- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 4 AZR 812/09 17 Sa 725/09 Landesarbeitsgericht Hamm Im Namen des Volkes! Verkündet am 19. Oktober 2011 URTEIL Freitag, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin, gegen Kläger, Berufungskläger und Revisionsbeklagter, hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Oktober 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bun-desarbeitsgericht Prof. Bepler, die Richter am Bundesarbeitsgericht Creutzfeldt und Dr. Treber sowie die ehrenamtlichen Richter Bredendiek und Hess für Recht erkannt: - 2 - 4 AZR 812/09 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Lan-desarbeitsgerichts Hamm vom 5. November 2009 - 17 Sa 725/09 - aufgehoben: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeits-gerichts Paderborn vom 8. April 2009 - 2 Ca 1810/08 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revi-sion zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 AZR 811/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Bepler Creutzfeldt Treber Bredendiek Th. Hess 1
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