- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 4 AZR 866/11 9 Sa 1540/10 Hessisches Landesarbeitsgericht Im Namen des Volkes! Verkündet am 23. Oktober 2013 ANERKENNTNIS URTEIL Freitag, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin, pp. Kläger, Berufungskläger und Revisionsbeklagt er, hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Ve r- handlung vom 23. Oktober 2013 durch den Richter am Bundesarbeitsgericht Creutzfeldt als Vorsitzenden, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Treber, die Richterin am Bundesar beitsgericht Dr. Winter sowie die ehrenamtlichen Richter Dr. Pust und Steding für Recht erkannt: - 2 - 4 AZR 866/11 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hess i- schen Landesarbeitsgerichts vom 30. Juni 2011 - 9 Sa 1540/10 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen ( § 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO ) . D ie Beklagte hat den Klagea n- spruch anerkannt. Creutzfeldt Winter Treber Pust Steding 1
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