BPatG 25308.05BUNDESPATENTGERICHTIM NAMEN DES VOLKES4 Ni 80/08 (EU)(Aktenzeichen)URTEILVerkündet am28. September 2010…In der Patentnichtigkeitssache…- 2 -betreffend das europäische Patent EP 0 835 737(DE 697 01 664)hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 28. September 2010 durch den Vorsitzenden Richter Rauch, die Richter Dr. agr. Huber und Voit, die Richterin Dr.-Ing. Prasch und den Richter Dr.-Ing. Dorfschmidtfür Recht erkannt:1. Das europäische Patent 0 835 737 wird für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig erklärt.2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.T a t b e s t a n dDie Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsge-biet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents EP 0 835 737 (Streitpatent), das am 8. Oktober 1997 unter Inanspruchnahme der Priorität der japanischen Patentanmeldung JP 28740496 vom 9. Oktober 1996 angemeldet und im europäischen Einspruchsbeschwerdeverfahren in beschränkter Fassung aufrechterhalten worden ist (EP 0 835 737 B2 - Streitpatentschrift). Das Streitpa-tent ist in der Verfahrenssprache Englisch veröffentlicht und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. 697 01 664 geführt. Es betrifft eine Vorrich-tung und ein Verfahren zum Spritzstreckblasformen und umfasst 22 Ansprüche, - 3 -die insgesamt angegriffen sind. Die Ansprüche 1 und 16 lauten in der Verfahrens-sprache Englisch wie folgt:- 4 -- 5 -In der deutschen Übersetzung (DE 697 01 664 T3) lauten die Patentansprüche 1 und 16 wie folgt:- 6 -- 7 -Wegen der weiter angegriffenen und unmittelbar oder mittelbar auf die Ansprü-che 1 bzw. 16 rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 15 und 17 bis 22 wird auf die Streitpatentschrift Bezug genommen.Die Klägerin behauptet, der Gegenstand des Streitpatents sei weder neu noch erfinderisch. Zur Begründung trägt sie vor, im Stand der Technik seien bereits zum Prioritätszeitpunkt sowohl Vorrichtungen als auch Verfahren bekannt gewesen, die die Merkmale des Patentgegenstands aufwiesen. Hierzu beruft sie sich auf fol-gende Druckschriften sowie auf Dokumente zu einer angeblichen neuheitsschädli-chen Vorbenutzung (K13 - K19):K2 WO 96/08356 A3K3 US 4 313 720 AK4 Tätigkeitsbericht 1989 der Fraunhofer-Gesellschaft (Titelblatt und S. 178-181: „Flexibler Pufferspeicher für Kunststoffflaschen“)K5 Prospekt „Corpoplast FA“ - Automatisierungsbaustein für die PET-Fla-schenproduktion, Krupp Corpoplast Maschinenbau GmbH, mit vierstelliger PostleitzahlK6 Prospekt „Corpoplast B60“ - For small or wide necks, suiting market trends, Krupp Corpoplast Maschinenbau GmbH, mit vierstelliger Postleit-zahlK7 Prospekt „PET-O-MAT“ - preform injection moulding systems, Krupp Corpoplast Maschinenbau GmbH, Nachdruck August 1993K8 Auszug aus einem Betriebshandbuch für eine Kunststoff-Spritzgießma-schine PET-O-MAT P50-32-110 der Krupp Formaplast Maschinenbau, mit vierstelliger PostleitzahlK9 DE 36 37 694 A1K10 GB 20 97 322 AK11 Ausdruck von Google Cache bezüglich der Firmengeschichte der Beklag-ten, datiert auf den 26.03.2003K12 Ausdruck von Produktinformationen aus dem Internet bezüglich der Maschinenserie „PF“ der Beklagten, datiert auf den 26.02.2003- 8 -K13 Auszug aus dem Betriebshandbuch der Maschine „PF8-4B“ der Beklagten mit dem Aufdruck „VER.#2. 1996.4.10“K14 Konvolut von Fotografien betreffend die Maschine ASB „PF8-4B“ der Beklagten mit unleserlichem Produktionsdatum („May 19…“)K15 Abnahmeprotokoll zwischen der Beklagten und der Fa. Huber Verpackun-gen vom 23.10.1996 über eine Maschine „PF8-4B“ mit der Seriennum-mer 189C4009K16 Konvolut eines Montageberichts und weiterer Unterlagen betreffend eine Maschine „PF8-4B“ und Zusatzeinrichtungen hierzu (insbesondere Schneideinrichtung) der Firma W. Müller KGK17 Kongressunterlage „PF Series, New concept PET bottle production system from Nissei ASB“ v. B. Blakeborough, verteilt auf „Plastics High Performance Packaging, 16. International SPE Conference, Düsseldorf“, 3. Oktober 1995K18 EP 0 161 185 A2K19 Liste der im Jahr 1996 ausgelieferten Nissei PF8-4B mit Endnummern 001-010, 012-015 und 018-020Die Klägerin beantragt,das europäische Patent EP 0 835 737 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig zu erklären.Die Beklagte beantragt,die Klage abzuweisen, hilfsweise mit der Maßgabe, dass die Patentan-sprüche 1 und 16 folgende Fassung erhalten und sich hieran die Ansprü-che 2 bis 15 und 17 bis 22 der erteilten Fassung anschließen (Hilfsantrag):- 9 -1. Vorrichtung zum Spritzstreckblasformen mit:- einer Spritzgießstation (12),in welcher in einem Spritzgießabschnitt (22) Vorformlinge (28) in einem aufrechten Zustand mit ihren Halsabschnitten nach oben gerichtet spritzgießbar sind und in einem Entnahmeabschnitt (24) die Vorformlinge (28) von Spritzkernformen gelöst werden;- einer Blasformstation (14),in welcher Transportglieder (36) zum Tragen der Vorformlinge (28) entlang eines Transportweges umlaufend transportierbar sind,entlang welchem ein Heizabschnitt (42)ein Blasformabschnitt (44)in welchem die Vorformlinge (28) zu Behältern (38) in einem umgekehrten Zustand blasformbar sind, undein Entnahmeabschnitt (46) zur Entnahme der Behälter (38) ange-ordnet sind,- einer Übergabestation (16), die zwischen der Spritzgießsta-tion (12) und der Blasformstation (14) angeordnet sind, wobei die Übergabestation (16)eine Aufnahmeeinrichtung (54) zum Aufnehmen der Vorform-linge (28) aus der Spritzgießstation (12) im aufrechten Zustand,eine Umkehr- und Fördereinrichtung (58) zum Umkehren zumin-dest einzelner Vorformlinge (28) und zum Fördern der Vorform-linge (28) im umgekehrten Zustand zu den Transportgliedern (36), undeine Verfahrenseinrichtung (100, 56, 112; 141, 142),die zwischen der Aufnahmeeinrichtung (54) und der Umkehr- und Fördereinrichtung (58) angeordnet ist, zum Verfahren der Vorform-linge (28) von der Aufnahmeeinrichtung (54) zu der Umkehr- und Fördereinrichtung (58) im aufrechten Zustand,aufweist,dadurch g e k e n n z e i c h n e t ,- 10 -- dass in der Übergabestation (16) ein Puffer für die Vorform-linge (28) vorgesehen ist,- dass der Puffer als eine Umlaufverfahreinrichtung ausgebildet ist, welche ein Endlosförderelement (106; 146) aufweist, welches um-laufend angetrieben ist,- dass an dem Endlosförderelement (106; 146) eine Vielzahl von Traggliedern (110; 148) zum Transportieren der Vorformlinge an-gebracht ist, und- dass das Endlosförderelement (106; 146) eine Kette ist,welche entlang einem konstanten Transportweg um Kettenrä-der (104; 144) geführt ist.16. Verfahren zum Spritzstreckblasformen, mit:- einem Spritzgieß-Verfahrensschritt,bei welchem Vorformlinge (28) in einem aufrechten Zustand mit ihren Halsabschnitten nach oben weisend in einem Spritzgießab-schnitt (22) einer Spritzgießstation (12) spritzgegossen werden und die Vorformlinge (28) in einem Entnahmeabschnitt (24) der Spritzgießstation (12) von Spritzkernformen gelöst werden;- einem Blasform-Verfahrensschritt,bei welchem die Vorformlinge (28) tragenden Transportglie-dern (36) in einer Blasformstation (14) entlang eines Transportwe-ges umlaufend transportiert werden, entlang welchemein Heizabschnitt (42),ein Blasformabschnitt (44),in welchem die Vorformlinge zu Behältern (38) in einem umge-kehrten Zustand streckblasgeformt werden, undein Entnahmeabschnitt (46) zur Entnahme der Behälter (38) ange-ordnet sind;- 11 -- einem Übergabe-Verfahrensschrittzum Umkehren der aus der Spritzformstation (12) entfernten Vor-formlinge (28) und zur Übergabe der Vorformlinge (28) an die Transportglieder (36) der Blasformstation (14);wobei der Übergabe-Verfahrensschritt aufweist:einen Aufnahme-Verfahrensschritt, bei welchem die in der Spritz-gießstation (12) spritzgegossenen Vorformlinge (28) im aufrechten Zustand von einer Aufnahmeeinrichtung (54) aufgenommen wer-den;einem Verfahr-Verfahrensschritt, bei welchem die von der Aufnah-meeinrichtung (54) gelieferten Vorformlinge (28) mit einer Verfahr-einrichtung (100, 56, 112; 141, 142) im aufrechten Zustand verfah-ren werden; undeinem Umkehr- und Förder-Verfahrensschritt, in welchem die Vor-formlinge (28) mindestens jeweils einzeln mit einer Umkehr- und Fördereinrichtung (58) umgekehrt werden, um im umgekehrten Zustand zu den Transportgliedern (36) gefördert zu werden,dadurch g e k e n n z e i c h n e t ,- dass in dem Übergabe-Verfahrensschritt die Vorformlinge (28) zu einem Puffer verfahren werden, welcher eine Umlaufverfahrein-richtung mit einem Endlosförderelement (106; 104) umfasst,- dass das Endlosförderelement (106; 104) umlaufend angetrieben wird und die Vorformlinge (28) mittels einer Vielzahl von Tragglie-dern (110; 148) trägt, welche an dem Endlosförderelement (106, 146) angebracht sind,und- dass das Endlosförderelement (106; 146) eine Kette ist,welche entlang einem konstanten Transportweg um Kettenrä-der (104; 144) geführt wird.Im Übrigen tritt die Beklagte dem Vorbringen der Klägerin in vollem Umfang ent-gegen.- 12 -E n t s c h e i d u n g s g r ü n d eI.Die zulässige Klage ist begründet. Der Gegenstand des Streitpatents ist neu, beruht aber nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a, Art. 56 EPÜ). Er ergibt sich für den hier ange-sprochenen Fachmann, einen Dipl.-Ing (FH) der Fachrichtung Maschinenbau oder Verfahrenstechnik mit jahrelanger Erfahrung in der Konzeption entsprechender Vorrichtungen zum automatisierten Spritzstreckblasformen, in naheliegender Weise aus dem in das Verfahren eingeführten Stand der Technik, insbesondere aus einer Kombination der Druckschrift WO 96/08356 A3 (K2) mit dem Tätigkeits-bericht K4.II.1. Das Streitpatent betrifft eine Vorrichtung und ein entsprechendes Verfahren zum Spritzstreckblasformen von Kunststoffbehältern mit einer zwischen einer Spritzgieß- und Blasformstation angeordneten Übergabestation.Das Streitpatent geht von einer gattungsgemäßen Vorrichtung und einem entspre-chenden Verfahren zum Spritzstreckblasformen gemäß dem Dokument K2 (WO 96/08356 A3) aus (Absatz [0002] der Übersetzung der geänderten europä-ischen Streitpatentschrift DE 697 01 664 T3). Eine derart bekannte Vorrichtung weist nach der Beschreibung des Streitpatents eine Spritzgießstation auf, in wel-cher eine Vielzahl von Vorformlingen gleichzeitig spritzgegossen werden (Ab-satz [0004]). Nachdem die Vorformlinge für eine Entnahme aus der Hohlform aus-reichend abgekühlt sind, erfolgt die weitere Kühlung bekanntermaßen über die freie Oberfläche der Vorformlinge und über die noch mit den Vorformlingen ver-bundenen Spritzkernformen. Die wesentlich aufwendigeren Hohlformen können anschließend wieder dem Spritzgießprozess zur Verfügung stehen. Erst nach - 13 -einer weiteren Abkühlphase werden die Vorformlinge dann aus den Spritzgieß-kernformen entnommen.In einer sich daran anschließenden Übergabestation zur Überführung der Vielzahl von gleichzeitig spritzgegossenen Vorformlingen auf die Blasformstation werden gemäß der bekannten Ausführung der K2 die Vorformlinge entweder in einem ein-zigen Arbeitsgang oder unterteilt in eine Vielzahl von Arbeitsgängen an eine Blas-form befördert (Absatz [0005]). Hierbei werden die Vorformlinge in aufrechtem Zu-stand transportiert und vor Übergabe an die Blasformstation gewendet.Ferner besteht diese Vorrichtung aus einer Blasformstation, in der die Vorform-linge in bekannter Weise von der Übergabestation übernommen, durch eine Heiz-station auf eine vergleichmäßigte Temperatur gebracht und anschließend durch den eigentlichen Streckblasvorgang in die Behälterform endgeformt werden. Ab-schließend erfolgt nach einer entsprechenden Abkühlphase die Entformung sowie die Entnahme der fertigen Behälter aus der Blasformstation.Mit einem derartigen Vorrichtungssystem werden gemäß den Ausführungen im Streitpatent ([0007]) Vorformlinge mit einer verkürzten Spritzgieß-Taktzeit geformt, während eine angemessene Kühlzeit aufrechterhalten wird. Darüber hinaus werde die Betriebseffizienz der Blashohlform erhöht.2. Ausgehend von diesem Stand der Technik der K2 soll es gemäß der Streit-patentschrift Aufgabe der vorliegenden Erfindung sein, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Spritzstreckblasformen anzugeben, welche die Herstellung von Be-hältern hoher Qualität sogar aus dicken Vorformlingen erlaubt ([0011]).3. Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt der Patentanspruch 1 in der geltenden Fas-sung eine Vorrichtung zum Spritzstreckblasformen mit folgenden gegliederten Merkmalen:- 14 -1. Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Spritzstreckblasformen.1.1 Es ist eine Spritzgießstation vorhanden, in welcher Vorformlinge in einem aufrechten Zustand mit ihren Halsabschnitten nach oben gerichtet spritz-gießbar sind.1.2 Es ist eine Blasformstation vorhanden, in welcher Transportglieder zum Tragen der Vorformlinge entlang eines Transportweges umlaufend trans-portierbar sind.1.2.1 Entlang des Transportweges ist ein Heizabschnitt angeordnet.1.2.2 Entlang des Transportweges ist ein Blasformabschnitt angeordnet, in welchem die Vorformlinge zu Behältern in einem umgekehrten Zustand blasformbar sind.1.2.3 Entlang des Transportweges ist ein Entnahmeabschnitt zur Entnahme der Behälter angeordnet.1.3 Es ist eine Übergabestation zwischen der Spritzgießstation und der Blas-formstation angeordnet.1.3.1 Die Übergabestation weist eine Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen der Vorformlinge aus der Spritzgießstation im aufrechten Zustand auf.1.3.2 Die Übergabestation weist eine Umkehr- und Fördereinrichtung zum Umkehren zumindest einzelner Vorformlinge und zum Fördern der Vor-formlinge im umgekehrten Zustand zu den Transportgliedern auf.1.3.3 Die Übergabestation weist eine Verfahreinrichtung auf, die zwischen der Aufnahmeeinrichtung und der Umkehr- und Fördereinrichtung ange-ordnet ist und die zum Verfahren der Vorformlinge von der Aufnahme-einrichtung zu der Umkehr- und Fördereinrichtung im aufrechten Zu-stand dient.1.3.4 In der Übergabestation ist ein Puffer für die Vorformlinge vorgesehen, der als eine Umlaufverfahreinrichtung ausgebildet ist, welche ein um-laufend angetriebenes Endlosförderelement aufweist.1.3.4.1 An dem Endlosförderelement ist eine Vielzahl von Traggliedern zum Transportieren der Vorformlinge angebracht.1.3.4.2 Das Endlosförderelement ist eine Kette, welche entlang einem kon-stanten Transportweg um Kettenräder geführt ist.- 15 -Mit dieser Lösung der Aufgabe sind gemäß den Ausführungen im Streitpatent eine Reihe von Vorteilen verbunden ([00013]). Demnach wirke die Umlaufverfahrein-richtung als Puffer und das Entnehmen der Vorformlinge aus der Spritzgießstation sowie das Übergeben in die Blasformstation könne in zeitlich größerem Abstand erfolgen. Dieser Aspekt erlaube insbesondere bei Vorformlingen mit dickerem Auf-bau durch die verlängerte Abkühlzeit eine Minimierung der Temperaturdifferenz zwischen Innen- und Außenwand bzw. eine Vergleichmäßigung des über die Wanddicke verlaufenden Temperaturprofils. Damit werde auch die Flexibilität in Bezug auf die Wahl des richtigen Zeitpunkts für das Entnehmen der Vorformlinge aus der Spritzgießstation erhöht.Der Senat legt dem geltenden Patentanspruch 1 folgendes Verständnis zugrunde:Diese Vorrichtung zum Spritzstreckblasformen setzt sich gemäß der vorstehenden Gliederung aus den drei Hauptelementen Spritzgießstation (Merkmal 1.1 der obi-gen Merkmalsgliederung), Blasformstation (1.2) und Übergabestation (1.3) zusam-men, wobei letztere zwischen der Spritzgieß- und Blasformstation angeordnet ist und die Übergabe der Vorformlinge vom Fördersystem der Spritzgieß- zu dem der Blasformstation vornimmt.In der Spritzgießstation (12, Figur 1) sind die Vorformlinge (28) in einem „aufrech-ten Zustand“ mit ihren Halsabschnitten nach oben gerichtet spritzgießbar (Merk-mal 1.1), eine weitere Ausgestaltung der Spritzgießstation erfolgt nicht. Auch im allgemeinen Teil der Beschreibung der Streitpatentschrift ist lediglich fakultativ ausgeführt, wie die Spritzgießstation weiter ausgeführt sein kann ([0023] der DE 697 01 664 T3).Die Blasformstation beinhaltet Transportglieder (36, Figur 2) zum Tragen der Vor-formlinge entlang eines Transportweges, der umlaufend angeordnet ist. Weiter ist entlang des Fördersystems ein Heizabschnitt (42, Figur 1) vorhanden, von dem lediglich im Ausführungsbeispiel in Absatz [0044] der Beschreibung der DE 697 01 664 T3 gesagt ist, dass dieser von einem Aufnahmeabschnitt aufge-- 16 -nommene Vorformlinge zumindest bis zu einer zum Blasformen geeigneten Tem-peratur aufheizt. Dieser Station folgend ist ein Blasformabschnitt (44) angeordnet, in dem die Vorformlinge „in einem umgekehrten Zustand“, das heißt mit nach unten weisendem Halsabschnitt, blasgeformt werden können (Merkmal 1.2.2). Selbstverständlich müssen die streckgeblasenen Behälter im Verlauf des Trans-portweges durch einen „Entnahmeabschnitt“ (46) auch entnommen werden (Merk-mal 1.2.3).Der Kern der Erfindung liegt beim vorliegenden Streitpatent jedoch in der Überga-bestation (16, Merkmalsgruppe 1.3). Diese weist einen Aufnahmemechanis-mus (54, Figur 2) auf, um die Vorformlinge aus der Spritzgießstation in aufrechtem Zustand aufzunehmen (Merkmal 1.3.1). Weiter ist in der Übergabestation eine Umkehr- und Fördereinrichtung mit einem entsprechenden Mechanismus (58) vor-handen, damit die (zumindest einzelnen) Vorformlinge von einer Position mit nach oben weisendem in eine mit nach unten gerichtetem Halsabschnitt umgekehrt (ge-wendet) werden können (Umkehreinrichtung, Figur 6). Die Fördereinrichtung dient zum Fördern der gewendeten Vorformlinge zu den Transportgliedern der Blas-formstation (Merkmal 1.3.2). Die Übergabestation weist ferner eine Verfahreinrich-tung auf, die zwischen der Aufnahme- und der Umkehr- und Fördereinrichtung angeordnet ist. Diese Verfahreinrichtung mit einem Verfahrmechanismus (56) dient zum Verfahren der aufrechten, noch mit dem Halsabschnitt nach oben wei-senden Vorformlinge von der Aufnahmeeinrichtung zu der Umkehr- und Förder-einrichtung (Merkmal 1.3.3).Wesentlich ist für die Übergabestation, dass diese Verfahreinrichtung als eine Umlaufverfahreinrichtung ausgebildet ist, die einen Puffer für die Vorformlinge dar-stellt. Die Umlaufverfahreinrichtung wird dabei durch ein umlaufend angetriebenes Endlosförderelement gebildet (Merkmal 1.3.4). An diesem Endlosförderelement ist eine Vielzahl von Traggliedern zum puffernden Transportieren der Vorformlinge angebracht (1.3.4.1), wobei dieses Förderelement in der Übergabestation eine Kette (Transportkette 106, Figur 4 sowie 146 in Figur 8) ist, die entlang einem kon-- 17 -stanten Transportweg um Kettenräder (104 in Figur 4 sowie 144 in Figur 8) geführt ist.Mit der in der Übergabestation vorgesehenen Pufferlösung ist die vorliegende Vor-richtung gegebenenfalls nicht mehr eindeutig dem einstufigen Spritzstreckblasver-fahren zuzurechen. Dieses einstufige Verfahren zeichnet sich durch die Ausnut-zung der Restwärme durch den Spritzgießprozess aus, so dass dem Vorformling beim Blasformen keine oder allenfalls geringfügig erneut Energie zugeführt wer-den muss. Eine Heizstation ist in der Regel jedoch auch bei einstufigen Verfahren notwendig, um den Prozess beim Anfahren oder bei Unterbrechungen wieder in Gang kommen zu lassen, oder um ein optimiertes Temperaturprofil über die Wanddicke des Vorformlings zu erhalten. Beim (reinen) zweistufigen Verfahren findet eine vollständige Abkühlung der Vorformlinge nach dem Spritzgießen statt, da diese abgekühlt und zwischengelagert, sozusagen „in einen Speicher“ gefah-ren werden. Die Bestückung der Blasformstation erfolgt somit unabhängig von dem Vorformprozess des Spritzgießens aus diesem Speicher heraus.Die Lösung gemäß vorliegendem Streitpatent (Vorrichtung und Verfahren) liegt anhand dieser Betrachtung somit in einem Zwischenbereich und kann, entspre-chend der Ausgestaltung des Puffervolumens, mehr oder weniger dem ein- oder zweistufigen Verfahren (bzw. der entsprechend dazu geeigneten Vorrichtung) zugeordnet werden. Ein Fachmann wird im vorliegenden Fall jedoch, insbeson-dere bei der Betrachtung der Figuren der Ausführungsbeispiele, die Pufferung bzw. Zwischenspeicherung lediglich im „kleinen Bereich“ verstehen, und die Aus-nutzung der Restwärme des Spritzgießverfahrens unter Berücksichtigung der Taktzeit-spezifischen Randbedingungen in den Vordergrund stellen.Der im Streitpatent verwendete Begriff Puffer bedarf einer näheren Betrachtung und Auslegung. Ein Puffer ist seitens eines hier angesprochenen Fachmanns im Allgemeinen so zu verstehen, dass einerseits eine Art Zwischenspeicherung vor-handen ist und andererseits eine Entkopplung von Aufnahme und Abgabe von Vorformlingen ermöglicht wird. Eine Pufferung muss demnach prinzipiell auch die - 18 -Möglichkeit beinhalten, Schwankungen im Zu- wie auch im Abtransport zum und vom Puffer ausgleichen zu können. Dies ist auch in der Beschreibung der Streit-patentschrift (DE 697 01 664 T3) so sinngemäß dargelegt, indem „die Flexibilität in Bezug auf die Wahl des richtigen Zeitpunkts für das Entnehmen von Vorformlin-gen aus der Spritzgießstation erhöht“ wird ([0013]). Diese Flexibilisierung (puf-fernde Wirkung) ist jedoch in den beiden Ausführungsbeispielen im Rahmen einer fest eingebauten Umlaufverfahreinrichtung nicht oder nur minimal gegeben, da die Aufnahme und die Abgabe der Vorformlinge hinsichtlich des Endlosförderelements stringent verkettet sind. Somit findet im Wesentlichen durch die Umlaufförderein-richtung eine festgesetzte Zwischenspeicherung zur langsameren und damit gleichmäßigeren Abkühlung statt (regelungstechnisch: Erhöhung des Totzeitglie-des), während eine Entkopplung als solche (mögliche unterschiedliche Aufnahme und Abgabe der Vorformlinge) nur innerhalb eines Taktes des Spritzprozesses stattfindet und darüber hinaus auch technisch nicht möglich ist. Eine gemäß der Ausführungsbeispiele gezeigte Zuführung von jeweils vier Vorformlingen von der Spritzgießstation wird dabei entkoppelt zu einer Einzelzuführung zur Blasformsta-tion. Diese Betrachtungsweise hat die Beklagte auch in der mündlichen Verhand-lung bestätigt, indem sie ausgeführt hat, dass eine störungsbedingte Pufferung (Ausgleich unterschiedlicher Taktzeiten) aufgrund der sensiblen Prozessparame-ter weder gewünscht noch im Hinblick auf zu erwartende Qualitätsprobleme mög-lich sei.Auslegungsbedürftig ist auch der Begriff konstanter Transportweg des Endlosför-derelements, das als Kette ausgebildet ist, welche um Kettenräder geführt ist (Merkmal 1.3.4.2). Ein konstanter Transportweg im Sinne des Streitpatents bein-haltet neben einer konstanten Weglänge der Kette auch eine ortsfeste Positionie-rung der einzelnen Kettenräder, so dass der Umlauf der Kette und der darauf bereichsweise positionierten Vorformlinge jeweils konstant ist.4. Der auf ein Verfahren gerichtete geltende Nebenanspruch 16 wird durch fol-gende Merkmale charakterisiert:- 19 -16. Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Spritzstreckblasformen.16.1 Es ist ein Spritzgieß-Verfahrensschritt vorhanden, bei welchem Vorform-linge in einem aufrechten Zustand mit ihren Halsabschnitten nach oben weisend in einer Spritzgießstation spritzgegossen werden.16.2 Es ist ein Blasform-Verfahrensschritt vorhanden, bei welchem die die Vor-formlinge tragenden Transportglieder in einer Blasformstation entlang eines Transportweges umlaufend transportiert werden.16.2.1 Entlang des Transportweges ist ein Heizabschnitt angeordnet.16.2.2 Entlang des Transportweges ist ein Blasformabschnitt angeordnet, in welchem die Vorformlinge zu Behältern in einem umgekehrten Zustand streckblasgeformt werden.16.2.3 Entlang des Transportweges ist ein Entnahmeabschnitt zur Entnahme der Behälter angeordnet.16.3 Es ist ein Übergabe-Verfahrensschritt zum Umkehren der aus der Spritz-formstation entfernten Vorformlinge und zur Übergabe der Vorformlinge an die Transportglieder der Blasformstation vorhanden.16.3.1 Der Übergabe-Verfahrensschritt weist einen Aufnahme-Verfahrens-schritt auf, bei welchem die in der Spritzgießstation spritzgegossenen Vorformlinge im aufrechten Zustand von einer Aufnahmeeinrichtung aufgenommen werden.16.3.2 Der Übergabe-Verfahrensschritt weist einen Verfahr-Verfahrensschritt auf, bei welchem die von der Aufnahmeeinrichtung gelieferten Vorform-linge mit einer Verfahreinrichtung im aufrechten Zustand verfahren wer-den.16.3.3 Der Übergabe-Verfahrensschritt weist einen Umkehr- und Förder-Ver-fahrensschritt auf, in welchem die Vorformlinge mindestens jeweils ein-zeln mit einer Umkehr- und Fördereinrichtung umgekehrt werden, und im umgekehrten Zustand zu den Transportgliedern gefördert werden.16.3.4 In dem Übergabe-Verfahrensschritt werden die Vorformlinge zu einem Puffer verfahren, welcher eine Umlaufverfahreinrichtung mit einem End-losförderelement umfasst.- 20 -16.3.4.1 Das Endlosförderelement wird umlaufend angetrieben und trägt die Vorformlinge mittels einer Vielzahl von Traggliedern, welche an dem Endlosförderelement angebracht sind.16.3.4.2 Das Endlosförderelement ist eine Kette, welche entlang eines kon-stanten Transportweges um Kettenräder geführt wird.Der Patentanspruch 16 beschreibt ein Verfahren zum Herstellen von (Kunststoff-) Behältern nach dem Spritzstreckblasverfahren, wobei das Verfahren weitestge-hend mit den Merkmalen des Vorrichtungsanspruchs in Anpassung an die Katego-rie eines Verfahrensanspruchs übereinstimmt. Es sind dabei die Merkmale auch in ihrer Auflistung der Merkmalsgliederung vergleichbar.III.1. Der Senat konnte nicht feststellen, dass der unstreitig gewerblich anwend-bare Gegenstand des Streitpatents nach dem Anspruch 1 gegenüber dem Stand der Technik patentfähig ist. Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob der Gegen-stand des Patentanspruchs 1 im Sinne von Art. 54 EPÜ neu ist, die durch ihn geschützte Lehre beruht jedenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, denn sie war für den Fachmann durch den Stand der Technik nahegelegt (Art. 56 EPÜ).Die Druckschrift K2 (WO 96/08356 A3) wird seitens des Senats als nächstliegen-der Stand der Technik angesehen. Aus ihr ist eine Vorrichtung zum Spritzstreck-blasformen (Merkmal 1 der oben aufgeführten Merkmalsgliederung des Patentan-spruchs 1) bekannt. Bereits aus dem Patentanspruch 3 in Verbindung mit den Figuren ist zu entnehmen, dass gemäß Merkmal 1.1 eine Spritzgießstation vor-handen ist (injection molding section 14), in welcher Vorformlinge in einem auf-rechten Zustand mit ihren Halsabschnitten nach oben gerichtet spritzgießbar sind (…preforms which are erected and have neck portions opened upwardly). Das Merkmal 1.2 ist im Patentanspruch 6 der K2 beschrieben, der auch auf den Patentanspruch 3 rückbezogen ist. Dadurch ist eine Blasformstation bekannt (blow - 21 -molding station 310), in der Transportglieder zum Tragen der Vorformlinge entlang eines Transportweges (a pluralty of carrier members carried along the second carrying path) umlaufend transportierbar sind (second circulatory carrier 302). In der Blasformstation ist ein Heizabschnitt entlang des Transportweges angeordnet (heating section 306 in Patentanspruch 4 der K2; Merkmal 1.2.1) und ebenso ein Blasformabschnitt, in dem die Vorformlinge zu Behältern in einem umgekehrten Zustand blasformbar sind (Patentanspruch 3, Seite 99, Zeile 13 bis 21; Merk-mal 1.2.2). Anschließend findet sich gemäß Merkmal 1.2.3 entlang des Transport-weges selbstverständlich ein Entnahmeabschnitt zur Entnahme der Behälter (Pa-tentanspruch 30, ejecting section 312).Eine Übergabestation ist gemäß Patentanspruch 3 bzw. der Beschreibung auf Seite 33, Zeilen 16 ff. vorhanden (transfer station 200), die gemäß insbesondere den Figuren 1, 2 und 4 zwischen der Spritzgieß- und der Blasformstation ange-bracht ist (Merkmal 1.3). Dabei weist die Übergabestation der K2 entsprechend Merkmal 1.3.1 eine Aufnahmeeinrichtung zum Aufnehmen der Vorformlinge aus dem Spritzgießabschnitt im aufrechten Zustand auf (Seite 16, Zeilen 22 ff.). Eben-falls ist in der K2 auf Seite 52, Zeilen 23 ff. beschrieben, dass die Übergabestation eine Umkehr- und Fördereinrichtung (Inverting und Handing Over Mechanism 230) zum Umkehren zumindest einzelner Vorformlinge und zum Fördern der Vorform-linge im umgekehrten Zustand zu den Transportgliedern der Blasformstation (inverting drive device, Seite 53, Zeilen 28 ff.) darstellt. Dies ist insbesondere im Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 13 bis 15 gezeigt. Hier findet das Um-kehren und das (translatorische) Fördern (drive device 250) zu den Aufnahme-elementen (carrier members 330) der Blasformstation statt.Eine Verfahreinrichtung in der Übergabestation gemäß Merkmal 1.3.3 ist in der K2 auf Seite 49, Zeilen 21 ff., beschrieben (Receiving and Lowering Mechanism 210) und insbesondere in den Figuren 12 und 13 gezeigt. Der „lowering mechanism“ ist dabei als Verfahreinrichtung für die Vorformlinge zu bezeichnen, die diese von der Aufnahmeeinrichtung (receiving mechanism) zu der Umkehr- und Fördereinrich-tung (inverting and handing over mechanism 230, Seite 52, Zeilen 23 ff.) befördert. - 22 -Dieser Transport der Vorformlinge erfolgt dabei in aufrechtem Zustand (preform 1 maintains an upright state, Seite 51, Zeilen 24 ff.).Ein Puffer, der zudem als eine Umlaufverfahreinheit ausgebildet ist, die ihrerseits ein Endlosförderelement aufweist (Merkmal 1.3.4), ist in der Druckschrift K2 jedoch nicht beschrieben. Damit sind auch die Merkmale 1.3.4.1 und 1.3.4.2, die dieses Endlosförderelement in der Übergabestation ausgestalten aus der K2 nicht bekannt.Grundsätzlich kann die Vorrichtung gemäß der Druckschrift K2 auch gemäß dem Zweistufen-Verfahren mit „kalten“ Vorformlingen betrieben werden (Seite 48, Zei-len 22 ff.), so dass eine Übernahme aus der Spritzgießstation unterbleibt und die Beschickung der Übergabestation direkt von einem Zwischenspeicher aus erfolgt.Aus dem Dokument K4 (Tätigkeitsbericht 1989 der Fraunhofer-Gesellschaft; Titel-blatt und S. 178-181: „Flexibler Pufferspeicher für Kunststoffflaschen“) ist eine Vor-richtung und ein Verfahren beschrieben, wobei eine Spritzgießmaschine und eine Blasformstation miteinander verknüpft werden (Seite 178, Absatz 2 in Verbindung mit Bildern 1 und 2). Der Spritzgießprozess und der Blasformprozess sind zwar nicht beschrieben oder gezeigt, sie kennt jedoch der hier angesprochene Fach-mann vom Grund her in ihrem Aufbau und ihrer Funktion im Rahmen der hier offenbarten Vorformlinge (Bilder 1 und 3). Da aus diesen Vorformlingen „Flaschen“ blasgeformt werden, bei denen sich „die Oberfläche um einen Faktor größer 10“ vergrößert (Seite 178, Absatz 4), handelt es sich zudem offensichtlich um eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Spritzstreckblasformen (Merkmal 1).Die Übergabestation zwischen Spritzgieß- und Blasformeinheit (Merkmal 1.3) ist hier als lose verkettenter Pufferspeicher beschrieben. Entsprechend Merk-mal 1.3.1 weist die Übergabestation eine (nicht näher beschriebene) Aufnahme-einrichtung auf („Eingabe“ links in Bild 2), um die Vorformlinge aus der Spritzgieß-station im aufrechten Zustand aufzunehmen. Der aufrechte Transport der Vor-formlinge ergibt sich dabei aus der Beschreibung des Speichers („…in der Waage-- 23 -rechten liegenden Duplex-Kette mit nach oben verlängerten Kettenbolzen…“ in Verbindung mit den Bildern 1 bis 3). Die Übergabestation der K4 verfügt ebenfalls gemäß Merkmal 1.3.2 über eine Umkehr- und Fördereinrichtung zum Umkehren der Vorformlinge (Bild 3 „kurvengesteuertes Entnahmerad“) und zum Fördern der Vorformlinge in umgekehrtem Zustand zu den Transportgliedern („Greifer“, „Zur Blasmaschine“ links in Bild 3). Weiterhin ist auch das Merkmal 1.3.3 aus der Druckschrift K4 bekannt, die Vorformlinge in aufrechtem Zustand zwischen einer Aufnahmeeinrichtung (Bilder 1 und 2 jeweils links) und einer Umkehr- und För-dereinrichtung (Bilder 1 und 2 jeweils rechts „Entnahme“ sowie Bild 3 „Entnahme-rad“) über eine Verfahreinrichtung (Kettenförderer, Bilder 2 und 3) zu transportie-ren. Diese Verfahreinrichtung nach dem „Prinzip eines horizontalen Kettenspei-chers“ (Bild 2) ist als Puffer für die Vorformlinge vorgesehen und als Umlaufver-fahreinrichtung ausgebildet, welche ein umlaufend angetriebenes Endlosförder-element aufweist (Merkmal 1.3.4). Dabei sind an diesem Endlosförderelement eine Vielzahl von Traggliedern zum Transportieren der Vorformlinge angebracht (Seite 179, unterster Absatz in Verbindung mit den Bildern 2 und 3), so dass auch das Merkmal 1.3.4.1 in der Druckschrift K4 offenbart ist. Gleichzeitig ist aus dieser Offenbarungsstelle bekannt, dass das Endlosförderelement eine Kette ist, die um Kettenräder geführt ist (Teilmerkmale 1.3.4.2).Im Unterschied zum Streitpatent ist das Endlosförderelement der K4 jedoch nicht als konstanter Transportweg im Sinne der in Kapitel II.3., Seite 20, Absatz 1) vor-genommenen Definition ausgebildet (verbleibendes Teilmerkmal 1.3.4.2). Zwar ist die Länge des Transportweges konstant, jedoch ist der gesamte Transportweg nicht ortsfest ausgeführt, da der „Speicher“ im Ausführungsbeispiel gemäß Bild 2 als „zweiteiliger Flaschenzug“ (Seite 180, Absatz 2) ausgebildet ist und sich die vier zentral eingezeichneten Kettenräder in Bild 2 parallel zu den als Balken ein-gezeichneten Führungen bewegen können. Damit ergibt sich eine gezielte Ent-kopplung der „Eingabe“ im Vergleich zur „Ausgabe“, wodurch gerade eine Puffer-wirkung im eigentlichen Sinne erzielt wird. Durch das Pendeln „um einen Arbeits-punkt“ ist die diskontinuierliche Beschickung der Anlage bei gleichzeitiger konti-- 24 -nuierlicher Entnahme möglich, da der Kettenförderer im Eingabebereich still ste-hen kann, während der Förderer im Ausgabebereich konstant weiterfährt.Will nun der Fachmann, ausgehend von der Druckschrift K2, die ihm gestellte Auf-gabe lösen, die bekannte Vorrichtung (und das entsprechende Verfahren) weiter-zuentwickeln, um die geforderte Qualität bei den herzustellenden Behältern auch aus dicken Vorformlingen zu erzielen, so kann er zur Verlängerung der Abkühlzeit dabei die in der Druckschrift K4 offenbarte Übergabestation als Lösung prinzipiell übernehmen. Diese Schrift weist - wie die K2 - in Übereinstimmung mit den Merk-malen 1.3 bis 1.3.3 des Gegenstands des Anspruchs 1 des Streitpatents alle wesentlichen Merkmale der Übergabestation auf und bietet zudem auch die Lösung des Problems der notwendigen, verstärkten Kühlung der Vorformlinge an, damit „Zeit zur langsameren Abkühlung vorhanden“ ist und eine erhöhte „Flexibi-lität“ in Bezug auf das Entnehmen der Vorformlinge von der Spritzgießstation mög-lich wird (Absatz [0013] der Streitpatentschrift DE 697 01 664 T3). Die Lösung der K4 geht dabei sogar über die Lösung der im Streitpatent beanspruchten Lösung hinaus, indem (als einzig verbleibende Unterscheidung hinsichtlich der die Über-gabestation betreffenden Merkmale 1.3 bis 1.3.4.2) der Transportweg nicht kon-stant bleibt, sondern bei konstanter Transportlänge einen veränderlichen, nicht ortsfesten Teil aufweist, um die Kopplung unterschiedlicher Taktzeiten bzw. getak-teten und kontinuierlichen Ein- und Ausgaben der Vorformlinge in dieser Station zu realisieren. Benötigt der Fachmann eine solche Variabilität der Ein- und Aus-gabe jedoch nicht, oder erscheint ihm diese technisch zu aufwendig, so kann er dieses „variable Element“ entweder konstruktiv weglassen oder er fährt die Vor-richtung der Übergabestation entsprechend der K4 in „feststehender“ Betriebs-weise unter Verzicht auf das als „Flaschenzug“ ausgebildete Speicherelement. Zum Auffinden dieser einfacheren Lösung bedarf es zudem keiner besonderen Anstrengungen oder Überlegungen, da er mit dieser Lösung lediglich an einen bekannten, in der Lösung der K4 bereits so offenbarten und vorliegenden Teil der Übergabestation anknüpft (linker Teil der Übergabestation, „Kühlstrecke“).- 25 -Die Wahl dieser gegenüber der K4 einfacheren Lösung wird der Fachmann bei Bedarf auch deshalb treffen, da eine derartige feste Verkettung von Maschinen mit unterschiedlicher Taktung bereits allgemeines Fachwissen darstellt. Jede Form von Linienfertigung auch nur zweier Maschinen mit unterschiedlicher Taktung aber gleichem Mengendurchsatz, die eine Verbindung mittels Förderband oder Förder-kette sowie den üblichen Auf- und Abnahmeeinrichtungen besitzen, weisen dieses Grundprinzip der Verkettung mit einem Puffer im Sinne des Streitpatents (s. Sei-te 19, Absatz 2) auf. Aus diesem Grund hat in Kenntnis der technisch aufwendige-ren und weitergehenden Lösung der Druckschrift K4 auch die Lösung des Streit-patents nach Anspruch 1 nahegelegen.Bei dem Übergang zu einer einfacheren Lösung gegenüber der Zusammenschau der Druckschriften K2 und K4 waren auch keine besonderen Schwierigkeiten zu bewältigen, zu deren Überwindung es einer erfinderischen Tätigkeit bedurft hätte. Die Übergabe der Vorformlinge zur Übergabestation und von dieser wieder weiter zur Blasformstation erfolgt gemäß Ausführungsbeispiel der Figur 22 der K2, indem sechs Vorformlinge (1a bis 1f) gleichzeitig zugeführt und je zwei mit entsprechend reduzierter (1/3-) Taktzeit für den Weitertransport entnommen werden (simul-taneously transferred, Figurenbeschreibung zur Figur 22, Seiten 73 und 74). Dies kann dabei prinzipiell bei kontinuierlichem oder schrittweisem (getaktetem) Umlauf der Fördereinrichtung geschehen. In beiden Fällen erkennt der Fachmann, dass die von ihm einzusetzende Umlaufverfahreinrichtung keinen veränderlichen Teil des Transportweges („Speicher mit Flaschenzug“) benötigt, da eine Entkopplung durch eine getaktete Eingabe und eine kontinuierliche Ausgabe entsprechend den Verhältnissen in der K4 nicht benötigt wird. Der Fachmann erhält somit unter Bei-behaltung einer von der K2 ausgehenden Betriebsweise, dem Ausgangspunkt sei-ner Weiterentwicklung, geradezu die Anregung, diesen veränderlichen Teil des Puffers wegzulassen. Für die sich ihm stellende Aufgabe der verbesserten Küh-lung wird er somit lediglich den mit „Kühlstrecke“ bezeichneten Bereich gemäß Bild 2 der Druckschrift K4 und den von ihm als Puffer angesehenen Teil des „hori-zontalen Kettenspeichers“ übernehmen.- 26 -Eine besondere Schwierigkeit ist auch nicht darin zu sehen, dass die Vorformlinge gemäß der K4 zuerst in einer nach unten offenen Position gefördert werden und anschließend in eine nach oben offene Stellung umgekehrt bzw. gewendet wer-den. Ausgehend von der Druckschrift K2 behält der Fachmann die dort vorgese-henen Positionen der Vorformlinge bei und passt die Aufnahmen bzw. Halter der Vorformlinge für den Kettenförderer an. Hierzu benötigt er prinzipiell auch kon-struktiv keine anderen Betriebsmittel (z. B. Halter der Vorformlinge oder Greifer zur Entnahme), er muss diese lediglich an den Kettenförderer anpassen. Auch hierin ist keine besondere Schwierigkeit des Fachmanns zu sehen, die über seine allgemeinen handwerklichen Kenntnisse hinausgehen.Die Druckschrift K4 kennt der Fachmann auch und er wird sie ebenso zur Lösung der ihm vorliegenden Aufgabenstellung heranziehen. Die prinzipielle Vorrichtung zum Streckblasformen bzw. das entsprechende Verfahren zur Umformung derarti-ger spritzgegossener Vorformlinge zu Behältern oder Flaschen entsprechend dem Streitpatent ist zentraler Inhalt auch der K4. Eine Einschränkung ist auch nicht erkennbar im Ausgangspunkt der Betrachtung der K4, wie die Patentinhaberin in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, indem dort von Anlagen ausgegan-gen worden war, die bisher nicht verkettet waren (10.000 Stück pro Stunde). Mit der Lösung der K4 liegt man jedenfalls zwischen einem reinen „ein-“ oder „zwei-stufigen Verfahren“, je nachdem wie lang die Kühl- und Pufferstrecke ausgebildet ist, ebenso wie beim Gegenstand des Streitpatents (vgl. hierzu vorstehende Aus-führungen auf Seite 18, Absatz 2). Auch die Druckschrift K2 sieht ihre Vorrichtung bzw. das entsprechende Verfahren explizit sowohl für das einstufige wie auch zweistufige Verfahren als gültig an (Seite 48, Zeilen 22 bis 27 der K2) und bein-haltet dadurch ebenso alle „dazwischen“ liegenden Lösungen.Somit konnte der Fachmann die Lösung einer Vorrichtung zum Streckblasformen nach Anspruch 1 zum Zeitrang des Streitpatens aufgrund der zulässigen Zusam-menschau der Druckschriften K2 und K4 unter Hinzuziehung seines fachmänni-schen Wissens in naheliegender Weise auffinden. Der Gegenstand des Patentan-spruchs 1 beruht somit nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.- 27 -Der Patentanspruch 1 hat daher in der Fassung der Streitpatentschrift keinen Bestand.2. Auch der Gegenstand des Patentanspruchs 16 in der Fassung der Streitpa-tentschrift beruht gegenüber dem aufgezeigten Stand der Technik nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.Wie bereits bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit bzgl. der Vorrichtung zum Spritzstreckblasformen nach Patentanspruch 1 ausgeführt ist, ergibt die zu-lässige Zusammenschau der Druckschriften K2 und K4, dass eine derartige Vor-richtung nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Da der auf ein Verfahren zum Spritzstreckblasformen nach Patentanspruch 1 gerichtete Patentanspruch 16 die verfahrenstechnische Lösung der im Patentanspruch 1 unter Schutz gestellten Vorrichtung beschreibt und auch unter der gleichen Merkmalsgliederung die ent-sprechenden, auf ein Verfahren angepassten Merkmale aufweist, die im Patentan-spruch 1 aufgeführt sind, ist das Vorliegen der erfinderischen Tätigkeit überein-stimmend zu beurteilen. Auf die entsprechenden Ausführungen wird hierzu verwie-sen.Der Patentanspruch 16 gem. Streitpatentschrift hat daher ebenfalls keinen Bestand.3. Die geltend gemachte Vorbenutzung gemäß der Dokumente K13 bis K16 sowie die gegebenenfalls dadurch bedingte fehlende Neuheit der Gegenstände der Patentansprüche 1 und 16 des Streitpatents kann dahingestellt bleiben, da bereits die erfinderische Tätigkeit aufgrund des druckschriftlichen Stands der Technik im Rahmen der Zusammenschau der Druckschriften K2 mit K4 nicht ge-geben ist.4. Die Patentansprüche 1 und 16 nach Hilfsantrag betreffen im Wesentlichen eine Klarstellung und allenfalls eine - als solche zulässige - geringfügige Be-schränkung des Patentgegenstands, indem die Vorformlinge in einem Spritzgieß-- 28 -abschnitt der Spritzgießstation spritzgießbar sind und in einem Entnahmeabschnitt die Vorformlinge von Spritzkernformen gelöst werden. Mit dieser seitens der Pa-tentinhaberin geäußerten Klarstellung soll „noch deutlicher klargestellt werden, dass der Drehtisch 30 mit den Kernformen 52 nach der K2 der Spritzgießstation zugehört und damit kein Teil der Übergabestation ist“ (Seite 6 des Schriftsatzes der Beklagten vom 29. Juni 2009). Da der Senat jedoch mit der Auslegung der Gegenstände der Patentansprüche 1 und 16 bereits diese Sichtweise vertritt und die Aufnahmeeinrichtung gem. Merkmal 1.3.1 sowie die Verfahreinrichtung gem. Merkmal 1.3.3 jeweils der Übergabestation und nicht dem Drehtisch der Spritz-gießstation zugeordnet hat, führt eine derartige Klarstellung und gegebenenfalls als Beschränkung anzusehende Formulierung der Patentansprüche 1 und 16 nicht zu einer Veränderung in der Bewertung der erfinderischen Tätigkeit der Gegen-stände der Patentansprüche 1 und 16 des Hilfsantrags gegenüber denen des Hauptantrags. Die Patentansprüche 1 und 16 haben somit auch in der Fassung des Hilfsantrags ebenfalls keinen Bestand.5. Eine eigenständige Aufrechterhaltung von Unteransprüchen ist nicht bean-tragt. Somit teilen die Unteransprüche 2 bis 15 sowie 17 bis 22 das Schicksal der ihnen übergeordneten Haupt- und Ansprüche 1 bzw. 16.6. Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 91 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 709 ZPO.Rauch Dr. Huber Voit Dr. Prasch Dr. DorfschmidtFa
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