- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 4 AZR 16/09 4 Sa 248/08 Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Im Namen des Volkes! Verkündet am 25. August 2010 URTEIL Freitag, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Kläger, Berufungskläger und Revisionskläger, pp. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. August 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bun-desarbeitsgericht Prof. Bepler, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Treber und die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Winter sowie den ehrenamt-lichen Richter Klotz und die ehrenamtliche Richterin Dierßen für Recht erkannt: - 2 - 4 AZR 16/09 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landes-arbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 6. November 2008 - 4 Sa 248/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 14/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Bepler Winter Treber H. Klotz Dierßen 1
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