- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 4 AZR 414/10 14 Sa 2456/09 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Im Namen des Volkes! Verkündet am 25. Januar 2012 URTEIL Freitag, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Januar 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bun-desarbeitsgericht Prof. Bepler, die Richter am Bundesarbeitsgericht Creutzfeldt - 2 - 4 AZR 414/10 und Dr. Treber sowie die ehrenamtlichen Richter Kiefer und Hardebusch für Recht erkannt: 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Lan-desarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Mai 2010 - 14 Sa 2456/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 264/10 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Bepler Creutzfeldt Treber Kiefer Hardebusch 1
Full & Egal Universal Law Academy