- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 4 AZR 144/10 14 Sa 264/09 Landesarbeitsgericht Hamm Im Namen des Volkes! Verkündet am 16. November 2011 URTEIL Freitag, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin, pp. Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte, hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. November 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Bepler, den Richter am Bundesarbeitsgericht - 2 - 4 AZR 144/10 Dr. Treber, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Winter sowie die ehren-amtlichen Richter von Dassel und Ratayczak für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Lan-desarbeitsgerichts Hamm vom 3. November 2009 - 14 Sa 264/09 - aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 21. August 2008 - 4 Ca 916/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 781/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Bepler Winter Treber von Dassel J. Ratayczak 1
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