- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 4 AZR 258/09 7 Sa 45/08 Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Im Namen des Volkes! Verkündet am 15. Dezember 2010 URTEIL Freitag, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Bepler, den Richter am Bundesarbeitsgericht Creutzfeldt, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Winter sowie die ehren-- 2 - 4 AZR 258/09 amtliche Richterin Pfeil und den ehrenamtlichen Richter Bredendiek für Recht erkannt: 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landes-arbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. Januar 2009 - 7 Sa 45/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 AZR 256/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Bepler Creutzfeldt Winter Pfeil Bredendiek 1
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