- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 4 AZR 207/10 18 Sa 1423/08 Landesarbeitsgericht Hamm Im Namen des Volkes! Verkündet am 16. November 2011 URTEIL Freitag, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin, pp. Kläger, Berufungskläger und Revisionsbeklagter, hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. November 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Bepler, den Richter am Bundesarbeitsgericht - 2 - 4 AZR 207/10 Dr. Treber, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Winter sowie die ehren-amtlichen Richter von Dassel und Ratayczak für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Lan-desarbeitsgerichts Hamm vom 21. Oktober 2009 - 18 Sa 1423/08 - aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeits-gerichts Hagen vom 13. August 2008 - 3 Ca 206/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 781/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Bepler Winter Treber von Dassel J. Ratayczak 1
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