mit einer internen Software vorgenom-men wird,wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungsele-ment (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kannund dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersys-tem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungs-element (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die ruf-nummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbarund interne Rufnummern permanent überwachbar sindund bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Tele-fonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA’n (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können, dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer - 10 -erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführ-bar sind und auswertbar zur Verfügung stehenund dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung sei-ner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station er-reichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.Beschränkungserklärung:Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzu-lässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden kön-nen:Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanla-gen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,bestehend aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13),die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA’n (4; 12; 14) angeordnet ist,aus einem Rechnersystem (6), aus einer Software-schicht (7) und aus einem SDLC- Verbindungselement (8) mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC- Verbindungselement (8) mit-tels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN,über die intelligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt- 11 -und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entspre-chender Information versehen, an die EDVA’n (4; 12; 14) übergibtund den Datensatz der EDVA’n (4; 12; 14) wieder emp-fängt,wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rech-nersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.hilfsweise mit der Maßgabe, das Anspruch 1 folgende Fassung erhält (Hilfsantrag 1):1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,bestehend aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13),die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcom-putern (4; 12; 14) angeordnet ist,aus einem Rechnersystem (6), aus einer Software-schicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro - 12 -ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungsele-ment (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefon-netz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die in-telligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entspre-chender Information versehen, an die Personalcompu-ter (4; 12; 14) übergibtund den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rech-nersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) pla-ziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbin-dungselement (8) mit einer internen Software vorgenom-men wird,wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungsele-ment (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kannund dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersys-tem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungs-element (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,- 13 -dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die ruf-nummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbarund interne Rufnummern permanent überwachbar sindund bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Tele-fonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt wer-den können,dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführ-bar sind und auswertbar zur Verfügung stehenund dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung sei-ner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station er-reichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.Beschränkungserklärung:Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzu-lässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden kön-nen:Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanla-gen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,bestehend aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13),- 14 -die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcom-putern (4; 12; 14) angeordnet ist,aus einem Rechnersystem (6), aus einer Software-schicht (7) und aus einem SDLC- Verbindungselement (8) mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mit-tels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN,über die intelligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entspre-chender Information versehen, an die Personalcompu-ter (4; 12; 14) übergibtund den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wie-der empfängt,wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rech-nersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.weiter hilfsweise mit der Maßgabe, das Anspruch 1 folgende Fas-sung erhält (Hilfsantrag 2):- 15 -1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Infor-mationssystem aufweist, undwobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebun-den sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind, bestehend aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13),die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcom-putern (4; 12; 14) angeordnet ist,aus einem Rechnersystem (6), aus einer Software-schicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungsele-ment (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefon-netz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die in-telligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entspre-- 16 -chender Information versehen, an die Personalcompu-ter (4; 12; 14) übergibtund den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rech-nersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) pla-ziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbin-dungselement (8) mit einer internen Software vorgenom-men wird,wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungsele-ment (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kannund dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersys-tem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungs-element (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die ruf-nummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbarund interne Rufnummern permanent überwachbar sindund bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Tele-fonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt wer-den können,- 17 -dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführ-bar sind und auswertbar zur Verfügung stehenund dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung sei-ner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station er-reichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.Beschränkungserklärung:Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzu-lässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden kön-nen:Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanla-gen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informations-system aufweist, undwobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benut-zung der Telefonanlagen einsetzbar sind,bestehend aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13),die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcom-putern (4; 12; 14) angeordnet ist,- 18 -aus einem Rechnersystem (6), aus einer Software-schicht (7) und aus einem SDLC- Verbindungselement (8) mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mit-tels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN,über die intelligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entspre-chender Information versehen, an die Personalcompu-ter (4; 12; 14) übergibtund den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wie-der empfängt,wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rech-nersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.weiter hilfsweise mit der Maßgabe, das Anspruch 1 folgende Fas-sung erhält (Hilfsantrag 3):1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Infor-mationssystem aufweist, undwobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebun-den sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,- 19 -bestehend aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13),die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcom-putern (4; 12; 14) angeordnet ist,aus einem Rechnersystem (6), aus einer Software-schicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungsele-ment (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefon-netz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die in-telligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entspre-chender Information versehen, an die Personalcompu-ter (4; 12; 14) übergibtund den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Daten-bank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehen-den Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Daten-satz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter - 20 -Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rech-nersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) pla-ziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbin-dungselement (8) mit einer internen Software vorgenom-men wird,wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungsele-ment (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kannund dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersys-tem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungs-element (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die ruf-nummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbarund interne Rufnummern permanent überwachbar sindund bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Tele-fonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt wer-den können,dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer - 21 -erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführ-bar sind und auswertbar zur Verfügung stehenund dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung sei-ner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station er-reichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.Beschränkungserklärung:Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzu-lässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden kön-nen:Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanla-gen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informations-system aufweist, undwobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benut-zung der Telefonanlagen einsetzbar sind,bestehend aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13),die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcom-putern (4; 12; 14) angeordnet ist,- 22 -aus einem Rechnersystem (6), aus einer Software-schicht (7) und aus einem SDLC- Verbindungselement (8) mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC- Verbindungselement (8) mit-tels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN,über die intelligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entspre-chender Information versehen, an die Personalcompu-ter (4; 12; 14) übergibtund den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wie-der empfängt,wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbezie-hung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der ent-sprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcompu-ter (4; 12; 14) sendbar sind,wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rech-nersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.weiter hilfsweise mit der Maßgabe, das Anspruch 1 folgende Fas-sung erhält (Hilfsantrag 4):- 23 -1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Infor-mationssystem aufweist, undwobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebun-den sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,bestehend aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13),die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcom-putern (4; 12; 14) angeordnet ist,aus einem Rechnersystem (6), aus einer Software-schicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungsele-ment (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefon-netz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die in-telligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entspre-- 24 -chender Information versehen, an die Personalcompu-ter (4; 12; 14) übergibt,wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein Signal über die Lei-tung (b) übergebbar ist, welches vom Integrations-element (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN (9) an den zu-gehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Daten-bank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehen-den Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Daten-satz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rech-nersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) pla-ziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbin-dungselement (8) mit einer internen Software vorgenom-men wird,wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungsele-ment (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kannund dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersys-tem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungs-- 25 -element (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die ruf-nummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbarund interne Rufnummern permanent überwachbar sindund bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Tele-fonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt wer-den können,dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführ-bar sind und auswertbar zur Verfügung stehenund dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung sei-ner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station er-reichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.Beschränkungserklärung:Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzu-lässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden kön-nen:Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanla-gen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,- 26 -welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informations-system aufweist, undwobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benut-zung der Telefonanlagen einsetzbar sind,bestehend aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13),die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcom-putern (4; 12; 14) angeordnet ist,aus einem Rechnersystem (6), aus einer Software-schicht (7) und aus einem SDLC- Verbindungselement (8) mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC- Verbindungselement (8) mit-tels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN,über die intelligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entspre-chender Information versehen, an die Personalcompu-ter (4; 12; 14) übergibt,wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem In-tegrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) über-gebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, - 27 -über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcompu-ter (4; 12; 14) übergebbar ist;und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wie-der empfängt,wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbezie-hung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der ent-sprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcompu-ter (4; 12; 14) sendbar sind,wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rech-nersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.weiter hilfsweise (Hilfsantrag 0) mit der Maßgabe, dass An-spruch 1 entsprechend dem Anspruch 1 nach Hauptantrag lautet:1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,bestehend aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13),die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), das- 28 -zwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA’n (4; 12; 14) angeordnet ist,aus einem Rechnersystem (6), aus einer Software-schicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungsele-ment (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefon-netz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die in-telligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entspre-chender Information versehen, an die EDVA’ (4; 12; 14) übergibtund den Datensatz der EDVA’n (4; 12; 14) wieder emp-fängt,wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rech-nersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) pla-ziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbin-dungselement(8) mit einer internen Software vorgenom-men wird,wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungsele-ment (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Server (10) sein kannund dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersys-tem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungs-element (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-- 29 -Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die ruf-nummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbarund interne Rufnummern permanent überwachbar sindund bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Tele-fonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA’n (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführ-bar sind und auswertbar zur Verfügung stehenund dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung sei-ner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station er-reichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.und folgende Ergänzung erfährt:Beschränkungserklärung:Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Er-weiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.weiter hilfsweise (Hilfsantrag 1a) mit der Maßgabe, dass An-spruch 1 entsprechend dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 lautet:- 30 -1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,bestehend aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13),die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcom-putern (4; 12; 14) angeordnet ist,aus einem Rechnersystem (6), aus einer Software-schicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungsele-ment (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefon-netz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die in-telligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entspre-chender Information versehen, an die Personalcompu-ter (4; 12; 14) übergibtund den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rech-- 31 -nersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) pla-ziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbin-dungselement (8) mit einer internen Software vorgenom-men wird,wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungsele-ment (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kannund dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersys-tem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungs-element (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die ruf-nummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbarund interne Rufnummern permanent überwachbar sindund bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Tele-fonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt wer-den können,dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführ-bar sind und auswertbar zur Verfügung stehenund dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung sei-ner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station er-- 32 -reichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.und folgende Ergänzung erfährt:Beschränkungserklärung:Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Er-weiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.weiter hilfsweise (Hilfsantrag 2a) mit der Maßgabe, dass An-spruch 1 entsprechend dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2 lautet:1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossensind,welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Infor-mationssystem aufweist, undwobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebun-den sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,bestehend aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13),die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcom-putern (4; 12; 14) angeordnet ist,- 33 -aus einem Rechnersystem (6), aus einer Software-schicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungsele-ment (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefon-netz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die in-telligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entspre-chender Information versehen, an die Personalcompu-ter (4; 12; 14) übergibtund den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rech-nersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) pla-ziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbin-dungselement (8) mit einer internen Software vorgenom-men wird,wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungsele-ment (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kannund dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersys-tem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungs-element (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,- 34 -dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die ruf-nummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbarund interne Rufnummern permanent überwachbar sindund bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Tele-fonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt wer-den können,dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführ-bar sind und auswertbar zur Verfügung stehenund dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung sei-ner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station er-reichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.und folgende Ergänzung erfährt:Beschränkungserklärung:Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Er-weiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.weiter hilfsweise (Hilfsantrag 3a) mit der Maßgabe, dass An-spruch 1 entsprechend dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 3 lautet:- 35 -1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Infor-mationssystem aufweist, undwobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebun-den sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,bestehend aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13),die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcom-putern (4; 12; 14) angeordnet ist,aus einem Rechnersystem (6), aus einer Software-schicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungsele-ment (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefon-netz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die in-telligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entspre-- 36 -chender Information versehen, an die Personalcompu-ter (4; 12; 14) übergibtund den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Daten-bank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehen-den Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Daten-satz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers 10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Perso-nalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rech-nersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) pla-ziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbin-dungselement (8) mit einer internen Software vorgenom-men wird,wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungsele-ment (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kannund dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersys-tem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungs-element (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die ruf-nummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbarund interne Rufnummern permanent überwachbar sindund bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,- 37 -dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Tele-fonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt wer-den können,dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführ-bar sind und auswertbar zur Verfügung stehenund dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung sei-ner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station er-reichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.und folgende Ergänzung erfährt:Beschränkungserklärung:Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Er-weiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.weiter hilfsweise (Hilfsantrag 4a) mit der Maßgabe, dass An-spruch 1 entsprechend dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag 4 lautet:1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Infor-mationssystem aufweist, und- 38 -wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebun-den sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,bestehend aus- den Telefonapparaten (2; 11; 13),die über eine Leitung (a) und eine intelligente TKA (3) mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,- dem LAN (9)- dem LAN-Server (10) und- einem Integrationselement (5), daszwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcom-putern (4; 12; 14) angeordnet ist,aus einem Rechnersystem (6), aus einer Software-schicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software bestehtund einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungsele-ment (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefon-netz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die in-telligente TKA (3) Signale empfängtund Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibtund zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entspre-chender Information versehen, an die Personalcompu-ter (4; 12; 14) übergibt,wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein Signal über die Lei-tung (b) übergebbar ist, welches vom Integrations-- 39 -element (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN (9) an den zu-gehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Daten-bank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehen-den Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Daten-satz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rech-nersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) pla-ziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbin-dungselement (8) mit einer internen Software vorgenom-men wird,wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungsele-ment (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kannund dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersys-tem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungs-element (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die ruf-nummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) erreichbar- 40 -und interne Rufnummern permanent überwachbar sindund bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Tele-fonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt wer-den können,dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationselement (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführ-bar sind und auswertbar zur Verfügung stehenund dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung sei-ner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station er-reichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.und folgende Ergänzung erfährt:Beschränkungserklärung:Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Er-weiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.Sie tritt dem Vorbringen der Klägerin insgesamt entgegen und ist der Auffassung, das Streitpatent sei zumindest in den verteidigten Fassungen patentfähig, nicht unzulässig erweitert und die Priorität sei zu Recht in Anspruch genommen.Ergänzend wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.- 41 -EntscheidungsgründeI.Die zulässige Klage ist begründet. Der Gegenstand des Anspruchs 1 des Streit-patents geht sowohl in der Fassung des Hauptantrags als auch in den hilfsweise verteidigten Fassungen und auch bereits in der erteilten Fassung über den Inhalt der Anmeldung in der Fassung hinaus, in der sie ursprünglich beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht worden ist (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4PatG). Die von der Beklagten zu den jeweiligen Fassungen des Patentan-spruchs 1 nach Haupt- und Hilfsanträgen vorgegebenen Beschränkungserklärun-gen (Disclaimer) können dabei den Nichtigkeitsgrund der unzulässigen Erweite-rung des Patentgegenstands gegenüber der ursprünglichen Anmeldung nicht be-seitigen, weil durch die unzulässige Erweiterung an die Stelle der angemeldeten Erfindung eine im patentrechtlichen Sinne „andere“ (Aliud) gesetzt wurde. Die er-teilte Fassung des Streitpatents war ohne Sachprüfung für nichtig zu erklären, nachdem die Beklagte das Streitpatent ausschließlich in einer gemäß Hauptantrag und Hilfsanträgen unzulässig geänderten Fassung verteidigt. Im Übrigen jedoch ist das Streitpatent sowohl in der nach Hauptantrag wie auch in der nach den Hilfs-anträgen verteidigten Fassung wegen mangelnder Patentfähigkeit für nichtig zu erklären (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1 PatG). Die abhängigen Unteransprüche 2 bis 5, die unmittelbar oder mittelbar auf Anspruch 1 rückbezogen sind, teilen je-weils dessen Schicksal (Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., § 22 Rdnr. 23).II.1. Das Streitpatent betrifft eine Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Fernsprechnetz angeschlossen sind. Nach dem in der Streitpatentschrift vorgegebenen Stand der Technik zeichnen sich die bekannten Sprach- und Datenkommunikationssysteme überwiegend durch manuelle Tätigkeiten und Sprachkommunikation aus (Streitpatentschrift, Sp. 1, Z. 16-23). Gewöhnlich sei es so, dass der Anrufer den Gesprächspartner - 42 -selbst ermittle und die beiden Teilnehmer sodann Daten und Information zur ge-genseitigen Identifikation austauschten und sodann der Angerufene die vom An-rufer gewünschten Daten über sein Computersystem ermittle oder Speicherungen vornehme (Sp. 1 Z. 23-34). Bei der Anforderung weiterer Informationen, die nicht im System des Angerufenen vorliegen, sei ein weiterer Kommunikationspartner einzubeziehen (Sp. 1 Z. 34-39). Lösungen zur Integration von EDV-Systemen bei der Benutzung von Telefonanlagen, die an ein öffentliches Netz angeschlossen sind, seien zwar grundsätzlich bekannt, etwa in der US-Patentschrift 4 866 758; diese Lösung ermögliche infolge der Anbindung über das PC-orientierte LAN aber keine reine Kommunikationssteuerung auf der Basis eines Anrufes und der Anru-feridentifizierung, weil die CLI nicht zu einer über die Anlagensteuerung hinausge-henden Kommunikationssteuerung genutzt werde. Insbesondere bestehe hierbei keine Möglichkeit, etwa eine ACD-Applikation zu erstellen, deren Anrufziel auf Ba-sis der CLI automatisch generiert werde und die Informationen der Telekommuni-kationsanlage könnten nicht auf die EDV-Anlage übertragen werden (Sp. 1 Z. 40 -Sp. 2 Z. 11). Aber auch die nach der Offenlegungsschrift DE 41 01 885 A1 be-kannte Telekommunikationsanlage, deren integraler Baustein eine Computeran-lage bildet und die auch eine entsprechende Schnittstelle aufweist, habe den Nachteil, dass ihre Funktionen nicht von jedem im Netz befindlichen Computer genutzt, insbesondere nicht jede Art von Kommunikation erzeugt werden könne (Sp. 2, Z. 13-29). Zudem sei ein datengesteuerter Verbindungsaufbau mit Ver-mittlungsfunktionen nicht möglich (Sp. 2, Z. 34-48).2. Vor diesem Hintergrund bezeichnet es die Streitpatentschrift als Aufgabe der patentgemäßen Erfindung, eine Anlage bereitzustellen, in der eine Telekommuni-kationsanlage derart an eine EDV-Anlage angebunden wird, dass alle Funktionen des EDV-Systems während der Nutzung der Telefonanlage eingesetzt werden können (Sp. 2, Z. 63-67).3. Als Fachmann ist ein Diplomingenieur der Fachrichtung Nachrichtentechnik anzusehen, der über mehrjährige praktische Erfahrung verfügt in der Entwicklung und im Betreiben integraler Systeme, bestehend aus EDV- und Telekommunikati-- 43 -onsanlagen und den die Systemkomponenten verbindenden Netzwerken, und dervertraut ist mit den dabei zur Anwendung gelangenden Hard- und Software-Kom-ponenten.III.4. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 geht sowohl in der Fassung des Hauptantrags als auch in den hilfsweise verteidigten Fassungen über den Inhalt der Patentanmeldung in der Fassung hinaus, in der sie ursprünglich beim Deut-schen Patent- und Markenamt eingereicht worden ist (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Nachdem durch die unzulässige Erweiterung an die Stelle der ange-meldeten Erfindung eine im patentrechtlichen Sinne „andere“ (Aliud) gesetzt wurde, kann die unzulässige Erweiterung durch die von der Beklagten zu den je-weiligen Fassungen des Patentanspruchs 1 nach Haupt- und Hilfsanträgen vorge-gebenen Beschränkungserklärungen (Disclaimer) nicht beseitigt werden(BlPMZ 2006, 212 - Sektionaltorblatt; Mitt. 2008, 271 - Fentanylpflaster; jeweils m. w. N.). Über die genannten Haupt- und Hilfsanträge hinaus sieht der Senat auch keine weiteren Möglichkeiten zu einer rückwirkenden Gestaltung des Streit-patents. Der Bundesgerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass das Pa-tentnichtigkeitsverfahren der Nichtigkeitserklärung eines Patents diene, soweit bei ihm ein gesetzlich vorgesehener und vom Nichtigkeitskläger geltend gemachter Nichtigkeitsgrund vorliege, und in diesem Umfang dem Patentinhaber die in der Sache veranlassten Verteidigungsmöglichkeiten eröffne, aber nicht darüber hinaus der Gestaltung des Patents diene. Diese Funktion sei einzig dem Patentertei-lungsverfahren zugewiesen (BGH GRUR 2005, 145 - elektronisches Modul, unter Hinweis auf BGHZ 103, 262, 266 - Düngerstreuer).Zum Hauptantrag:5. Der Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag beschreibt demgemäß eine Anord-nung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen mit folgenden Merkmalen (mit hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):- 44 -1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,2 bestehend aus2.1 - den Telefonapparaten (2; 11; 13),2.1.1 die über eine Leitung (a)2.1.2 und eine intelligente TKA (3)2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,2.2 - dem LAN (9)2.3 - dem LAN-Server (10) und2.4 - einem Integrationselement (5),2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA’n (4; 12; 14) angeordnet ist,2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht2.4.3 und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mit-tels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale emp-fängt2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Leitung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information verse-hen, an die EDVA’n (4; 12; 14) übergibt2.4.6 und den Datensatz der EDVA’n (4; 12; 14) wieder empfängt,2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenom-men wird,- 45 -2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Ruf-nummern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern-und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationsele-ment (5) erreichbar2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA’n (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationsele-ment (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Ser-ver (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfü-gung stehen2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, in-dem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Iden-tifikation anmeldet.5a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag schließt sich die folgende Beschränkungserklärung an, der darin angesprochenen Anspruchsfassung sind dem Patentanspruch 1 nach Hauptantrag entsprechende Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9 hinzugefügt:- 46 -Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzu-lässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden kön-nen:1 Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,2 bestehend aus2.1 - den Telefonapparaten (2; 11; 13),2.1.1 die über eine Leitung (a)2.1.2 und eine intelligente TKA (3)2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,2.2 - dem LAN (9)2.3 - dem LAN-Server (10) und2.4 - einem Integrationselement (5),2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA’n (4; 12; 14) angeordnet ist,2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software be-steht2.4.3 und einmal über das SDLC- Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Lei-tung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Lei-tung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die EDVA’n (4; 12; 14) übergibt2.4.6 und den Datensatz der EDVA’n (4; 12; 14) wieder empfängt,2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.- 47 -5b) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag geht in unzulässi-ger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG).Eine Änderung der in der Anmeldung enthaltenen Angaben darf nicht zu einer Er-weiterung des Gegenstands der Anmeldung führen, und sie darf nicht dazu füh-ren, dass an die Stelle der angemeldeten Erfindung eine andere gesetzt wird. Der Patentanspruch darf mithin nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, von dem der Durchschnittsfachmann auf Grund der ursprünglichen Offenbarung nicht er-kennen kann, dass er von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein soll (st. Rspr., z. B. BGH GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm; Mitt. 1996, 204, 206 - Spielfahrbahn; BPatGE 49, 84-103 - Sektionaltorblatt, m. w. N.).Der Patentgegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag unterscheidet sich sachlich vom ursprünglich offenbarten Anmeldungsgegenstand – vgl. die An-sprüche 1 bis 3, insbesondere Anspruch 1, die Bezeichnung, Beschreibung und die Zeichnung der Patentanmeldung gemäß der DE 43 30 031 A1 (Anlagen NK2und NK3 zum Klageschriftsatz) -zumindest und insbesondere in den folgenden Merkmalen:- CLI, statt „Identifizierung des Anrufers“, Merkmale 2.1.3, 2.4.3, 2.4.4, 2.4.7.2,- EDVA, statt „Personalcomputer“, Merkmale 2.4.1, 2.4.5, 2.4.6, 2.4.7.7,- öffentliches Telefonnetz, statt „öffentliches Telefonnetz ISDN“, Merkmale 2.1.3, 2.4.3, 2.4.4, 2.4.7.6,- SDLC- oder ISDN- bzw. Euro-ISDN-Verbindungselement, statt „SDLC-Verbin-dungselement“, Merkmale 2.4.2, 2.4.3,- Plazierung des Rechnersystems (des Integrationselements) an oder in der intelligenten TKA, Merkmal 2.4.7,- die Softwareschicht und das Verbindungselement mit der internen Software (des Integrationselements) kann integrierter Bestandteil des LAN-Servers sein, Merkmal 2.4.7.1,- 48 -- Bereitstellung der Rufnummern an die Netzwerkanwendung, statt an die Personalcomputer, Merkmal 2.4.7.2,- Erreichbarkeit aller Einrichtungen der intelligenten TKA, die rufnummern- und leitungsorientiert definiert sind, durch das Integrationselement, Merkmal 2.4.7.3,- permanente Überwachbarkeit interner Rufnummern, Merkmal 2.4.7.4,- Meldung von Zustandswechseln durch das Integrationselement, Merkmal 2.4.7.5,- Routen einer bestimmten Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an eine oder mehrere Teilnehmer, so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA’n die Daten angezeigt werden können, Merkmale 2.4.7.6, 2.4.7.7,- dass mittels Integrationselement alle über das Integrationselement integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Server (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen, Merkmal 2.4.7.8,- dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifikation jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN unter seiner Identifikation anmeldet, Merkmal 2.4.7.9.Die vorstehend aufgeführten Merkmale des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag sind den ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen und auch den Priori-tätsunterlagen (Gebrauchsmuster DE 93 03 214 U1, Anlage NK5 zum Klage-schriftsatz) nicht als zur Erfindung gehörend entnehmbar und führen deshalb zu einer unzulässigen Erweiterung des Inhalts der Anmeldung.Darüber hinaus machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentan-spruchs 1 nach Hauptantrag beanspruchten Eigenschaften des Integrationsele-ments und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbin-dungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsge-genstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrations-element nunmehr als Router in eine Server/Client-Struktur des LAN-Servers und - 49 -der Stationen im LAN eingebunden ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9), wobei des Weiteren auch Bestandteile des Integrationselements, wie Softwareschicht und Verbindungselement mit der dazugehörigen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers sein können und in entsprechender Wirkverbindung mit den EDV-Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2). Das aus den Anmeldungsunterla-gen entnehmbare Integrationselement versteht der Fachmann dagegen als eine Schaltungsanordnung, die Signale einer Telekommunikationsanlage in Daten wandelt und diese über Leitungen und ein LAN an Personalcomputer weiterleitet und umgekehrt Daten der Personalcomputer wieder in Signale wandelt und diese an die Telekommunikationsanlage weiterleitet. Für über die vorgenannten Schnitt-stellen-Funktionalitäten zwischen Telefonnetz und EDV-Systemen hinausgehende Funktionalitäten hinsichtlich einer aktiven Einbindung, bspw. als ein Router, in eine Server/Client-Struktur gemäß den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.2 zeigen die Anmel-dungsunterlagen dem Fachmann jedoch keine Hinweise auf.Damit stellt der Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.5c) Die Beklagte ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hauptantrag gemäß Ab-schnitt 5a). Durch diesen Disclaimer soll erreicht werden, dass Rechte aus den ur-sprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag, entsprechend den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des erteilten Patent-anspruchs 1, nicht hergeleitet werden können.Es kann dahingestellt bleiben, ob die Fassung des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag zulässig wäre, wenn die im erteilten Patentanspruch 1 nicht ur-sprungsoffenbarten Merkmale, vgl. oben Abschnitt 5b), eine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese Merkmale mittels des Disclaimers genau diese Erweiterung wieder rückgängig machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer - 50 -Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungs- und der Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt wäre.Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hauptan-trag sind jedoch - wie oben unter Abschnitt 5b) dargelegt - keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und des-sen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.Die solcherart unzulässige Änderung des Erfindungsgegenstandes gemäß Pa-tentanspruch 1 nach Hauptantrag, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentan-spruch 1, kann daraus gerade nicht ohne Schutzbereichserweiterung wieder ent-fernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer, weil der ausnehmende Verzicht auf die genannten Merkmale nicht eine einschränkende Beseitigung einer reinen Erweiterung bzw. ein Rechtsverzicht in diesem Sinne ist, sondern eine Schutzbe-reichserweiterung durch den Entfall bzw. den Verzicht auf eine Festlegung des erteilten Patentgegenstandes und dessen Schutzbereich für die Merkmale betref-fend das Integrationselement und dessen Bestandteile.Der Patentanspruch 1 des Hauptantrags ist somit trotz der Beschränkungserklä-rung - des Disclaimers - nicht zulässig.Zum Hilfsantrag 1:6. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 ersetzt in den Merkmalen 2.4.1, 2.4.5, 2.4.6 und 2.4.7.7 des Patentanspruch 1 nach Hauptantrag (vgl. Abschnitt 5) den Begriff EDVA’n durch Personalcomputer, er lautet somit (Änderungen ge-genüber Patentanspruch 1 nach Hauptantrag hervorgehoben, mit unverändert hinzugefügten Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9):- 51 -1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,2 bestehend aus2.1 - den Telefonapparaten (2; 11; 13),2.1.1 die über eine Leitung (a)2.1.2 und eine intelligente TKA (3)2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,2.2 - dem LAN (9)2.3 - dem LAN-Server (10) und2.4 - einem Integrationselement (5),2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcompu-tern (4; 12; 14) angeordnet ist,2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht2.4.3 und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Lei-tung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Lei-tung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder emp-fängt,2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Ver-bindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,- 52 -2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnum-mern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) er-reichbar2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcompu-ter (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationsele-ment (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Ser-ver (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifika-tion jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.6a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 schließt sich die folgende Be-schränkungserklärung an, der darin angesprochenen Anspruchsfassung sind dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 entsprechende Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9 hinzugefügt:- 53 -Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzu-lässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden kön-nen:1 Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,2 bestehend aus2.1 - den Telefonapparaten (2; 11; 13),2.1.1 die über eine Leitung (a)2.1.2 und eine intelligente TKA (3)2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,2.2 - dem LAN (9)2.3 - dem LAN-Server (10) und2.4 - einem Integrationselement (5),2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software be-steht2.4.3 und einmal über das SDLC- Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Lei-tung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Lei-tung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.- 54 -6b) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 geht ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Die zum Patentanspruch 1 nach Hauptantrag un-ter Abschnitt 5b) dargelegten Sachverhalte gelten ebenso für den Patentan-spruch 1 nach Hilfsantrag 1, außer dass das Merkmal Personalcomputer gemäß den Merkmalen 2.4.1, 2.4.5, 2.4.6 und 2.4.7.7 den ursprünglich eingereichten An-meldungsunterlagen nunmehr als zur Erfindung gehörend entnehmbar ist.Nach wie vor machen jedoch, wie bereits zum Hauptantrag unter Abschnitt 5b)ausgeführt, die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und de-ren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem we-sensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrationselement als Router in eine Server/Client-Struktur des LAN-Server und der Stationen im LAN eingebun-den ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9) und Bestandteile des Integrationselements, wie Softwareschicht und Verbindungselement mit der dazugehörigen Software in-tegrierter Bestandteil des LAN-Server sein können und in entsprechender Wirk-verbindung mit den EDV-Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2).Damit stellt auch der Patentgegenstand gemäß Hilfsantrag 1 gegenüber dem An-meldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.6c) Die Beklagte hat an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 eine an diesen angepasste Beschränkungserklärung gemäß Abschnitt 6a) angefügt. Durch die-sen Disclaimer soll wiederum erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 nicht her-geleitet werden können.- 55 -Auch bzgl. des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 kann dahingestellt bleiben, ob dessen Fassung zulässig wäre, wenn die im Patentanspruch 1 nach Hilfsan-trag 1, resp. im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale, vgl. oben Abschnitt 6b) in Verbindung mit 5b), eine reine Erweiterung des Anmel-dungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese Merkmalemittels des Disclaimers genau diese Erweiterung wieder rückgängig machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer Schutzbe-reichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungs- und der Patentoffen-barung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt wäre.Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsan-trag 1, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, sind jedoch - wie oben unter Abschnitt 6b) in Verbindung mit Abschnitt 5b) dargelegt - keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderweitige Festle-gung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrations-elements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 1 ist somit ebenfalls trotz der Beschrän-kungserklärung (des Disclaimers) nicht zulässig.Zum Hilfsantrag 2:7. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 entspricht dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1, im Anschluss an dessen Merkmal 1 sind weitere Merkmale hinzugefügt, Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 lautet damit (Änderungen ge-genüber Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 hervorgehoben, zusätzliche Gliede-rungszeichen 1.1 und 1.2 hinzugefügt):- 56 -1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informations-system aufweist, und1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benut-zung der Telefonanlagen einsetzbar sind,2 bestehend aus2.1 - den Telefonapparaten (2; 11; 13),2.1.1 die über eine Leitung (a)2.1.2 und eine intelligente TKA (3)2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,2.2 - dem LAN (9)2.3 - dem LAN-Server (10) und2.4 - einem Integrationselement (5),2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht2.4.3 und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Lei-tung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Lei-tung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,- 57 -2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Ver-bindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnum-mern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) er-reichbar2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationsele-ment (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Ser-ver (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifika-tion jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.7a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 schließt sich die folgende Be-schränkungserklärung an, der darin angesprochenen Anspruchsfassung sind dem - 58 -Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 entsprechende Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9 hinzugefügt:Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzu-lässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden kön-nen:1 Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Daten-eingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem auf-weist, und1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,2 bestehend aus2.1 - den Telefonapparaten (2; 11; 13),2.1.1 die über eine Leitung (a)2.1.2 und eine intelligente TKA (3)2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,2.2 - dem LAN (9)2.3 - dem LAN-Server (10) und2.4 - einem Integrationselement (5),2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software be-steht2.4.3 und einmal über das SDLC- Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt- 59 -2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Lei-tung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Lei-tung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.7b) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 geht ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Die zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 unter Abschnitt 6b) in Verbindung mit Abschnitt 5b) dargelegten Sachverhalte gelten ebenso für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2, auch wenn die dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 hinzugefügten Merkmale 1.1 und 1.2 den ur-sprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen als zur Erfindung gehörend ent-nehmbar sein mögen.Nach wie vor machen auch, wie bereits zum Hauptantrag unter Abschnitt 5b) und zum Hilfsantrag 1 unter Abschnitt 6b) ausgeführt, die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 unverändert beanspruchten Ei-genschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegen-über dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrationselement als Router in eine Server/Client-Struktur des LAN-Server und der Stationen im LAN eingebunden ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9) und Bestandteile des Integrationselements, wie Softwareschicht und Verbin-dungselement mit der dazugehörigen Software integrierter Bestandteil des LAN-Server sein können und in entsprechender Wirkverbindung mit den EDV-Syste-men stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2).- 60 -Damit stellt auch der Patentgegenstand gemäß Hilfsantrag 2 gegenüber dem An-meldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.7c) Die Beklagte hat an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 eine an diesen angepasste Beschränkungserklärung gemäß Abschnitt 7a) angefügt. Durch die-sen Disclaimer soll wiederum erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 nicht her-geleitet werden können.Auch bzgl. des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 kann dahingestellt bleiben, ob dessen Fassung zulässig wäre, wenn die im Patentanspruch 1 nach Hilfsan-trag 2, resp. im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale, vgl. oben Abschnitt 7b) in Verbindung mit 5b) und 6b), eine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese Merkmale mittels des Disclaimers genau diese Erweiterung wieder rückgängig machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungs- und der Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt wäre.Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsan-trag 2, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, sind jedoch - wie oben unter Abschnitt 7b) in Verbindung mit den Abschnitten 5b) und 6b) dargelegt - keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderwei-tige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ur-sprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 2 ist somit ebenfalls trotz der Beschrän-kungserklärung (des Disclaimers) nicht zulässig.- 61 -Zum Hilfsantrag 3:8. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3 entspricht dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2, im Anschluss an dessen Merkmal 2.4.6 sind weitere Merkmale hinzugefügt, Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 lautet damit (Änderungen ge-genüber Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 hervorgehoben, zusätzliche Gliede-rungszeichen 2.4.6.1 und 2.4.6.2 hinzugefügt):1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Daten-eingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem auf-weist, und1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,2 bestehend aus2.1 - den Telefonapparaten (2; 11; 13),2.1.1 die über eine Leitung (a)2.1.2 und eine intelligente TKA (3)2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,2.2 - dem LAN (9)2.3 - dem LAN-Server (10) und2.4 - einem Integrationselement (5),2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht- 62 -2.4.3 und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Lei-tung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Lei-tung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informatio-nen übergebbar sind,2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitun-gen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Ver-bindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnum-mern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) er-reichbar2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind- 63 -2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationsele-ment (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Ser-ver (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifika-tion jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.8a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3 schließt sich die folgende Be-schränkungserklärung an, der darin angesprochenen Anspruchsfassung sind dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 entsprechende Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9 hinzugefügt:Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzu-lässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden kön-nen:1 Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Daten-eingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem auf-weist, und1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,2 bestehend aus- 64 -2.1 - den Telefonapparaten (2; 11; 13),2.1.1 die über eine Leitung (a)2.1.2 und eine intelligente TKA (3)2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,2.2 - dem LAN (9)2.3 - dem LAN-Server (10) und2.4 - einem Integrationselement (5),2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software be-steht2.4.3 und einmal über das SDLC-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Lei-tung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Lei-tung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewan-delte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.- 65 -8b)Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 geht ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Die zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2unter Abschnitt 7b) in Verbindung mit den Abschnitten 5b) und 6b) dargelegten Sachverhalte gelten ebenso für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3, auch wenn die dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 hinzugefügten Merkmale 2.4.6.1 und 2.4.6.2 den ursprünglich eingereichten Anmeldungsunterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmbar sein mögen.Nach wie vor machen, wie bereits zum Hauptantrag unter Abschnitt 5b) und zuden Hilfsanträgen 1 und 2 unter den Abschnitt 6b) und 7b) ausgeführt, die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 unverän-dert beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Be-standteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmä-ßig anderen Gegenstand, indem das Integrationselement als Router in eine Ser-ver/Client-Struktur des LAN-Server und der Stationen im LAN eingebunden ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9) und Bestandteile des Integrationselements, wie Softwareschicht und Verbindungselement mit der dazugehörigen Software integ-rierter Bestandteil des LAN-Server sein können und in entsprechender Wirkver-bindung mit den EDV-Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2).Damit stellt auch der Patentgegenstand gemäß Hilfsantrag 3 gegenüber dem An-meldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.8c)Die Beklagte hat an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 eine an diesen angepasste Beschränkungserklärung gemäß Abschnitt 8a) angefügt. Durch die-sen Disclaimer soll wiederum erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 nicht her-geleitet werden können.- 66 -Auch bzgl. des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3 kann dahingestellt bleiben, ob dessen Fassung zulässig wäre, wenn die im Patentanspruch 1 nach Hilfsan-trag 3 resp. im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale, vgl. oben Abschnitt 8b) in Verbindung mit 5b), 6b) und 7b), eine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese Merkmale mittels des Disclaimers genau diese Erweiterung wieder rückgängig machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungs- und der Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt wäre.Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsan-trag 3, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, sind jedoch - wie oben unter Abschnitt 8b) in Verbindung mit den Abschnitten 5b), 6b) und 7b) dar-gelegt - keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine an-derweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 3 ist somit ebenfalls trotz der Beschrän-kungserklärung (des Disclaimers) nicht zulässig.Zum Hilfsantrag 4:9. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4 entspricht dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3, im Anschluss an dessen Merkmal 2.4.5 sind weitere Merkmale hinzugefügt, Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 lautet damit (Änderungen ge-genüber Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 hervorgehoben, zusätzliches Glie-derungszeichen 2.4.5.1 hinzugefügt):1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,- 67 -1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Daten-eingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem auf-weist, und1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,2 bestehend aus2.1 - den Telefonapparaten (2; 11; 13),2.1.1 die über eine Leitung (a)2.1.2 und eine intelligente TKA (3)2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,2.2 - dem LAN (9)2.3 - dem LAN-Server (10) und2.4 - einem Integrationselement (5),2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht2.4.3 und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Lei-tung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Lei-tung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt2.4.5.1 wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) so-fort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationsele-ment (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechen-- 68 -den Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewan-delte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Ver-bindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnum-mern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) er-reichbar2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcomputer (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,- 69 -2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationsele-ment (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Ser-ver (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifika-tion jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.9a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4 schließt sich die folgende Be-schränkungserklärung an, der darin angesprochenen Anspruchsfassung sind dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 entsprechende Gliederungszeichen 1 bis 2.4.7.9 hinzugefügt:Soweit Anspruch 1 über folgende Fassung hinausgeht, stellt er eine unzu-lässige Erweiterung dar, aus welcher Rechte nicht hergeleitet werden kön-nen:1 Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Daten-eingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem auf-weist, und1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen einsetzbar sind,2 bestehend aus2.1 - den Telefonapparaten (2; 11; 13),2.1.1 die über eine Leitung (a)2.1.2 und eine intelligente TKA (3)2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz ISDN direkt verbunden sind,2.2 - dem LAN (9)2.3 - dem LAN-Server (10) und- 70 -2.4 - einem Integrationselement (5),2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcomputern (4; 12; 14) angeordnet ist,2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC-Verbindungselement (8) mit einer internen Software be-steht2.4.3 und einmal über das SDLC- Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz gibt2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Lei-tung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Lei-tung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt2.4.5.1 wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) sofort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationselement (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrations-element (5) in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen ver-sehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder empfängt,2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind,2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewan-delte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitungen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), durch eine Softwareschicht (7) und durch das Verbindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird.- 71 -9b) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4 geht ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG). Die zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3unter Abschnitt 8b) in Verbindung mit den Abschnitten 5b), 6b) und 7b) dargeleg-ten Sachverhalte gelten ebenso für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4, auch wenn die dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 hinzugefügten Merkmale unter dem Gliederungszeichen 2.4.5.1 den ursprünglich eingereichten Anmel-dungsunterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmbar sein mögen.Nach wie vor machen, wie bereits zum Hauptantrag unter Abschnitt 5b) und zuden Hilfsanträgen 1, 2 und 3 unter den Abschnitt 6b), 7b) und 8b) ausgeführt, die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4unverändert beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und de-ren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem we-sensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrationselement als Router in eine Server/Client-Struktur des LAN-Server und der Stationen im LAN eingebun-den ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9) und Bestandteile des Integrationselements, wie Softwareschicht und Verbindungselement mit der dazugehörigen Software in-tegrierter Bestandteil des LAN-Server sein können und in entsprechender Wirk-verbindung mit den EDV-Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2).Damit stellt auch der Patentgegenstand gemäß Hilfsantrag 4 gegenüber dem An-meldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.9c) Die Beklagte hat an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 eine an diesen angepasste Beschränkungserklärung gemäß Abschnitt 9a) angefügt. Durch die-sen Disclaimer soll wiederum erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4 nicht her-geleitet werden können.- 72 -Auch bzgl. des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4 kann dahingestellt bleiben, ob dessen Fassung zulässig wäre, wenn die im Patentanspruch 1 nach Hilfsan-trag 4 resp. im erteilten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale, vgl. oben Abschnitt 9b) in Verbindung mit 5b), 6b), 7b) und 8b), eine reine Erwei-terung des Anmeldungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese Merkmale mittels des Disclaimers genau diese Erweiterung wieder rückgän-gig machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungs- und der Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt wäre.Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsan-trag 4, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, sind jedoch - wie oben unter Abschnitt 9b) in Verbindung mit den Abschnitten 5b), 6b), 7b) und 8b)dargelegt - keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Be-reich des Integrationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anord-nung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 4 ist somit ebenfalls trotz der Beschrän-kungserklärung (des Disclaimers) nicht zulässig.Zum Hilfsantrag 0:10. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 0 lautet identisch zu Patentan-spruch 1 nach Hauptantrag (vgl. Abschnitt 5, mit hinzugefügten Gliederungszei-chen 1 bis 2.4.7.9):1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,2 bestehend aus2.1 - den Telefonapparaten (2; 11; 13),- 73 -2.1.1 die über eine Leitung (a)2.1.2 und eine intelligente TKA (3)2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,2.2 - dem LAN (9)2.3 - dem LAN-Server (10) und2.4 - einem Integrationselement (5),2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den EDVA’n (4; 12; 14) angeordnet ist,2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht2.4.3 und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mit-tels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Leitung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Lei-tung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die EDVA’n (4; 12; 14) übergibt2.4.6 und den Datensatz der EDVA’n (4; 12; 14) wieder empfängt,2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Ver-bindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Server (10) sein kann2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen - 74 -Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnum-mern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) er-reichbar2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der EDVA’n (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationsele-ment (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Ser-ver (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner dentifika-tion jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.10a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 0 schließt sich die folgende Be-schränkungserklärung an:Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Er-weiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.10b) Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0 ist wortgleich zum Patentan-spruch 1 nach Hauptantrag. Die oben zum Patentanspruch 1 nach Hauptantrag unter den Abschnitten 5 und insbesondere 5b) dargelegten Ausführungen gelten unverändert auch für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 0 geht somit ebenfalls in unzulässiger - 75 -Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG).Insbesondere machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentan-spruchs 1 nach Hilfsantrag 0 beanspruchten Eigenschaften des Integrationsele-ments und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbin-dungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsge-genstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand, indem das Integrations-element nunmehr als Router in eine Server/Client-Struktur des LAN-Servers und der Stationen im LAN eingebunden ist (Merkmale 2.4.7.6 bis 2.4.7.9), wobei des weiteren auch Bestandteile des Integrationselements, wie Softwareschicht und Verbindungselement mit der dazugehörigen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers sein können und in entsprechender Wirkverbindung mit den EDV-Systemen stehen (Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.2). Das aus den Anmeldungsunterla-gen entnehmbare Integrationselement versteht der Fachmann dagegen als eine Schaltungsanordnung, die Signale einer Telekommunikationsanlage in Daten wandelt und diese über Leitungen und ein LAN an Personalcomputer weiterleitet und umgekehrt Daten der Personalcomputer wieder in Signale wandelt und diese an die Telekommunikationsanlage weiterleitet.Der Gegenstand des Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0 stellt somit gegenüber dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.10c)Die Beklagte ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer Beschränkungs-erklärung an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0 gemäß Abschnitt 10a). Durch diesen Disclaimer soll erreicht werden, dass Rechte aus den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 0, entspre-chend den ursprünglich nicht offenbarten Merkmalen des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag, resp. des erteilten Patentanspruchs 1, nicht hergeleitet werden kön-nen. Die Beschränkungserklärung wirkt auf die kursiv gedruckten Merkmale des - 76 -Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 0 und somit insbesondere auf die Merkmale 2.4.7 (teilweise) und 2.4.7.1 bis 2.4.7.9.Insbesondere die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsan-trag 0, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, sind jedoch - wie oben unter Abschnitt 10b) in Verbindung mit Abschnitt 5b) dargelegt - keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes, sondern eine anderweitige Festle-gung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integrations-elements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ursprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.Auch bzgl. des Hilfsantrags 0 kann es wiederum dahingestellt bleiben, ob die Fas-sung des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 0 zulässig wäre, wenn die im erteil-ten Patentanspruch 1 nicht ursprungsoffenbarten Merkmale, vgl. oben Ab-schnitt 10b), in Verbindung mit Abschnitt 5b), eine reine Erweiterung des Anmel-dungsgegenstandes wären und der ausnehmende Verzicht auf diese Merkmalemittels des Disclaimers gemäß 10a) genau diese Erweiterung wieder rückgängig machen würde, so dass damit der Patentgegenstand unter Vermeidung einer Schutzbereichserweiterung ausschließlich im Rahmen der Ursprungs- und der Patentoffenbarung wieder auf den Zustand vor der Erweiterung eingeschränkt wäre.Die solcherart unzulässige Änderung des Erfindungsgegenstandes gemäß Pa-tentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentan-spruch 1, kann daraus nicht ohne Schutzbereichserweiterung wieder entfernt wer-den, auch nicht durch einen Disclaimer gemäß Abschnitt 10a), weil der ausneh-mende Verzicht auf die genannten Merkmale nicht eine einschränkende Beseiti-gung einer reinen Erweiterung bzw. ein Rechtsverzicht in diesem Sinne ist, son-dern eine Schutzbereichserweiterung durch den Entfall bzw. den Verzicht auf eine Festlegung des erteilten Patentgegenstandes und dessen Schutzbereich für die Merkmale betreffend das Integrationselement und dessen Bestandteile.- 77 -Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 0 ist somit trotz der Beschränkungserklä-rung - des Disclaimers - nicht zulässig.Zum Hilfsantrag 1a:11. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1a lautet identisch zu Patentan-spruch 1 nach Hilfsantrag 1 (vgl. Abschnitt 6, mit hinzugefügten Gliederungszei-chen 1 bis 2.4.7.9):1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, 2 bestehend aus2.1 - den Telefonapparaten (2; 11; 13),2.1.1 die über eine Leitung (a)2.1.2 und eine intelligente TKA (3)2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,2.2 - dem LAN (9)2.3 - dem LAN-Server (10) und2.4 - einem Integrationselement (5),2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcompu-tern (4; 12; 14) angeordnet ist,2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht2.4.3 und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Lei-tung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Lei-- 78 -tung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder emp-fängt,2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Ver-bindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnum-mern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) er-reichbar2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcompu-ter (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationsele-ment (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Ser-ver (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen- 79 -2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifika-tion jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.11a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1a schließt sich die folgende Be-schränkungserklärung an:Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Er-weiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.11b) Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a ist wortgleich zum Patentan-spruch 1 nach Hilfsantrag 1. Die oben zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 unter den Abschnitten 6 und insbesondere 6b) dargelegten Ausführungen gelten unverändert auch für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1a geht somit ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG).Ebenso machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1a beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand.Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1a stellt somit gegen-über dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.11c) Die Beklagte ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a gemäß Abschnitt 11a). Diese Beschränkungserklärung ist wortgleich zu der des Hilfsan-trags 0, vgl. die Abschnitte 10a) und 10c). Die Beschränkungserklärung wirkt auf - 80 -die kursiv gedruckten Merkmale des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1a und somit ebenfalls auf die Merkmale 2.4.7 (teilweise) und 2.4.7.1 bis 2.4.7.9. Für die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a, ent-sprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, gilt jedoch - wie oben unter Abschnitt 11b) in Verbindung mit Abschnitt 6b) dargelegt - dass sie keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes sind, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integ-rationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ur-sprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.Wie zu den Hilfsanträgen 1 und 0 ausgeführt , vgl. insbesondere die Abschnitte 6, 6c), 10, 10a), 10c), kann die unzulässige Änderung des Erfindungsgegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a, entsprechend vorlaufend im erteil-ten Patentanspruch 1, daraus nicht ohne Schutzbereichserweiterung wieder ent-fernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer gemäß Abschnitt 11a).Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 1a ist somit ebenfalls nicht zulässig.Zum Hilfsantrag 2a:12. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2a lautet identisch zu Patentan-spruch 1 nach Hilfsantrag 2 (vgl. Abschnitt 7, mit hinzugefügten Gliederungszei-chen 1 bis 2.4.7.9):1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informations-system aufweist, und- 81 -1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benut-zung der Telefonanlagen einsetzbar sind,2 bestehend aus2.1 - den Telefonapparaten (2; 11; 13),2.1.1 die über eine Leitung (a)2.1.2 und eine intelligente TKA (3)2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,2.2 - dem LAN (9)2.3 - dem LAN-Server (10) und2.4 - einem Integrationselement (5),2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcompu-tern (4; 12; 14) angeordnet ist,2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht2.4.3 und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Lei-tung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Lei-tung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder emp-fängt,2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Ver-bindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,- 82 -2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnum-mern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) er-reichbar2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcompu-ter (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationsele-ment (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Ser-ver (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifika-tion jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.12a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2a schließt sich die folgende Be-schränkungserklärung an:Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Er-weiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.- 83 -12b) Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a ist wortgleich zum Patentan-spruch 1 nach Hilfsantrag 2. Die oben zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2unter den Abschnitten 7 und insbesondere 7b) dargelegten Ausführungen gelten unverändert auch für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2a geht somit ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG).Ebenso machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2a beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand.Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2a stellt somit gegen-über dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.12c) Die Beklagte ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a gemäß Abschnitt 12a). Diese Beschränkungserklärung ist wortgleich zu denen der Hilfs-anträge 0 und 1a, vgl. die Abschnitte 10a) und 11a). Die Beschränkungserklärung wirkt auf die kursiv gedruckten Merkmale des Patentanspruchs 1 nach Hilfsan-trag 2a und somit ebenfalls auf die Merkmale 2.4.7 (teilweise) und 2.4.7.1 bis 2.4.7.9.Für die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a, ent-sprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, gilt jedoch - wie oben unter Abschnitt 12b) in Verbindung mit Abschnitt 7b) dargelegt - dass sie keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes sind, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integ-- 84 -rationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ur-sprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.Wie zu den Hilfsanträgen 2, 0 und 1a ausgeführt , vgl. insbesondere die Ab-schnitte 7, 7c) und 11, 11a), 11c), kann die unzulässige Änderung des Erfin-dungsgegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, daraus nicht ohne Schutzbereichser-weiterung wieder entfernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer gemäß Ab-schnitt 12a).Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 2a ist somit ebenfalls nicht zulässig.Zum Hilfsantrag 3a:13. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3a lautet identisch zu Patentan-spruch 1 nach Hilfsantrag 3 (vgl. Abschnitt 8, mit hinzugefügten Gliederungszei-chen 1 bis 2.4.7.9):1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informations-system aufweist, und1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benut-zung der Telefonanlagen einsetzbar sind,2 bestehend aus2.1 - den Telefonapparaten (2; 11; 13),2.1.1 die über eine Leitung (a)2.1.2 und eine intelligente TKA (3)2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,- 85 -2.2 - dem LAN (9)2.3 - dem LAN-Server (10) und2.4 - einem Integrationselement (5),2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcompu-tern (4; 12; 14) angeordnet ist,2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht2.4.3 und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Lei-tung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Lei-tung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder emp-fängt,2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informatio-nen übergebbar sind,2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitun-gen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Ver-bindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,- 86 -2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnum-mern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) er-reichbar2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcompu-ter (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationsele-ment (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Ser-ver (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifika-tion jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.13a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3a schließt sich die folgende Be-schränkungserklärung an:Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Er-weiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.- 87 -13b) Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a ist wortgleich zum Patentan-spruch 1 nach Hilfsantrag 3. Die oben zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3unter den Abschnitten 8 und insbesondere 8b) dargelegten Ausführungen gelten unverändert auch für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3a geht somit ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG).Ebenso machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3a beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand.Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3a stellt somit gegen-über dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.13c) Die Beklagte ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a gemäß Abschnitt 13a). Diese Beschränkungserklärung ist wortgleich zu denen der Hilfs-anträge 0, 1a und 2a, vgl. die Abschnitte 10a), 11a) und 12a). Die Beschrän-kungserklärung wirkt auf die kursiv gedruckten Merkmale des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3a und somit ebenfalls auf die Merkmale 2.4.7 (teilweise) und 2.4.7.1 bis 2.4.7.9.Für die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a, ent-sprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, gilt jedoch - wie oben unter Abschnitt 13b) in Verbindung mit Abschnitt 8b) dargelegt - dass sie keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes sind, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integ-- 88 -rationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ur-sprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.Wie zu den Hilfsanträgen 3, 0, 1a und 2a ausgeführt, vgl. insbesondere die Ab-schnitte 8, 8c) und 12, 12a), 12c), kann die unzulässige Änderung des Erfin-dungsgegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, daraus nicht ohne Schutzbereichser-weiterung wieder entfernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer gemäß Ab-schnitt 13a).Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 3a ist somit ebenfalls nicht zulässig.Zum Hilfsantrag 4a:14. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4a lautet identisch zu Patentan-spruch 1 nach Hilfsantrag 4 (vgl. Abschnitt 9, mit hinzugefügten Gliederungszei-chen 1 bis 2.4.7.9):1 1. Anordnung zur Integration von EDV-Systemen und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind,1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informations-system aufweist, und1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benut-zung der Telefonanlagen einsetzbar sind,2 bestehend aus2.1 - den Telefonapparaten (2; 11; 13),2.1.1 die über eine Leitung (a)2.1.2 und eine intelligente TKA (3)2.1.3 mit dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, direkt verbunden sind,- 89 -2.2 - dem LAN (9)2.3 - dem LAN-Server (10) und2.4 - einem Integrationselement (5),2.4.1 das zwischen der intelligenten TKA (3) und den Personalcompu-tern (4; 12; 14) angeordnet ist,2.4.2 aus einem Rechnersystem (6), aus einer Softwareschicht (7) und aus einem SDLC- oder ISDN- bzw. Euro ISDN-Verbindungselement (8) mit einer internen Software besteht2.4.3 und einmal über das SDLC- oder ISDN-Verbindungselement (8) mittels Leitung (b) von dem öffentlichen Telefonnetz mit CLI (1), z. B. ISDN oder Euro ISDN, über die intelligente TKA (3) Signale empfängt2.4.4 und Signale zurück an das öffentliche Telefonnetz mit CLI (1) gibt 2.4.5 und zum anderen über die Leitung (c) das LAN (9), das durch die Lei-tung (d) mit dem LAN-Server (10) verbunden ist und über die Lei-tung (e) einen Datensatz, mit entsprechender Information versehen, an die Personalcomputer (4; 12; 14) übergibt2.4.5.1 wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) so-fort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationsele-ment (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechen-den Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;2.4.6 und den Datensatz der Personalcomputer (4; 12; 14) wieder emp-fängt,2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informatio-nen übergebbar sind,2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitun-gen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,- 90 -2.4.7 wobei die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (5) durch das Rechnersystem (6), welches an der intelligenten TKA (3) plaziert ist oder in der intelligenten TKA (3) plaziert sein kann, durch eine Softwareschicht (7) und durch das Ver-bindungselement (8) mit einer internen Software vorgenommen wird,2.4.7.1 wobei die Softwareschicht (7) und das Verbindungselement (8) mit der internen Software integrierter Bestandteil des LAN-Servers (10) sein kann2.4.7.2 und dass das Integrationselement (5) mittels Rechnersystem (6), der Softwareschicht (7) und dem Verbindungselement (8) und dessen Wirkverbindung mit dem EDV-Systemen und Telefonanlagen Rufnum-mern aus der CLI der Netzwerkanwendung bereitstellt,2.4.7.3 dass alle Einrichtungen der intelligenten TKA (3), die rufnummern- und Ieitungsorientierte definiert sind, durch das Integrationselement (5) er-reichbar2.4.7.4 und interne Rufnummern permanent überwachbar sind2.4.7.5 und bei Zustandwechsel von diesem gemeldet werden,2.4.7.6 dass das Integrationselement (5) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, welche durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer routet,2.4.7.7 so dass an zwei oder mehreren Bildschirmen der Personalcompu-ter (4; 12; 14) die Daten angezeigt werden können,2.4.7.8 dass mittels Integrationselement (5) alle über das Integrationsele-ment (5) integral verbundene Teilnehmer erkennbar, dem LAN-Ser-ver (10) zur Archivierung zuführbar sind und auswertbar zur Verfügung stehen2.4.7.9 und dass jeder gerufene Teilnehmer unter Zuordnung seiner Identifika-tion jederzeit an einer beliebigen Station erreichbar ist, indem er sich an einer beliebigen Station im LAN (9) unter seiner Identifikation anmeldet.14a) Dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4a schließt sich die folgende Be-schränkungserklärung an:- 91 -Die in Anspruch 1 kursiv gedruckten Merkmale stellen eine unzulässige Er-weiterung dar, aus welcher keine Rechte hergeleitet werden können.14b) Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a ist wortgleich zum Patentan-spruch 1 nach Hilfsantrag 4. Die oben zum Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4unter den Abschnitten 9 und insbesondere 9b) dargelegten Ausführungen gelten unverändert auch für den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4a geht somit ebenfalls in unzulässiger Weise über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG).Ebenso machen die mit den Merkmalen 2.4.7 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4a beanspruchten Eigenschaften des Integrationselements und dessen Bestandteilen Rechnersystem, Softwareschicht und Verbindungselement und deren Zusammenwirken mit dem LAN, dem LAN-Server und den Stationen im LAN den Patentgegenstand gegenüber dem Anmeldungsgegenstand zu einem wesensmäßig anderen Gegenstand.Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4a stellt somit gegen-über dem Anmeldungsgegenstand im Sinne der Rechtsprechung ein Aliud dar, dem zugleich eine Offenbarung in den Anmeldungsunterlagen fehlt.14c) Die Beklagte ist dem entgegengetreten durch Anfügen einer Beschränkungserklärung an den Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a gemäß Abschnitt 14a). Diese Beschränkungserklärung ist wortgleich zu denen der Hilfs-anträge 0, 1a, 2a und 3a, vgl. die Abschnitte 10a), 11a), 12a) und 13a). Die Be-schränkungserklärung wirkt auf die kursiv gedruckten Merkmale des Patentan-spruchs 1 nach Hilfsantrag 4a und somit ebenfalls auf die Merkmale 2.4.7 (teil-weise) und 2.4.7.1 bis 2.4.7.9.Für die Merkmale 2.4.7 bis 2.4.7.9 im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a, ent-sprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, gilt jedoch - wie oben unter - 92 -Abschnitt 14b) in Verbindung mit Abschnitt 9b) dargelegt - dass sie keine reine Erweiterung des Anmeldungsgegenstandes sind, sondern eine anderweitige Festlegung (Aliud) des Schutzgegenstandes insbesondere im Bereich des Integ-rationselements und dessen Einbindung in die patentierte Anordnung, die ur-sprünglich nicht offenbart und nicht vorhanden war.Wie zu den Hilfsanträgen 4, 0, 1a, 2a und 3a ausgeführt, vgl. insbesondere die Abschnitte 9, 9c) und 13, 13a), 13c), kann die unzulässige Änderung des Erfin-dungsgegenstandes gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a, entsprechend vorlaufend im erteilten Patentanspruch 1, daraus nicht ohne Schutzbereichser-weiterung wieder entfernt werden, auch nicht durch einen Disclaimer gemäß Ab-schnitt 14a).Der Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 4a ist somit ebenfalls nicht zulässig.IV.15. Obwohl das erteilte Patent schon aufgrund unzulässiger Erweiterung für nich-tig zu erklären ist und die Anspruchsfassungen nach Hauptantrag und nach den Hilfsanträgen als unzulässig bewertet werden müssen, nimmt der Senat jeweils auch zur Frage der Patentfähigkeit Stellung, zumal diese in der vorliegenden Aus-einandersetzung zwischen den Parteien sowohl schriftlich wie mündlich breiten Raum eingenommen hat. Das Streitpatent ist sowohl in der nach Hauptantrag wie auch in der nach den Hilfsanträgen verteidigten Fassung wegen mangelnder Pa-tentfähigkeit für nichtig zu erklären (§ 22 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1 PatG). Dabei werden die ohnehin unzulässigen Beschränkungserklärungen außer Betracht ge-lassen.Zum Hauptantrag und zum Hilfsantrag 016. Der Patentanspruch 1 nach Hauptantrag ist - bei außer Betracht bleibendenBeschränkungserklärungen - zu dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 0 und - 93 -des weiteren auch zu dem erteilten Patentanspruch 1 wortgleich, vgl. oben unter den Abschnitten 5 und 10.16a) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag resp. nach Hilfsantrag 0 mag zwar neu sein, er beruht jedoch nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Er ergab sich nämlich für den Fachmann (vgl. unter Abschnitt 3) in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik nach Anlage D01 in Verbindung mit seinem, insbesondere auch durch die D01 und ergänzend durch die Druckschrif-ten D02 und D03 belegten Fachwissen.16b) Aus der Druckschrift D01 ist eine Anordnung zur Integration von EDV-Syste-men und Telefonanlagen, die an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen sind, als bekannt entnehmbar (Seiten 1 und 2, Chapter 1 „CallCoordinator/2 - An Over-view“ - Merkmal 1). Gemäß Fig. 1 und den vorgenannten Beschreibungsteilen der D01 weist das bekannte System die folgenden Komponenten auf: Telefonappa-rate, zugeordnet den EDVA’n, hier: PCs oder Workstations, eine intelligente TKA(Telekommunikationsanlage): PBX, ein LAN, einen LAN-Server, lokalisiert auf ei-nem Hostcomputer oder auch einem PC (vgl. D01, Seite 5, 2. Abs.), als Integrati-onselement ein SwitchServer/2-System und dazugehörige Verbindungsleitungen (Merkmale 2, 2.1 bis 2.4). Das aus D01 als bekannt entnehmbare öffentliche Te-lefonnetz ist ein Telefonnetz mit der Bereitstellung einer CLI, in der die Nummer des Anrufers übermittelt wird, dieses Leistungsmerkmal ist in D01 mit „Automatic Number Identification“ (ANI) und „Service Dialed Number Identification Service“ (DNIS) bezeichnet (vgl. D01, Seite 2, Absatz 1 und Seite 3, Absatz 1) und ent-spricht funktional dem Leistungsmerkmal CLI eines ISDN- oder Euro ISDN- Tele-fonnetzes (Merkmale 2.1.1 bis 2.1.3, letzteres betr. CLI; ISDN oder Euro ISDN sind in Patentanspruch 1 ohnehin nur beispielhaft genannt). Der SwitchServer/2 nach D01 ist zwischen der Telefonanlage und den PCs (EDVA’n) angeordnet und entspricht hinsichtlich seiner Funktion dem Integrationselement des Streitpatents, er stellt die notwendigen Telefonie-Funktionen zwischen der Telefonanlage und den CallCoordinator/2 - Arbeitsplatzrechnern (Workstations) und Servern bereit, - 94 -und führt die Protokollumwandlung zwischen der Telefonanlage und den Compu-tern durch (vgl. Seite 3, Fußnote 2, Seite 5, Absatz 5 - Merkmal 2.4.1).Sofern dem Fachmann diese Darlegung bzgl. einer Protokollumwandlung aus D01 nicht hinreicht, wird er in D01 auf die Druckschrift D02 verwiesen (vgl. D01, Seite 2, 3. und 4. Absatz, Seite 5, 5. Absatz), in D02, Seite 1, Absatz 4 wird er-läutert, dass der SwitchServer/2 die Protokollumwandlung zwischen der Telefon-anlage und den Computern durchführt, um dadurch die Kommunikation zwischen diesen zu ermöglichen. Nur am Rande sei darauf verwiesen, dass laut D02 zum Anschließen der unterstützten Telefonanlage AT&T DEFINITY Generic 3i/3r eine ISDN-Karte erforderlich ist (D02, Seite 2, Tabelle rechts oben), dem entnimmt der Fachmann, dass die in der bekannten Anordnung zur Anwendung gelangende Telefonanlage TKA beispielhaft auch an einem ISDN-Telefonnetz betrieben wer-den kann. Im Übrigen ist auch in der D03, auf die ebenfalls in D01 verwiesen wird (vgl. D01, Seite 2, 3. und 4. Absatz, Seite 5, 5. Absatz) die Anwendung in Zusam-menhang mit ISDN-Telefonnetzen beschrieben (vgl. D03, Seite 1, rechte Spalte, letzter Absatz, ergänzend zu den Merkmalen 2.1.1 und 2.4.3 betr. die beispielhafte Nennung von ISDN).Der SwitchServer/2 (entsprechend dem beanspruchten Integrationselement) ent-hält als Computer - für den Fachmann selbstverständlich - ein Rechnersystem und eine Softwareschicht, zu diesem Fachwissen sei ebenfalls auf D02, Seite 2, Ta-belle rechts oben, verwiesen, dort sind die genannten Hard- und Softwarekompo-nenten detailliert aufgeführt. Weiter weist der SwitchServer/2 ein Interface, d. h. ein Verbindungselement, zur Telefonanlage auf, nämlich eine Adapterkarte mit ei-ner internen Software, ein solches Telefonanlagen-Interface ist in D01 auf Seite viii zu den Seiten 282 und 321 genannt, beispielhaft sind dazu auch in Do-kument D02 auf Seite 2 rechts oben mehrere solche Interface-Karten zum An-schließen an Telefonanlagen verschiedener Hersteller (Northern Telecom, AT&T, NCR) aufgelistet (Merkmal 2.4.2). Über dieses Verbindungselement empfängt der SwitchServer/2 gemäß Fig.1 in D01 mittels einer Leitung Signale von dem öffentli-chen Telefonnetz mit einer Anruferidentifikation (ANI/DNIS, entsprechend CLI)- 95 -über die intelligente Telefonanlage PBX, hierzu wird in D01, Seite 3, Absatz 1, ausgeführt, dass beim Anruf eines Kunden in einem Callcenter die ANI als Anru-feridentifikation und andere Daten von der Telefonanlage an den SwitchServer/2 übermittelt werden (Merkmal 2.4.3). Ferner gibt der SwitchServer/2 über sein Ver-bindungselement mittels einer Leitung Signale über die intelligente Telefonanlage an das öffentliche Telefonnetz mit Anruferidentifikation zurück, indem ein Benutzer Telefonanrufe von seinem PC aus tätigen kann, ohne ein Telefongerät zu benut-zen, hierzu wählt der Benutzer die „Wählen“- Funktion an seinem PC oder drückt auf der Tastatur des PC eine bestimmte Tastenkombination, wodurch er jede Funktion durchführen kann, die mit einem konventionellen Telefon möglich ist, der Nutzer an einem Arbeitsplatz in Fig. 1 der Druckschrift D01 kann somit mittels sei-nes PC (seiner EDVA) über das LAN und den SwitchServer/2 Signale an die Te-lefonanlage PBX senden, mittels der diese veranlasst wird, eine Telefonverbin-dung über das öffentliche Telefonnetz aufzubauen, also eine externe Nummer an-zuwählen, wozu wiederum das Senden von Signalen über das öffentliche Telefon-netz erforderlich ist (D01, Fig. 1, Seite 7, Absatz 2 - Merkmal 2.4.4). Zum anderen übergibt der SwitchServer/2 einen Datensatz mit Informationen an die PCs (EDVA’n) über eine Leitung zwischen SwitchServer/2 und LAN (D01, Fig. 1), das LAN und eine weitere Leitung zwischen LAN und EDVA’n (D01, Verbindung „Data“ in Fig. 1 - Merkmal 2.4.5). Dass es sich dabei um ein Übergeben von Daten handelt, ergibt sich aus Seite 1, Absatz 2 in D01, wonach beim Eingang eines An-rufs (eines Kunden) an der EDVA (PC, Workstation) eines Benutzers (Sachbear-beiters) CallCoordinator/2 Informationen von der Telefonanlage verwendet, um Informationen über den anrufenden Kunden aus der „Host Data Base“ (also Da-tensätzen, die in dem Host-Computer bzw. dem LAN-Server abgelegt sind) von dem Host-Computer abzurufen und diese Daten auf dem PC des Sachbearbeiters darzustellen. Dazu verwendet gemäß D01, Seite 2, Absatz 1, die bekannte Anord-nung die Telefonnummer des Anrufers, um auf den Host-Computer zuzugreifen und die Kundendaten auf der EDVA des Benutzers (PC des Sachbearbeiters) zum gleichen Zeitpunkt anzuzeigen, zu dem der Anruf zu dem Telefon des Sachbear-beiters geroutet wird. Die in diesem Zusammenhang genannten „Customer Data“ sind ein Datensatz aus dem LAN-Server mit Informationen über den anrufenden - 96 -Kunden. Auch auf Seite 3, Zeile 3 der D01 wird nochmals darauf hingewiesen, dass der SwitchServer/2 die Anruferidentifikation (ANI/DNIS), entsprechend der CLI des Streitpatents, über das LAN weiterleitet. Gemäß Seite 4, Absatz 3 in D01 wird die Anruferidentifikation verwendet, um auf den Host-Computer zuzugreifen, die Daten des Anrufers aus der Datenbank zu lesen und auf dem Bildschirm des PC des Sachbearbeiters darzustellen. Schließlich empfängt der SwitchServer/2 den Datensatz des PC wieder, wenn bspw. ein Anruf umgelegt (Call Transfer) bzw. weitergeleitet (Call Forwarding) wird (D01, Seite 4, Absatz 4 und Seite 6 -Merkmal 2.4.6). Somit wird die Umwandlung der Signale in den Datensatz und umgekehrt vom Integrationselement (SwitchServer/2) vorgenommen (vgl. auch D01, Seite 5, Absatz 3), diese Umwandlung geschieht durch die Bestandteile des Integrationselements, nämlich durch das Rechnersystem, eine Softwareschicht und ein Verbindungselement mit einer internen Software, das Integrationselement(SwitchServer/2) ist gemäß Fig. 1 in D01 an der Telefonanlage platziert (Merkmal2.4.7). Einmal mehr heißt es dazu in D01 auf Seite 5, drittletzter Absatz, dass der SwitchServer/2 die Umwandlung der Signale von der Telefonanlage (Switch) in Daten für CallCoordinator/2, d. h., in den Datensatz und umgekehrt vornimmt (Protocol Mapping). Eine solcherart bekannte Protokoll-Umwandlung und Nach-richtenanpassung, die von dem Integrationselement mittels des Rechnersystems, der Softwareschicht und eines Verbindungselements durchgeführt wird, versteht der Fachmann als ein Empfangen einer Anforderung vom Host-Computer für eine Telefonfunktion, ein Umwandeln dieser Anforderung in eine Signalfolge, welche die Telefonanlage versteht, ein Senden der Signale an die Telefonanlage, ein Empfangen der Signale von der Telefonanlage, Umwandeln der Signalfolgen in Datensätze als Nachrichten, die der Host-Computer versteht, und ein Senden die-ser Nachrichten an den Host-Computer. Für den vorstehend geschilderten Daten-austausch zwischen der Telekommunikationsanlage und den EDVA’n bietet sich dem Fachmann der Einsatz eines – dem Fachmann wohlbekannten - bitsynchro-nen Datenkommunikationsprotokolls für eine transparente bitserielle Datenübertragung an (Synchrone Datenübertragungssteuerung - SDLC, ergän-zend zu Merkmal 2.4.2). Das fakultative Merkmal, dass die Softwareschicht und das Verbindungselement mit der internen Software (des SwitchServer/2) integ-- 97 -rierte Bestandteile des LAN-Servers sein können, ist dem Fachmann ebenfalls aus seinem Fachwissen heraus geläufig (Merkmal 2.4.7.1).Die Anordnung gemäß der Entgegenhaltung D01 stellt somit Rufnummern aus der Anruferidentifikation mittels des SwitchServer/2 für die Netzwerkanwendung be-reit, und zwar mittels des Rechnersystems, der Softwareschicht, des Verbin-dungselements und der Verbindung des Verbindungselements mit dem EDV-System und der Telefonanlage, vgl. D01, Seite 2, Absatz 1 und Fig. 1 - Merkmale 2.4.7.2. Hierdurch werden übliche Telefonfunktionen wie die Erreichbarkeit der Telefonapparate durch die Telefonanlage, die Überwachung der internen Ruf-nummern bzw. Telefonapparate und der damit verbundene Zustandswechsel der internen Rufnummern bzw. Telefonapparate realisiert (D01, Seite 2, Absatz 2 -Merkmale 2.4.7.3 bis 2.4.7.5). Der SwitchServer/2 leitet („routet“) eine bestimmte Kennung für die Identifikation, die durch das öffentliche Telefonnetz geliefert wird, an einen oder mehrere Teilnehmer weiter, da der PC gemäß D01, Seite 4, Ab-satz 3 die Anruferidentifikation, die er über den SwitchServer/2 von der Telefon-anlage erhalten hat, verwendet, um auf die Kundendaten in dem Host zurückzu-greifen und diese auf dem Bildschirm des PC des Sachbearbeiters anzuzeigen, dabei können die Daten an mehreren Bildschirmen angezeigt werden, vgl. Seite 7, Absatz 1 in D01, wo im Zusammenhang mit Konferenzschaltungen beschrieben ist, dass die Kundendaten automatisch an den PCs mehrerer Sachbearbeiter dar-gestellt werden (Merkmale 2.4.7.6 und 2.4.7.7). Die Teilnehmer an einem Telefo-nat, zumindest in einer Konferenzschaltung gemäß D01, sind also miteinander verbunden, wobei sie auch für die Telefonanlage und den daran angeschlossenen SwitchServer/2 erkennbar und dem LAN- Server zur Archivierung zuführbar sind und schließlich auswertbar zur Verfügung stehen, da diese Funktionalitäten einem LAN-Server (Host-Computer) über das LAN prinzipiell zur Verfügung stehen (Merkmal 2.4.7.8). Des Weiteren weiß der mit Netzwerken, insbesondere LANs,befasste Fachmann, dass jeder gerufene Teilnehmer an einer an einem LAN an-geschlossenen Station (EDVA, PC, Workstation) erreichbar ist, wenn er sich im LAN mit seiner zugehörigen Identifikationsnummer angemeldet hat (Merkmal 2.4.7.9).- 98 -Damit ist der Fachmann ohne erfinderische Überlegungen zum Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag, resp. nach Hilfsantrag 0 gelangt.16c) Die Beklagte hat in der mündlichen Verhandlung unter Verweis auf Seite 6, Abschnitt „Communicating with the Host“, der Druckschrift D01 den Standpunkt vertreten, dass es sich bei der aus der Druckschrift D01 als bekannt entnehmba-ren Anordnung um eine Host/Terminal-Anordnung handle, nicht aber um eine Ser-ver/Client-Lösung, wie dies durch Patentansprüche 1 nach Haupt- und Hilfsanträ-gen beansprucht sei. Die in D01 beschriebenen PCs, resp. Workstations, seien als Terminals nicht mit den EDVA’n resp. Personalcomputern (Clients) des Streitpa-tents zu vergleichen, auch sei der zentrale Host-Rechner mit einem LAN-Server gemäß Streitpatent nicht zu vergleichen, er könne insbesondere die Anforderun-gen an den Datenverkehr, z. B. eine sofortige und zeitgleiche Übergabe von Da-tensätzen, zumindest nur beschränkt gewährleisten. Auch seien für den Fach-mann mehrere Schritte notwendig gewesen, um, ausgehend von der aus D01 als bekannt entnehmbaren Anordnung, zu dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 zu gelangen, sofern überhaupt dem Stand der Technik eine Veranlassung für den Fachmann, in diesem Sinne tätig zu werden, entnehmbar gewesen sei.Nach Auffassung des Senats findet die Argumentation der Beklagten bzgl. dervorstehend dargelegten Unterschiede zwischen der im Stand der Technik nach D01 geschilderten Host/Terminal-Anordnung und der nach Auffassung der Be-klagten gemäß Streitpatent geforderten Server/Client-Lösung keinen Rückhalt in der Formulierung der jeweiligen Patentansprüche 1, insbesondere auch nicht un-ter Berücksichtigung der Beschreibung des Streitpatents, vielmehr ist insbeson-dere der in Rede stehende Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag, resp. gemäß Hilfsantrag 0, nicht beschränkt auf die von der Beklagten angegebene Ser-ver/Client-Lösung. Wie oben unter Abschnitt 16b) abgehandelt, liest der Fach-mann insbesondere die aus der D01 als bekannt entnehmbare Server-Anordnung und die mit dieser verbundenen EDVA’n auf die diesbezüglichen Merkmale der mit Patentanspruch 1 nach Haupt- resp. nach Hilfsantrag 0 geforderten Anordnung. Auch übersteigen die dem Fachwissen des Fachmannes in Hinblick auf den Ge-- 99 -genstand des Patentanspruchs 1 zuzurechnenden Ergänzungen des Standes der Technik nach D01, selbst wenn es sich dabei um mehrere gehandelt haben sollte, nicht das Maß dessen, was von einem Fachmann bei durchschnittlichem Handeln erwartet werden kann, diese Maßnahmen können somit die Patentfähigkeit des Gegenstandes des Patentanspruchs 1 nicht begründen, zumal sich diese Maß-nahmen im Wesentlichen auf funktionale Merkmale (Wirkungsangaben) der bean-spruchten Vorrichtung beziehen, während die die Vorrichtung gemäß Patentan-spruch 1 beschreibenden Merkmale betr. EDV-Systeme und Telefonanlagen, ins-besondere Telefonapparate, TKA, Telefonnetz, LAN, LAN-Server, Integrations-element, (Verbindungs-)Leitungen, aus D01 als bekannt entnehmbar sind, vgl. dazu ebenfalls Abschnitt 16b). Die Veranlassung zu den oben genannten Maß-nahmen ist dem allgegenwärtigen Streben des Fachmanns nach Verbesserungen zuzurechnen.Zu den Hilfsanträgen 1 und 1a17. Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 ist - bei außer Betracht bleibenden Beschränkungserklärungen - zu dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1a wort-gleich, vgl. oben unter den Abschnitten 6 und 11. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1, resp. gemäß Hilfsantrag 1a ersetzt in den Merkmalen 2.4.1, 2.4.5, 2.4.6 und 2.4.7.7 des Patentanspruch 1 nach Hauptantrag (vgl. Abschnitt 5) den Begriff EDVA’n durch Personalcomputer.17a) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 resp. nach Hilfsantrag 1a beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.17b) Zu dem Gegenstand des Patentanspruches 1 nach Hilfsantrag 1, resp. Hilfsantrag 1a, gelten die zu Anspruch 1 nach Hauptantrag, resp. Hilfsantrag 0,unter den Abschnitten 16a) bis 16c) dargelegten Ausführungen in gleicher Weise. Personalcomputer subsumiert der Fachmann unter EDV-Anlagen (EDVA’n), im Übrigen sind Personalcomputer aus dem in Bezug genommenen Stand der Tech-- 100 -nik nach D01 in einer dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 adäquaten Zuord-nung als bekannt entnehmbar.Die mit Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1, resp. Hilfsantrag 1a vorgenommene Konkretisierung der EDVA’n auf Personalcomputer kann deshalb die Patentfä-higkeit des Gegenstandes des Patentanspruchs 1 nicht begründen.Zu den Hilfsanträgen 2 und 2a18. Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 ist - bei außer Betracht bleibenden Beschränkungserklärungen - zu dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2a wort-gleich, vgl. oben unter den Abschnitten 7 und 12. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2, resp. Hilfsantrag 2a entspricht dem Patentanspruch 1 nach Hilfsan-trag 1, im Anschluss an dessen Merkmal 1 sind die folgenden weiteren Merkmale hinzugefügt (zusätzliche Gliederungszeichen 1.1 und 1.2 hinzugefügt):1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informations-system aufweist, und1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benut-zung der Telefonanlagen einsetzbar sind,18a) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2, resp. nach Hilfsantrag 2a, beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.18b) Zu dem Gegenstand des Patentanspruches 1 nach Hilfsantrag 2, resp. Hilfsantrag 2a, gelten die zu Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1, resp. Hilfsantrag 1a,unter den Abschnitten 17a) bis 17c) in Verbindung mit den Abschnitten 16a) bis16c) dargelegten Ausführungen in gleicher Weise.- 101 -Die aus D01 als bekannt entnehmbare Anordnung weist ebenfalls Telefonappa-rate auf (vgl. D01, Fig. 1, i. V. m. Seiten 1 und 2, Chapter 1 „CallCoordinator/2 –An Overview“). Die weiteren Merkmale, dass die Telefonapparate mit der Daten-eingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informationssystem gesteuert wer-den, wobei die Telefonanlage(n) an EDV-Systeme angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benutzung der Telefonanlagen ein-setzbar sind, ergeben sich für den Fachmann unmittelbar aus den Eigenschaften der aus D01 als bekannt entnehmbaren Anordnung, die insbesondere unter Ab-schnitt 16b) - und entsprechend 17b) - bzgl. der Merkmale 2.4 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag resp. nach Hilfsantrag 0 abgehandelt sind und die den Merkmalen 2.4 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 resp. Hilfsantrag 2a entsprechen.Die in den Patentanspruch 1 aufgenommenen Merkmale1.1 welche eine Steuerung von Telefonapparaten (2; 11; 13) mit der Dateneingabe über ein Tele-Kommunikations- und Informations-system aufweist, und1.2 wobei die Telefonanlagen derart an EDV-Anlagen angebunden sind, dass alle Funktionen der EDV-Systeme während der Benut-zung der Telefonanlagen einsetzbar sind,können deshalb die Patentfähigkeit des Gegenstandes des Anspruches 1 nach Hilfsantrag 2, resp. Hilfsantrag 2a, ebenfalls nicht begründen.Zu den Hilfsanträgen 3 und 3a19. Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 ist - bei außer Betracht bleibenden Beschränkungserklärungen - zu dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3a wort-gleich, vgl. oben unter den Abschnitten 8 und 13. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3, resp. Hilfsantrag 3a entspricht dem Patentanspruch 1 nach Hilfsan-trag 2, im Anschluss an dessen Merkmal 2.4.6 sind die folgenden weiteren Merk-- 102 -male hinzugefügt (zusätzliche Gliederungszeichen 2.4.6.1 und 2.4.6.2 hinzuge-fügt):2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informatio-nen übergebbar sind,2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitun-gen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,19a) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 3, resp. nach Hilfsantrag 3a, beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.19b) Zu dem Gegenstand des Patentanspruches 1 nach Hilfsantrag 3, resp. Hilfsantrag 3a, gelten die zu Anspruch 1 nach Hilfsantrag 2, resp. Hilfsantrag 2a,unter den Abschnitten 18a) bis 18c) in Verbindung mit den Abschnitten 17a) bis17c) und 16a) bis 16c) dargelegten Ausführungen in gleicher Weise.Auch die Merkmale, dass aus dem LAN-Server und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informationen übergebbar sind, wobei in dem Integrationselement zu einem Datensatz umgewandelte Sig-nale über das LAN unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers und der entsprechenden Leitungen an den Personalcomputer sendbar sind, ergeben sich für den Fachmann unmittelbar aus den Eigenschaften der aus D01 als bekannt entnehmbaren Anordnung, die insbesondere unter Abschnitt 16b) - und entspre-chend 17b) und 18b) - bzgl. der Merkmale 2.4 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag resp. nach Hilfsantrag 0 abgehandelt sind und die den Merk-malen 2.4 bis 2.4.7.9 – mit Ausnahme der Merkmale 2.4.6.1 und 2.4.6.2 des Pa-tentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 resp. Hilfsantrag 2a entsprechen.- 103 -Die in den Patentanspruch 1 aufgenommenen Merkmale2.4.6.1 wobei aus dem LAN-Server (10) und dessen Datenbank direkt dem Anrufer zeitgleich mit dem eingehenden Ruf Daten und Informatio-nen übergebbar sind, 2.4.6.2 wobei in dem Integrationselement (5) zu einem Datensatz umgewandelte Signale über das LAN (9) unter Einbeziehung der Datenbank des LAN-Servers (10) und der entsprechenden Leitun-gen (c; d; e) an den Personalcomputer (4; 12; 14) sendbar sind,können deshalb die Patentfähigkeit des Gegenstandes des Anspruches 1 nach Hilfsantrag 3, resp. Hilfsantrag 3a, ebenfalls nicht begründen.Zu den Hilfsanträgen 4 und 4a20. Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 ist - bei außer Betracht bleibenden Beschränkungserklärungen - zu dem Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a wort-gleich, vgl. oben unter den Abschnitten 9 und 14. Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 4, resp. Hilfsantrag 4a entspricht dem Patentanspruch 1 nach Hilfsan-trag 23 im Anschluss an dessen Merkmal 2.4.5 sind die folgenden weiteren Merk-male hinzugefügt (zusätzliches Gliederungszeichen 2.4.5.1 hinzugefügt):2.4.5.1 wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) so-fort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationsele-ment (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechen-den Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;20a) Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 4, resp. nach Hilfsantrag 4a, beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.- 104 -20b) Zu dem Gegenstand des Patentanspruches 1 nach Hilfsantrag 4, resp. Hilfsantrag 4a, gelten die zu Anspruch 1 nach Hilfsantrag 3, resp. Hilfsantrag 3a,unter den Abschnitten 19a) bis 19c) in Verbindung mit den Abschnitten 18a) bis18c), 17a) bis 17c) und 16a) bis 16c) dargelegten Ausführungen in gleicher Weise.Auch die Merkmale, dass bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat sofort von der intelligenten Telefonanlage dem Integrationselement ein Signal über die Lei-tung übergebbar ist, welches vom Integrationselement in einem Datensatz, mit entsprechenden Informationen versehen, über das LAN an den zugehörigen Per-sonalcomputer übergebbar ist; ergeben sich für den Fachmann unmittelbar aus den Eigenschaften der aus D01 als bekannt entnehmbaren Anordnung, die insbe-sondere unter Abschnitt 16b) - und entsprechend 17b), 18b) und 19b) - bzgl. der Merkmale 2.4 bis 2.4.7.9 des Patentanspruchs 1 nach Hauptantrag resp. nach Hilfsantrag 0 abgehandelt sind und die den Merkmalen 2.4 bis 2.4.7.9 - mit Aus-nahme der Merkmale 2.4.5.1, 2.4.6.1 und 2.4.6.2 des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 resp. Hilfsantrag 2a entsprechen.Die in den Patentanspruch 1 aufgenommenen Merkmale2.4.5.1 wobei bei Anliegen eines Rufes am Telefonapparat (2; 11; 13) so-fort von der intelligenten Telefonanlage (3) dem Integrationsele-ment (5) ein Signal über die Leitung (b) übergebbar ist, welches vom Integrationselement (5) in einem Datensatz, mit entsprechen-den Informationen versehen, über das LAN (9) an den zugehörigen Personalcomputer (4; 12; 14) übergebbar ist;können deshalb die Patentfähigkeit des Gegenstandes des Anspruches 1 nach Hilfsantrag 4, resp. Hilfsantrag 4a, ebenfalls nicht begründen.- 105 -V.Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 91 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf § 99 Abs. 1 PatG i. V. m.§ 709 ZPO.Voit Schwarz-Angele Dr. Hartung Dr. Müller KleinschmidtPr
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