Bundesarbeitsgericht Urteil vom 23. Januar 2019 Vierter Senat - 4 AZR 540/17 - ECLI:DE:BAG:2019:230119.U.4AZR540.17.0 I. Arbeitsgericht Dortmund Urteil vom 8. März 2016 - 2 Ca 3102/15 - II. Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 25. Oktober 2017 - 2 Sa 1208/16 - Entscheidungsstichwort : Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank Hinweis e des Senats: Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 541/17 - ; ohne Tatb e- stand und Entscheidungsgründe ECLI:DE:BAG:2019:230119.U.4AZR540.17.0 - 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 4 AZR 540/17 2 Sa 1208/16 Landesarbeitsgericht Hamm Im Namen des Volkes! Verkündet am 23. Januar 2019 URTEIL Freitag , Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagte, Berufungsklägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte, pp. Kläger, Berufungsbeklagter, Revisionsbeklagter und Revisionskläger, hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. Januar 2019 durch den Vorsitzenden Richter am Bund esarbeitsgericht Prof. Dr. Treber, den Richter am Bundesarbeitsgericht Reinfelder, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Klug sowie die ehrenamtliche Richterin Schuldt und den ehrenamtlichen Richter Widuch für Recht erkannt: - 2 - 4 AZR 540/17 ECLI:DE:BAG:2019:230119.U.4AZR540.17.0 1. Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurück - weisung der Revision der Beklagten - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Oktober 2017 - 2 Sa 1208/16 - insoweit aufgehoben, als die Klage abgewiesen worden ist. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Ar beits gerichts Dortmund vom 8. März 2016 - 2 Ca 3102/15 - wird mit der Maßgabe zurück gewiesen, dass der Tenor zu Nr. 1 wie folgt klargestellt wird: Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Zeit ab dem 1. November 2014 als Beschäftigung s- zeit des Klägers in der Entgeltgruppe 8 des Entgeltra h- mentarifvertrags für die festvergüteten Arbe itne h- mer/innen der Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co . KG in der Spi eltechnik und in der Kasse idF vom 12. Oktober 2012 zu berücksichtigen. 3. Die Beklagte trägt di e Kosten des Rechtsstreits . Von Rechts wegen! Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Paralle l- ve r fahren - 4 AZR 541 /17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Sat z 2 ZPO) . Treber W. Reinfelder Klug Schuldt Widuch 1
Full & Egal Universal Law Academy