- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 4 AZR 907/08 6/17 Sa 1880/07 Hessisches Landesarbeitsgericht Im Namen des Volkes! Verkündet am 19. Mai 2010 URTEIL Freitag, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Kläger, Berufungskläger und Revisionskläger, pp. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Mai 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundes-arbeitsgericht Prof. Bepler, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Treber, die - 2 - 4 AZR 907/08 Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Winter sowie die ehrenamtlichen Richter Görgens und Hess für Recht erkannt: 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessi-schen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2008 - 6/17 Sa 1880/07 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben im Hinblick auf die führenden Parallelverfahren - 4 AZR 903/08 - und - 4 AZR 932/08 - auf Tatbestand und Entscheidungs-gründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Bepler Treber Winter Görgens Th. Hess 1
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