- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 4 AZR 835/09 6 Sa 338/09 Sächsisches Landesarbeitsgericht Im Namen des Volkes! Verkündet am 16. November 2011 URTEIL Freitag, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin, pp. 1. Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte zu 1., 2. - 2 - 4 AZR 835/09 Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte zu 2., hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. November 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Bepler, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Treber, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Winter sowie die ehren-amtlichen Richter von Dassel und Ratayczak für Recht erkannt: 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsi-schen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2009 - 6 Sa 338/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klagen als unzulässig zurückgewiesen wer-den. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 AZR 839/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Bepler Treber Winter von Dassel J. Ratayczak 1
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